Einsprache gegen Bauvorhaben

Silbersternli

New member
22. Mai 2016
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Hallo zusammen

Bin neu hier und habe auch schon eine Frage an Euch. Da ich noch "jung" bin (26 Jahre) habe ich noch nicht soviel Ahnung von Einsprachen, da ich auch noch nie in so einer Situation war. Ich schildere zuerst mal alles kurz ;)

Also, ich und mein Freund sind vor ca. 2 Monaten zur Miete in ein Haus gezogen. Neben uns steht noch ein Haus um das es schlussendlich auch geht. Wir wohnen in einem Quartier mit 4 EFH. Alle wurden im Jahre 1965 gebaut. Unser Nachbar will jetzt sein Haus erhöhen, sprich er will seinen Dachstock ausbauen und als Wohnfläche nutzten (so wie er es abgesteckt hat, wird es 2- 2,5m erhöht) Wir waren schon auf der Gemeinde um uns zu erkundigen. Dort hiess es das das Vorhaben noch in der Prüfung sei und wir schriftlich benachrichtigt werden, sobald alles ok ist. Per Zufall habe ich gestern auf der Homepage von unserer Gemeinde gelesen das alles "ok" sei und in ca. 9 Tage die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Nun wir sind beide ziemlich verärgert, da wir bis jetzt noch nie einen Brief erhalten haben.... Jetzt wollen wir natürlich schnellstmöglich noch Einspruch erheben. Das Haus steht zirka 3 Meter neben unserem. Durch die Höhe würden wir kein Sonnenlicht mehr abbekommen, bis auf einen kleinen Fleck in unserem Garten (da das Wetter so schön ist, habe ich gestern nachgeschaut). Ausserdem passt es nicht in das Quartier, da alle 4 Häuser gleich gross gebaut sind und alle auch gleich aussehen. Unser Bedenken ist natürlich auch unser Garten (Gemüse und Obst) der dann nicht mehr so schön gedeihen wird, da die Sonne fehlt. (Haben einen Naturgarten). So nun meine Frage. Wie schreibt man so eine Einsprache? Was muss alles drin stehen und welche Gründe braucht es für eine Einsprache? Genügt es, wenn ich das schreibe, was ich hier schon geschildert habe oder braucht es höhere Gründe? Wie gesagt, ich kenne mich nicht wirklich damit aus und hoffe jemand von Euch kann mit weiterhelfen. Im Internet habe ich auch schon nach Musterbriefe gesucht, aber überall stehen irgendwelche Paragraphen drin, die ich als Laie sowieso nicht wirklich verstehe.

Kennt sich jemand von Euch aus??

Vielen lieben Dank schon im Voraus :)

 
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Kann man als Mieter Einsprache erheben? Ich dachte immer, das könne nur der Hausbesitzer.

 
Dort hiess es das das Vorhaben noch in der Prüfung sei und wir schriftlich benachrichtigt werden, sobald alles ok ist.
Hallo Silbersternli und herzlich willkommen

Du schreibst ihr seid Mieter. Somit dürftet ihr diese Benachrichtigung nicht erhalten, denn die geht jeweils an die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.

Was die Einsprache angeht hab ich selbe rauch keine Erfahrung. Ich fürchte allerdings, wenn alle Vorschriften eingehalten sind (Baureglement der Gemeinde, Grenzabstände etc), dass ihr kaum eine Chance habt mit der Einsprache durch zu kommen.

Schau mal hier .. da steht das ein oder andere dazu. http://www.baueinsprache.ch

Edit: @Dolce81 Jeder kann Einsprache erheben ;) Auch wenn du mit dem Land so rein gar nichts am Hut hättest. Ob das dann Einfluss auf den Entscheid hat kann ich dir allerdings nicht sagen.

 
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Wer genau zur Einsprache berechtigt ist, weiss ich nicht. Die Eigentümer der unmittelbarer angrenzenden Parzellen ganz sicher.

Aufgrund der Art des Vorhabens (Dachstockausbau) nehme ich mal an, es handelt sich um ein ordentliches Verfahren.

Da ist es aus eigener Erfahrung im Kt. Zürich wie folgt. Während der öffentlichen Auflage (ab Zeitpunkt Publikation des Vorhabens, z.B. im Amtsblatt, je nach Gemeinde z.B. während 20 oder 30 Tagen) kann man bei der Gemeinde (natürlich schriftlich) den Baurechtsentscheid bestellen. Wer das tut, erhält dann, sobald der Entscheid vorliegt, diesen mit allen Auflagen in Kopie zugestellt. Ab Zeitpunkt der Zustellung kann dann innert 30 Tagen Rekurs eingereicht werden.

Wenn Du schreibst, dass die Rekusfrist in 9 Tagen abläuft, und ihr während der öffentlichen Auflage den Baurechtsentscheid nicht bestellt habt, könnt ihr keinen Rekurs einlegen.

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Jeder "darf" eine Einsprache einreichen. Was es braucht, damit auf die Einsprache überhaupt eingetreten wird, ist ein schutzwürdiges Interesse. Das könnte auch ein Mieter geltend machen.

Der vorliegende Fall ist aber ein Klassiker; auf solche Einsprachen kann natürlich nicht eingetreten werden. Der Umbau ist offenbar zonenkonform, da spielt der Schattenwurf keine Rolle. Also kein schutzwürdiges Interesse vorhanden. Bitte die Behörden nicht mit solchen Einsprachen belästigen.

