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Baugesuche in Bätterkinden

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’854 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Bätterkinden

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Bezahlte Platzierung · höchstens drei Anbieter je Branche und Gemeinde, in der Reihenfolge ihrer Buchung.

7 laufende Gesuche

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  • Publiziert 10.10.2026Auflagefrist bis 9.11.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Nachträgliches Baubewilligungsverfahren: Erstellen einer Terassenüberdachung sowie eines Gerätehauses Parzelle-Nr. 311. Erweiterung des Carports Parzelle.-Nr. 2007

    Weiherweg 4, 3315 KräiligenParzelle 311, 2007Mischzone 2-geschossigBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: ruef immobilien AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 25.9.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Anbau und Umbau Mehrfamilienhaus

    Dahlienweg 5, 3315 BätterkindenParzelle 379Wohnzone 2-geschossigBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Daniel Hammer Architekt FH AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 18.9.2026Auflagefrist bis 19.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Anbau und Umbau Mehrfamilienhaus

    Dahlienweg 5, 3315 BätterkindenParzelle 379Wohnzone 2-geschossigBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Daniel Hammer Architekt FH AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 8.9.2026Auflagefrist war bis 1.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Fassaden + Dachsanierung Einbau von 2 Dachlukarnen un einer PV Anlage

    Zälgli 39, 3315 BätterkindenParzelle 1002Wohnzone 2-geschossigBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 1.9.2026Auflagefrist war bis 1.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Fassaden + Dachsanierung Einbau von 2 Dachlukarnen un einer PV Anlage

    Zälgli 39, 3315 BätterkindenParzelle 1002Wohnzone 2-geschossigBauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 20.8.2026Auflagefrist war bis 14.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Umnutzung von Restaurant in Wohnung/bestehender Gewerberaum. Obergeschoss: Ausbau der bestehenden Wohnungen. Anbau Balkon Südseite, Balkongeländer zu be-stehendem Balkon Nordseite.

    Bauherrschaft: keine AngabeProjektverfassung: Enggist + König AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 13.8.2026Auflagefrist war bis 14.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Umnutzung von Restaurant in Wohnung/bestehender Gewerberaum. Obergeschoss: Ausbau der bestehenden Wohnungen. Anbau Balkon Südseite, Balkongeländer zu be-stehendem Balkon Nordseite.

    Bauherrschaft: keine AngabeProjektverfassung: Enggist + König AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.