Baugesuche in Binningen
Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.
Empfohlene Anbieter in Binningen
Alle Anbieter im Verzeichnis →Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.
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7 laufende Gesuche
Zurücksetzen →- Publiziert 8.10.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
2 Dachflächenfenster / Kamin
Parzelle 1842 - Bruderholzstrasse 25Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Brunner Zimmerei und Bedachung AG, Allemann ThomasQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 1.10.2026Auflagefrist bis 12.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Doppeleinfamilienhaus
Parzelle 6650, 9975 - RottmannsbodenstrasseBauherrschaft: WSJ Immobilien AGProjektverfassung: KOHLERSTRAUMANN ARCHITEKTEN AG, Straumann MarcQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 17.9.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Gedeckter Sitzplatz / Fassadenänderung
Parzelle 4517 - Neuhofweg 36Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Cueni Architekten, Cueni SaschaQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 17.9.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Carport / Schwimmbad / Stützmauer
Parzelle 209 - Höhenweg 54Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Planungs- und Baubüro Stenz AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 17.9.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
2 Wärmepumpen
Parzelle 1891 - Bruderholzrain 50Bauherrschaft: NYFAG AG, Anderegg MarkusProjektverfassung: Axova AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 10.9.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Mehrfamilienhaus mit Carport
Parzelle 1997 - Kirschtalrain 37Bauherrschaft: Ferrara + Streule Bauprojekt- und Arealentwicklungen AG, Ferrara GiovanniProjektverfassung: Ferrara Architekten AG, Ferrara GiovanniQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 3.9.2026Auflagefrist war bis 14.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)
Mehrfamilienhaus und 2 Einfamilienhäuser mit Autoeinstellhalle/Autolift
Parzelle 712, 10491, 10492, 10493, 10494 - RebgasseBauherrschaft: RaumFreunde GmbH, Gerny DanielProjektverfassung: aziri architekten gmbh, Aziri ArberQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation →
Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).
Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
- Kantone mit freier Quelle
- Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
- Kantone ohne freie Quelle
- Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
- Was wir nicht zeigen
- Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.