3 grosse Tannen sollen weg

Sevi1

New member
03. Feb. 2018
18
2
0
Liebes Forum

Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen?

Zu unserem Grundstück gehört nebst Rasenfläche auch ein Hang mit vielen Bäumen, Stauden und eben den 3 grossen Tannen, die schon Jahre dort stehen müssen. Der Nachbar oberhalb von uns möchte jetzt, dass wir diese Tannen fällen. Scheinbar nehmen sie ihm Sonne. Er hat aber vor ca. 8 Jahren dort gebaut und die Tannen waren da sicher schon hoch. 
Darf er von uns verlangen, dass wir diese Tannen entfernen müssen, obwohl die Tannen vor ihm da waren?

liebe Grüsse Sevi

 
Hallo Sevi1

Soweit ich weiss, sind die geltenden Grenzabstände von Hochstämmer (wie Tannen) von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Auch gilt in einigen eine Verjährung, in anderen nicht...

Ich welchem Kanton steht Euer Haus?

 
Hallo Sevi1

Soweit ich weiss, sind die geltenden Grenzabstände von Hochstämmer (wie Tannen) von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Auch gilt in einigen eine Verjährung, in anderen nicht...

Ich welchem Kanton steht Euer Haus?
Hallo Stanford

Unser Kanton kennt keine Verjährungsfristen. 

Ich habe soeben einen Artikel gefunden: 
Selbst wenn die Verjährung nach kan- tonalem Recht eingetreten ist, kann aber bei einer übermässigen Einwirkung durch Schattenwurf eine Beseitigung der Pflan- zen nach Bundesrecht (Art. 679/684 ZGB) verlangt werden.

Schade um die schönen, kräftigen Tannen.

 
So schnell würde ich noch gerade nicht aufgeben ;)  

Art. 679 besagt nämlich auch:
"Entzieht eine Baute oder eine Einrichtung einem Nachbargrundstück bestimmte Eigenschaften, so bestehen die vorstehend genannten Ansprüche nur, wenn bei der Erstellung der Baute oder Einrichtung die damals geltenden Vorschriften nicht eingehalten wurden"
Auch ist Fällen nicht zwingend gegeben, bei Schattenwurf könnte auch Kappen/Auslichten zur Debatte stehen. 

Zuerst einmal ist es am Nachbarn zu belegen, worin das Problem besteht, was heute anders und wie gross der Schaden tatsächlich ist.

Einen Baum wegzukriegen ist sowieso nicht ganz so einfach. Uns wurde einer auf dem Nachbargrundstück direkt in die Aussicht auf den See gepflanzt - und er steht immer noch da... ;)  

Zudem kennen einige Kantone eine Baumschutzverordnung; ab einer gewissen Grösse bzw. Stammdicke braucht es eine Bewilligung, um einen Baum zu fällen. Das wird heute restriktiver gehandhabt als noch vor ein paar Jahren. Da würde ich mich mal beim zuständigen kantonalen Amt erkundigen (Umwelt oder Forst).
(Als ich vor ein paar Jahren eine Fichte im Garten fällen wollte, wurde sie zuerst ausgemessen, erst dann durfte der Gärtner Hand anlegen...  ;) )

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Like
Reaktionen: Andreas