Einsprache gegen Baugesuch

idotter

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25. Juni 2009
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Hallo zusammen

Auf unserem Nachbarsgrundstück stehen Profile ... nebst der Enttäuschung, das nun doch gebaut wird, möchten wir sichergehen, dass alle Bauvorschriften sicher eingehalten werden und wir nicht versäumen eine Einsprache zu machen, falls dem nicht so wäre. 

Wie ist das, werden auch in kleinen Gemeinden die Baugesuche korrekt und bis ins Detail geprüft (Ausnutzungsziffer, Gebäudehöhen, Grenzabstände etc.)? 

Was sind Gründe, welche zu einer Einsprache berechtigen? Ich gehe davon aus "gefällt mir nicht", "nimmt mir Sonne", "kann mir auf den Sitzplatz sehen" sind alles keine guten Gründe. ;-) 

 
Also ich wollte Dich nicht als Nachbar... 

Klar, normal stellt man sich vor, bevor man die Profile stellen lässt, aber muss man ja nicht.

Auf der Gemeinde kann man normalerweise die Unterlagen einsehen.

Als wir unser Grundstück gekauft hatten, sind wir bei jedem unmittelbaren Nachbarn vorbei. Dort haben wir uns vorgestellt und die Pläne gezeigt. So wussten alle was auf sie zukommt und wer da baut.

 
Als wir unser Grundstück gekauft hatten, sind wir bei jedem unmittelbaren Nachbarn vorbei. Dort haben wir uns vorgestellt und die Pläne gezeigt. So wussten alle was auf sie zukommt und wer da baut.
Wie weit ziehst du die Grenze für unmittelbare Nachbarn?

Direkte Anstösser, die die ohnehin per Einschreiben informiert werden? Umkreis 2 Häuser? ganzer Block? ganze Siedlung?

Hast du deinen Besuch vorher angekündigt oder bist du einfach unverhofft dort aufgetaucht?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Möchtest du deinem Nachbarn ans Bein pinkeln, oder hat deine Frage einen bestimmten Grund?

Wir haben uns noch nicht bei den Nachbarn vorgestellt (und auch früher hat sich nie einer bei uns gemeldet, obwohl rege gebaut wurde). Wir werden die dann schon kennenlernen, wenn wir am Bauen sind.

 
Wie weit ziehst du die Grenze für unmittelbare Nachbarn?

Direkte Anstösser, die die ohnehin per Einschreiben informiert werden? Umkreis 2 Häuser? ganzer Block? ganze Siedlung?

Hast du deinen Besuch vorher angekündigt oder bist du einfach unverhofft dort aufgetaucht?


Die direkten Nachbarn links und rechts nebenan und untendran. Hinter uns ist die Landwirtschaftszone.

Wir waren oft am Grundstück schauen und wurden ein paar mal gesehen. An einem sonnigen Nachmittag haben wir die Nachbarn kurz besucht. Haben jedem sogar eine ausgedruckte Dokumentation übergeben, damit jeder in Ruhe alles anschauen kann. Alle fanden dies super und haben uns das Du angeboten. Bessere Voraussetzungen kann ich mir nicht vorstellen. Kann jeder handhaben wie er will. Aber auf eine schlechte Nachbarschaft habe ich keine Lust. Klar, hinterher kann viel passieren. Aber man kann auch viel steuern, wenn man sich entsprechend verhält und auf die Leute zugeht. Habe genug Fälle gehört, wo Nachbarn bis heute noch nicht einmal Hallo gesagt haben und schon Jahre nebenan wohnen.

 
Ok, das ist was anderes als bei uns. Die oben kennen wir schon, davor steht ein MFH mit 8 Wohnungen, unten ist nichts und dahinter Wald.

 
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Reaktionen: Aylon
Eine Einsprache ist ein Rechtsmittel, das allen Nachbarn zusteht, die sich durch das Projekt in ihren Rechten beeinträchtigt sehen. Dies ist zu begründen.

Die Behörde bestätigt mit der Bewilligung nur, dass das Projekt aus Sicht der Gemeinde i.O. ist, d.h. insbesondere dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Der Nachbar hat selbstverständlich das Recht nachzuprüfen, dass diese Vorschriften, insbesondere was Grenzabstände, maximale Gebäudehöhe usw. angeht, auch respektiert werden. Deshalb liegt ja das Baugesuch auch öffentlich auf und wird publiziert.

