Hallo ihr Experten
Ich habe unsere Wohnung im Stockwerkeigentum (4 Parteien) renoviert und dabei zusätzliche Fenster eingebaut und das alte Stahlgeländer auf Balkon und Terrasse durch ein Glasgeländer ersetzt. Dazu hatte ich die Einwilligung aller Stockwerkeigentümer. So weit so gut. Nun hatte es links und rechts auf den Seiten des Balkons Windfänge aus Kuststoff die vom Balkonboden bis zur Decke reichten, welche dort vor fast 40 Jahren angebracht wurden. Diese habe ich mit der erneuerung des Geländers auch aus Glas gemacht, damit die Optik einheitlich ist. Das wurde so mit den Stockwerkeigentümern besprochen. In der Einwilligung der anderen Stockwerkeigentüner und im Baugesuch ist allerdings nur vom Neubau des "Geländers" und nicht vom Windfang die Rede. Dieser wurde ja auch nicht neu gebaut sondern nur ersetzt, die Optische Veränderung ist im Vergleich zum Neubau des Geländers minim. Wenn man so will ist der untere Bereich der seitlichen Verglasung als "Geländer" zu sehen, der obere ist aber nicht in dem Sinn Geländer, sondern eben Windfang.
Nun hat einer der Stockwerkeigentumer Einsprache gegen diese beiden Windfänge aus Glas erhoben. Er will damit die Zustammung für sein Bauprojekt erpressen, welches von den anderen 3 Stockwerkeigentümern aber abgelehnt wird. Die Gemeinde fordert mich auf, den Ursprungszustand wiederherzustellen.
Ich hoffe, dass ich der Gemeinde den Sachverhalt erklären kann und alles glimpflich ausgeht. Trotzdem sind mir einige Punkt unklar:
- Den Ursprungszustand wieder herstellen würde also heissen, im unteren Bereich seitlich ein Glasgeländer zu montieren (dafür habe ich ja explizit die Erlaubnis) und im oberen Bereich wieder dieses hässliche Kuststoffteil? Oder müsste der Windfang ganz weg?
- Falls der Ersatz des Kuststoffwindfangs durch Glas als eine Veränderung der Aussenfassade gilt, brauche ich dann ein qualifiziertes Mehr der Stockwerkeigentümerschaft oder Einstimmigkeit?
Ich habe unsere Wohnung im Stockwerkeigentum (4 Parteien) renoviert und dabei zusätzliche Fenster eingebaut und das alte Stahlgeländer auf Balkon und Terrasse durch ein Glasgeländer ersetzt. Dazu hatte ich die Einwilligung aller Stockwerkeigentümer. So weit so gut. Nun hatte es links und rechts auf den Seiten des Balkons Windfänge aus Kuststoff die vom Balkonboden bis zur Decke reichten, welche dort vor fast 40 Jahren angebracht wurden. Diese habe ich mit der erneuerung des Geländers auch aus Glas gemacht, damit die Optik einheitlich ist. Das wurde so mit den Stockwerkeigentümern besprochen. In der Einwilligung der anderen Stockwerkeigentüner und im Baugesuch ist allerdings nur vom Neubau des "Geländers" und nicht vom Windfang die Rede. Dieser wurde ja auch nicht neu gebaut sondern nur ersetzt, die Optische Veränderung ist im Vergleich zum Neubau des Geländers minim. Wenn man so will ist der untere Bereich der seitlichen Verglasung als "Geländer" zu sehen, der obere ist aber nicht in dem Sinn Geländer, sondern eben Windfang.
Nun hat einer der Stockwerkeigentumer Einsprache gegen diese beiden Windfänge aus Glas erhoben. Er will damit die Zustammung für sein Bauprojekt erpressen, welches von den anderen 3 Stockwerkeigentümern aber abgelehnt wird. Die Gemeinde fordert mich auf, den Ursprungszustand wiederherzustellen.
Ich hoffe, dass ich der Gemeinde den Sachverhalt erklären kann und alles glimpflich ausgeht. Trotzdem sind mir einige Punkt unklar:
- Den Ursprungszustand wieder herstellen würde also heissen, im unteren Bereich seitlich ein Glasgeländer zu montieren (dafür habe ich ja explizit die Erlaubnis) und im oberen Bereich wieder dieses hässliche Kuststoffteil? Oder müsste der Windfang ganz weg?
- Falls der Ersatz des Kuststoffwindfangs durch Glas als eine Veränderung der Aussenfassade gilt, brauche ich dann ein qualifiziertes Mehr der Stockwerkeigentümerschaft oder Einstimmigkeit?