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Baugesuche in Bolligen

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’854 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Bolligen

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

11 laufende Gesuche

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  • Publiziert 10.10.2026Auflagefrist bis 9.11.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Habstettenstrasse 23

    Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 1.10.2026Auflagefrist bis 2.11.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Krauchthalstrasse 45

    Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 30.9.2026Auflagefrist bis 30.10.2026

    Neubau Weiher, Umbau Pool in Badeteich, Ersatz und Neubau Stützmauern, Terrainveränderungen

    Riedli 439, 3065 BolligenParzelle Riedli 439, Bolligen Parzelle Nr.: 2998, Koordinaten: 2’605’570 / 1’202’146LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: BauHerren GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 18.9.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Sonnhalde 34a

    Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 17.9.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Haldenackerweg 34

    Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 12.9.2026Auflagefrist bis 12.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Hühnerbühlrain 3

    Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 9.9.2026Auflagefrist war bis 9.10.2026

    Rückbau und Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle

    Hühnerbühlstrasse 6, 3065 Bolligen · Bolligenstrasse 122, 3065 BolligenParzelle Parzelle Nr.: 60, Koordinaten: 2’604’537 / 1’202’565Zone mit Überbauungsordnung "Vista Rotonda"Bauherrschaft: SIF Espace AGProjektverfassung: Mathys & Stücheli GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 2.9.2026Frist: siehe Publikation

    Musterplatz/Lutertalstrasse

    Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 20.8.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Eisengasse 16 + 18

    Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 18.8.2026Frist: siehe Publikation

    Habstettenstrasse

    Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 13.8.2026Auflagefrist war bis 14.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Kistlerstrasse 55

    Bauherrschaft: keine AngabeQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.