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Baugesuche in Ernen

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Ernen

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

4 laufende Gesuche

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  • Publiziert 18.9.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Ersatz der bestehenden Elektroheizung durch eine Luft-Wasser WP, Abbruch bestehender Kamin, Ersetzen der Garagentore, Ersetzen der Hauseingangstüre

    Parzelle Parzellen-Nr 740, Plan Nr 8, Section Ernen, Im Orte genannt NiderärneWohn- und Ferienhauszone W2Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Bauvision GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 21.8.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Instandstellung Speicher

    Parzelle Parzellen-Nr 1666, Plan Nr 19, Im Orte genannt MilebachDorfzoneBauherrschaft: Stiftung Heimatmuseum & Kulturpflege ErnenQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 14.8.2026Auflagefrist war bis 14.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    2x Sonnenstoren, jeweils 3,5 m breit, in Anthrazit, zur Montage am Balkon.

    Parzelle Parzellen-Nr 1362, Plan Nr 16, Section Ausserbinn, Im Orte genannt BrundeggaWohnzone 2 geschossigBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 14.8.2026Auflagefrist war bis 14.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Umnutzung Büroräumlichkeiten in Erstwohnung

    Parzelle Parzellen-Nr 176, Plan Nr 1, Im Orte genannt SaagaZone für öffentliche Bauten und AnlagenBauherrschaft: endigo Energie AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.