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Baugesuche in Belp

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Belp

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3 laufende Gesuche

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  • Publiziert 30.9.2026Auflagefrist bis 2.11.2026

    Sanierung und Umbau best. Wohnungen; Wohnraumerweiterung innerhalb des best. Gebäudevolumens, Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe; Anpassung Vorplatz und Umgebung.

    Linden 4f, 3124 BelpbergParzelle Parzelle Nr. 356 Koordinaten: 2’606’410 / 1’190’755LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Wenger Agrar + Wohnbau GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 2.9.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026

    Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Erstellung eines Dachschleppers sowie Neueindeckung des Daches mit PV-Panels. Abbruch des bestehenden Schopfs/Lagerraums und Erstellung einer Aussentreppe.

    Brüggstrasse 369, 3123 BelpParzelle Parzellen Nr. 985 Koordinaten: 2’607’458 / 1’193’160USP Uferschutzplan Aare Abschnitt BelpBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Müller & Müller Architektur und Immobilien AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 26.8.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026

    Erstellen eines Auengartens mit Teich (ohne Folie), Lern- und Erlebnisort, Pflanzung von Gehölzen und Sträuchern (z.B. Obstbäume, Beerensträucher), Kleiner Bereich (ca. 36 m2) für ein- bis zweijährige Pflanzen, Werkzeugkiste Einfriedung: Ersatz Zaun Richtung Parkplatz, Wildhecken

    Brüggstrasse, 3123 BelpParzelle Parzelle Nr. 1525 Koordinaten: 2’607’365 / 1’193’181Uferschutzplan Aare, Abschnitt Belp, Uferschutzzone Sektor b (Wiesland extensiv)Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.