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Baugesuche in Arlesheim

Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’907 Gesuche aus 15 Kantonen.

Empfohlene Anbieter in Arlesheim

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7 laufende Gesuche

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  • Publiziert 1.10.2026Auflagefrist bis 12.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Umbau zu Zweifamilienhaus

    Parzelle 3302 - Gerenmattstrasse 9Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Hänggi Architekten GmbHQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 24.9.2026Auflagefrist war bis 5.10.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Erweiterung Erdgastankstelle

    Parzelle 1117 - Untertalweg 32Bauherrschaft: Gasverbund Mittelland AG, Wölflinger AnkeProjektverfassung: BASENCO GmbH, Winzer KathrinQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 17.9.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Kamin

    Parzelle 2035 - Blumenweg 8Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 17.9.2026Auflagefrist war bis 28.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Wohnüberbauung mit Autoeinstellhalle / Pavillon

    Parzelle 526 - Finkelerweg/HollenwegBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Lasser Architektur, Lasser LuziaQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 10.9.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Einfamilienhaus mit Carport und Nebenbaute

    Parzelle 1296 - HollenwegBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Egli StefanQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 10.9.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Ausbau Dachgeschoss

    Parzelle 3659, 4443BR - In der Schappe 12Bauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Buol&Zünd Architekten BSA GmbH Architekten BSA, Buol LukasQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →
  • Publiziert 10.9.2026Auflagefrist war bis 21.9.2026 (aus dem Publikationstext gelesen)

    Um- und Anbau Einfamilienhaus

    Parzelle 1288 - Kirschweg 8Bauherrschaft: Lumina Novum AGProjektverfassung: Planungs- und Baubüro Stenz AGQuelle: amtsblattportal.ch

    Amtliche Publikation →

Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).

Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.

Woher die Baugesuche kommen. Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO) · Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf · FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg, Stand 11.10.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
Kantone mit freier Quelle
Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
Kantone ohne freie Quelle
Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
Was wir nicht zeigen
Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.