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Baugesuche in Bremgarten bei Bern

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’854 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Bremgarten bei Bern

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

6 laufende Gesuche

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  • Publiziert 7.10.2026Auflagefrist bis 6.11.2026

    Montieren einer Lamellenpergola bei bestehender Terrasse (gedeckter Sitzplatz)

    Bodenacher 14g, 3047 Bremgarten b. BernParzelle Gbbl. Nr. 1311 / Bodenacher 14gUeO BodenackerBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 30.9.2026Auflagefrist bis 30.10.2026

    Ersatz bestehende Split-Wärmepumpe durch neue Monobloc-Wärmepumpe am gleichen Standort

    Römerstrasse 15, 3047 Bremgarten b. BernParzelle Gbbl. Nr. 347 / RömerstrasseW2Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: roth-kippe agQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 23.9.2026Frist: siehe Publikation

    Kalchackerstrasse 71

    Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 16.9.2026Frist: siehe Publikation

    Johanniterstrasse 24

    Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 9.9.2026Auflagefrist war bis 9.10.2026

    Errichtung Abstellplatz und Einfriedung im Strassenabstand sowie Umnutzung Vorgarten in Parkplatz

    Lindenstrasse 11, 3047 Bremgarten b. BernParzelle Gbbl. Nr. 154 (BR 113) / Lindenstrasse 11W2Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 2.9.2026Auflagefrist war bis 2.10.2026

    Bauen eines Lichtschachtes an der Südwestseite des Gebäudes zum Installieren des Verdampfers der Wärmepumpe, Ersatz der Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe

    Aeschenbrunnmattstrasse 14b, 3047 Bremgarten b. BernParzelle Gbbl. Nr. 797 / Aeschenbrunnmattstrasse 14bW2Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.