Grosse Investitionen über mehrere Jahre strecken beim Steueramt?

froegli

Member
17. Dez. 2014
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Hallo zusammen

Ich habe vor einiger Zeit gehört, dass grössere Investitionen in Sachen Sanierung neu über mehrere Jahre gestreckt werden können? Konkret meine ich z. B. , dass grössere Posten, wie Dachsanierung, was in der Regel zw. 50-70K betragen und in Verbindung mit Isolationsarbeiten (bessere Isolationswerte), man diese Rechnungen über drei (oder vier) Jahre aufsplitten kann bei den Steuern. Einen Buchhalter habe ich einmal darauf angesprochen, dieser meinte, dass es beim Nationalrat noch nicht ganz durch sei. Weiss jemand mehr? Wir haben eine teurere Dachsanierung (Eternit mit Asbest und besser isolieren) auf dem Plan... 

Danke für's helfen.

 
Du sprichst vom Nationalrat, würde somit die Bundessteuern betreffen. Habe bis anhin nichts in diese Richtung gehört und kurz mit Google auch nichts dazu gefunden. Grundsätzlich kann das auf Kantonsebene variieren (Kenne jedoch keinen Kanton in welchem das möglich ist). Im Kanton Thurgau ist es wie folgt geregelt.

Auszug Steuerpraxis:

Für die zeitliche Abgrenzung von Liegenschaftenunterhaltskosten ist auf den Zeitpunkt abzustellen, in welchem sich die Zahlungsverpflichtung in irgendeiner Weise in den finanziellen Verhältnissen der steuerpflichtigen Person manifestiert. Dies setzt in erster Linie voraus, dass die Zahlungsverpflichtung betragsmässig feststeht. Daher ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder allenfalls der Bezahlung massgeblich. An der einmal getroffenen Wahl ist festzuhalten.

 
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@froegliWas sagt die Steuerbehörde von deiner Gemeinde? Welches aktuelle Projekt hast du? Die Zukunft ist ungewiss.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du kannst - wie im Kt. Thurgau oben erwähnt indirekt beschrieben - diese Kosten max. über zwei Jahre verteilen, wenn Du die Rechnungsstellung resp. die -zahlung entsprechend auf zwei Jahre aufteilen kannst. Aber mehrere Jahre sind meines Wissens in keinem Kanton möglich.

 
@froegli

Wie Brasser gesagt hat, Rechnungsstellung und Zahlung aufteilen. Da muss aber Dein Handwerker mitmachen, da er ja dann eine Zeit auf sein Geld warten muss.

Kleiner Hinweis meinerseits, falls dein Dachwasser noch in die Kanalisation geleitet wird, kann es sein, dass Du dann von der Gemeinde noch die Auflage erhälst, eine Versickerungsanlage im Garten zu installieren...