Baugesuche im Kanton Zug
Wer baut was in deiner Gemeinde? Hier stehen die laufenden Baugesuche aus den amtlichen Publikationsorganen — mit Publikationsdatum, Auflagefrist und dem Link zur amtlichen Publikation. Zurzeit 5’605 Gesuche aus 15 Kantonen.
204 laufende Gesuche
Zurücksetzen →- Publiziert 17.9.2026Zug ZGAuflagefrist war bis 6.10.2026
Doppelcarport mit Extensivbegrünung und Regenwasserfassung für Gartenentwässerung
Tellenmattstrasse 49, 6317 Oberwil bei ZugWohnzone 3Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 17.9.2026Risch ZGAuflagefrist war bis 7.10.2026
Fassadenbeschriftung (unbeleuchtet) des Gewerbe- und Wohngebäude Ass.-Nr. 771c, GS-Nr. 1546, Grundstrasse 4b, Rotkreuz
Grundstrasse 4b, 6343 BuonasArbeits- und DienstleistungszoneBauherrschaft: AP Druckcenter am Rigi AGProjektverfassung: TGW Systems Integration AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 17.9.2026Cham ZGAuflagefrist war bis 6.10.2026
Neue Luftfassungen an der Hausfassade (bereits erstellt) für zwei innenliegende Klimageräte.
Lindenbühl 43, 6330 ChamWohnzone W2Bauherrschaft: PrivatpersonQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation → - Publiziert 17.9.2026Menzingen ZGAuflagefrist war bis 6.10.2026
Umbau und Sanierung des Einfamilienhauses mit Erstellung eines Solardachs, Anpassung der Fenster sowie Ersatzneubau eines Carports
Heiterstalden 4, 6313 EdlibachLandwirtschaftszoneBauherrschaft: PrivatpersonProjektverfassung: Quartier Vier Architektur AGQuelle: amtsblattportal.ch
Amtliche Publikation →
Amtliche Publikationen, frei nutzbar (amtsblattportal.ch, SECO).
Quelle: amtliche Publikationsorgane der Kantone über amtsblattportal.ch (SECO), Stand 4.11.2026, 06:40 Uhr. Angezeigt wird ein Gesuch bis 30 Tage nach Ablauf der Auflagefrist beziehungsweise 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt; private Bauherrschaften werden nicht genannt. Massgebend ist immer die amtliche Publikation.
- Kantone mit freier Quelle
- Zürich, Bern, Wallis, Zug, Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Tessin, Nidwalden, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Solothurn, Genf, Freiburg. Die Amtsblätter von dreizehn dieser Kantone laufen auf dem Amtsblattportal des SECO, dessen Schnittstelle offen ist — dazu Gemeinden, die über das Gemeindeportal «ePublikation» publizieren. Genf und Freiburg publizieren nicht dort; ihre Baugesuche kommen aus den offenen Geodiensten der Kantone selbst (Système d’information du territoire à Genève (SITG), Kanton Genf, FRIAC, Service des constructions et de l’aménagement (SeCA), Kanton Freiburg). Beide Kantone erlauben die Nutzung ausdrücklich, auch geschäftlich, und verlangen dafür die Quellenangabe — sie steht an jeder Zeile.
- Kantone ohne freie Quelle
- Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt — dort erscheinen Baugesuche in eigenen Publikationsorganen ohne offene Schnittstelle. Wir tragen sie nach, sobald eine Quelle da ist, die wir regelkonform lesen dürfen.
- Was wir nicht zeigen
- Namen privater Bauherrschaften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen — und kein Gesuch länger als 30 Tage nach Ablauf seiner Auflagefrist. Zurückgezogene Publikationen verschwinden sofort. Genf und Freiburg nennen gar keine Bauherrschaft; dort steht auch keine Auflagefrist, sondern der Verfahrensstand — eine Zeile verschwindet 30 Tage, nachdem die Quelle das Verfahren nicht mehr als laufend führt.