Übrigens massgebend ist die Publikation der Planauflage, und nicht Briefe, welche allenfalls an Nachbaren versendet werden.

 
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der Ausführung von Postit kann nichts hinzugefügt werden!

Lasst die Einsprache, und wahrt den Frieden in der Nachbarschaft, das ist mehr wert. Die Gemeinde muss das Bauvorhaben prüfen damit es den Vorschriften entspricht, und solche Aufstockungen gibt es viele da mit den Jahren immer mal wieder ein Stock dazu kommen darf, verhindern könnt ihrs eh nicht.

Das nächste Haus ist dann vielleicht eures..... dann haben die weiteren Nachbarn auch kein schutzwürdiges Interesse....

 
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Leicht vom Thema abschweifend. Kriegt der Bauherr mit, wer Einsprache erhoben hat oder wird das anonymisiert weiter gegeben?

 
Die Bauherrschaft hat natürlich Akteneinsicht, sie wird über Einsprachen informiert und erhält eine Kopie der Einsprache. Wenn die Behörde auf eine Einsprache eintritt, dann kann die Bauherrschaft zur Stellungnahme aufgefordert werden. Spätestens wenn der Entscheid der Behörde weitergezogen wird, dann stehen sich Bauherr und Einsprecher mehr oder weniger dirket gegenüber (jedenfalls stehen sie in Schriftverkehr via Gericht miteinander).

Anonyme Einsprachen wären ja völlig unsinnig. Zum grossen Glück aller Steuerzahler erledigen sich diverse Einsprachen aussergerichtlich, in dem die Leute eben miteinander reden. Das wäre bei anonymen Einsprachen ja nicht möglich.

Lästig und teuer für den Steuerzahler sind aussichtslose Einsprachen wie von Silbersternli beabsichtigt. Solche Einsprachen sind zwar rasch abgetan, indem die Behörde gar nicht erst darauf eintritt, aber es ist eine grosse Flut solcher Einsprachen, die die Behörden jählich belastet.

 
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Man muss sich schon die Mühe machen, das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde zu lesen (ist meist im Internet herunterladbar) und aufgrund der Planauflage prüfen, ob das Bauvorhaben zonenkonform ist oder nicht.

Direkte Nachbarn, die Eigentümer sind, können darüber hinaus noch nachbarrechtliche Einschränkungen geltend machen.

Ansonsten muss man begründen, warum man vom Bauvorhaben mehr als nur durchschnittlich (also als die Allgemeinheit) betroffen wäre. Ein Beispiel wäre, wenn etwa eine geplante Garage nicht genutzt werden könnte, ohne dass die Autos beim Ein- oder Ausfahren über dein Privatgrundstück wenden oder ausholen müssten, weil die Zufahrt zu eng geplant worden ist.

Bloss weil der Salat eine Stunde mehr Schatten hätte, kann man kein Bauvorhaben verhindern.

 
Ein Beispiel wäre, wenn etwa eine geplante Garage nicht genutzt werden könnte, ohne dass die Autos beim Ein- oder Ausfahren über dein Privatgrundstück wenden oder ausholen müssten, weil die Zufahrt zu eng geplant worden ist.


Nein, auch das ist Sache der Gemeinde.....

Daher gibts eigentlich garkeine Gründe für eine Einsprache... ausser man weiss dass die Gemeinde schlampig arbeitet, dann macht eventuell eine Einsprache mehr Sinn, oder noch besser, das direkte Gespräch mit dem Nachbarn sofern noch möglich.

 
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Nein, auch das ist Sache der Gemeinde ...
Jein. Zwar müssten die sich drum kümmern, dass die Vorschriften eingehalten werden. Aber weil das Baugesuch aufliegt, bevor die Baukommission entscheidet, würde ich wegen sowas einsprechen.

Was das direkte Gespräch anngeht, so denke ich doch, dass der Gesuchsteller in der Pflicht ist

 
Direkte Nachbarn, die Eigentümer sind, können darüber hinaus noch nachbarrechtliche Einschränkungen geltend machen.
Was wäre sowas als Beispiel?

@vakuum Es macht immer Sinn zu prüfen, wo Menschen arbeiten. Die Auflagen und Reglemente sind so umfangreich, dass auch einem fachlich versierten Sachbearbeiter auf der Gemeinde mal etwas untergehen kann.

Dass es wirklich begründete Einsprachen geben wird, die auch haltbar sind, wird vermutlich selten der Fall sein. Aber selten heisst eben nicht nie ;-)

 
Nur kurz zum Thema "Wer darf Einsprache erheben". Es darf eben nicht jeder Einsprache erheben. Im Planungs- und Baugesetz steht dazu:

 Wer durch Pläne und zugehörige Vorschriften oder durch Planungszonen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde Einsprache erheben

Es benötigt somit ein berührt sein sowie ein schutzwürdiges Interesse. Zum Thema Anonym. Erhalten wir eine Einsprache, wird diese dem Bauherren zur Stellungnahme weitergeleitet. Der Bauherr weiss natürlich wer Einsprache eingereicht hat. Weiter ist bei diesen Themen zu beachten, dass wir in der Schweiz in jedem Kanton ein Bau- und Planungsgesetz haben. Es kann also Abweichungen in den einzelnen Kantonen beim Vorgehen geben.

 
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