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Baugesuche in Bauma

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Bauma

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

11 laufende Gesuche

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  • Publiziert 8.10.2026Auflagefrist bis 28.10.2026

    Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung) beim Gebäude Vers.-Nr. 1979, die Liegenschaft ist im kommunalen Inventar enthalten

    Felmisstrasse 14, 8494 BaumaParzelle BA6268Lk; LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 24.9.2026Auflagefrist bis 14.10.2026

    Einbau von zwei Dachflächenfenstern und Ersatz Stützmauer von Eisenbahnschwellen zu Bruchsteinen beim Gebäude Vers.-Nr. 1816

    Tüfenbachstrasse 22, 8494 BaumaParzelle BA6973Lk; LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 17.9.2026Auflagefrist war bis 7.10.2026

    Erstellen von 10 Erdsondenbohrungen

    Tösstalstrasse 89, 8493 SalandParzelle BA4587I; IndustriezoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 17.9.2026Auflagefrist war bis 7.10.2026

    Erstellung einer Schmutzwasserleitung für den Anschluss von privaten Haushalten und Ersatz bestehende Wasserleitung

    Mattstrasse, 8499 SternenbergParzelle ST34, ST35, ST57, ST58, ST59, ST867, ST1254, ST1347, ST1556, ST1652, ST1653, ST1714, ST1717Lk; LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 10.9.2026Auflagefrist war bis 30.9.2026

    Erstellen einer Sichtschutzwand beim Gebäude Vers.-Nr. 2085

    Haselhalden 35a, 8493 SalandParzelle BA6393W2b; WohnzoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 3.9.2026Auflagefrist war bis 23.9.2026

    Neubau eines Kleinwohnhauses, die Liegenschaft ist im Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung enthalten

    Auwisstrasse 13a, 8493 SalandParzelle BA4207K1; Kernzone und W2b; WohnzoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 3.9.2026Auflagefrist war bis 23.9.2026

    Fassaden- und Dachsanierung beim Gebäude Vers.-Nr. 834, die Liegenschaft ist im kommunalen Inventar enthalten

    Siliseggstrasse 1, 8494 BaumaParzelle BA7259K1; KernzoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 3.9.2026Auflagefrist war bis 23.9.2026

    Anbringen einer Photovoltaikanlage bei den Gebäuden Vers.-Nrn. 304 und 305

    Bliggenswilerstrasse 32 und 30, 8494 BamaParzelle BA5391, BA5390K1; KernzoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 27.8.2026Auflagefrist war bis 16.9.2026

    Abbruch der bestehenden Gebäude Vers.-Nrn. 252, 1178 und Neubau Stall, Remise und Wohnhaus. Dieses Bauvorhaben kann mit Beiträgen gemäss Bundesgesetz über Landwirtschaft LwG vom 29. April 1998 unterstützt werden. Gegen diesen Beitrag kann gestützt auf Art. 97 LwG und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 11. Juli 1966, Art. 12 und 12a, innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden. Diese Einsprache ist zu richten an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich

    Wolfsbergstrasse, 8494 BaumaParzelle BA2399, BA5739Lk; LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 27.8.2026Auflagefrist war bis 16.9.2026

    Fassadensanierung inkl. Ersatz von Schindeln und Fenster beim Gebäude Vers.-Nr. 438, die Liegenschaft ist im kommunalen Inventar enthalten

    Felmisstrasse 48, 8494 BaumaParzelle BA6887Lk; LandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 27.8.2026Auflagefrist war bis 16.9.2026

    Anbringen einer Photovoltaikanlage beim Gebäude Vers.-Nr. 307

    Bliggenswilerstrasse 34 und 34.1, 8494 BaumaParzelle BA5388K1; KernzoneBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.