Denkbar ist z.B., dass durch den Bau eine private Dienstbarkeit verletzt (z.B. Überbau eines Wegrechts) oder unzulässig erweitert würde (wenn das Wegrecht nur eine lanwirtschaftliche Nutzung abdeckt, oder wenn aus dem Fussweg eine Einfahrt für eine Doppelgarage werden soll).

Deshalb ist die Prüfung der Bauvorhaben in der Nachbarschaft für mich eine Selbstverständlichkeit.

Da es kein Recht auf freie Aussicht und kein Recht auf Abendsonne und so weiter gibt, ausser es wäre als Dienstbarkeit zu Lasten des Baugrundstücks im Grundbuch eingetragen, kann man aus diesen Gründen keinen Einspruch erheben.

Wenn man bloss etwas sucht, um einen Bau zu verhindern, der einem in der Sonne steht, dann wird das vom Bauherrn zu Recht als Schikane aufgefasst. Das eigene Haus macht ja vermutlich auch irgend einem Nachbarn Schatten.

Meiner Meinung nach gehört es zum Kapitel Anstand, dass man sich als Bauherr überlegt, was man mit seinem Projekt den Nachbarn zumutet. Das kann die Ästhetik des Gebäudes betreffen, aber auch technische Dinge wie die Lärmemission einer Luft-Wärmepumpe. Wenn hier das Projekt erkennen lässt, dass es zu einer Lärmbelastung kommen könnte, weil die WP genau gegenüber vom eigenen Schlafzimmerfenster geplant ist, dann ist eine Einsprache keine Schikane.

 
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Reaktionen: wermiselli
Eigentlich gibt es keinen Grund für eine Einsprache bei einem EFH. Zumindest konnte mir bis jetzt niemand einen wirklichen Grund sagen.

Denn die Gemeinde ist verantwortlich das alles nach Baurecht erstellt wird und alle Gesetze eingehalten werden.

Und die anderen Ding wie zu viel Schatten oder gefällt mir nicht oder das will ich nicht sind alles keine Einsprachegründe.

 
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Ich störe mich ein wenig an Nachbarn, die einfach mal um ihre eigene Komfortzone zu schützen, Einsprache machen wollen.
Entweder gibt es beim Bauvorhaben einen Verstoss gegen das Baureglement oder nicht. Wenn du in einer Wohnzone wohnst und die Nachbarparzelle frei war, musstest du ja damit rechnen, dass irgendwann gebaut wird. Du hättest ja die Parzelle auch kaufen und freihalten können.

Bei unserem Bauprojekt haben wir die Nachbarn auch nicht aktiv informiert, da es sich eh um ein Neubaugebiet handelt.

Aber ehrlich gesagt, zahle ich auch nicht einen Haufen Geld für eine Parzelle und frage dann den Nachbarn, was er denn für ein Haus drauf haben möchte! Interessierte Nachbarn dürfen sich das Projekt gerne auf der Gemeine anschauen, dafür ist ja die Publikation da.

 
Ich störe mich ein wenig an Nachbarn, die einfach mal um ihre eigene Komfortzone zu schützen, Einsprache machen wollen.Entweder gibt es beim Bauvorhaben einen Verstoss gegen das Baureglement oder nicht. Wenn du in einer Wohnzone wohnst und die Nachbarparzelle frei war, musstest du ja damit rechnen, dass irgendwann gebaut wird. Du hättest ja die Parzelle auch kaufen und freihalten können.

Bei unserem Bauprojekt haben wir die Nachbarn auch nicht aktiv informiert, da es sich eh um ein Neubaugebiet handelt.

Aber ehrlich gesagt, zahle ich auch nicht einen Haufen Geld für eine Parzelle und frage dann den Nachbarn, was er denn für ein Haus drauf haben möchte! Interessierte Nachbarn dürfen sich das Projekt gerne auf der Gemeine anschauen, dafür ist ja die Publikation da.
word!

wir haben uns auch eine parzelle ausgesucht bei welcher nebendran schon häuser standen. so wussten wir was uns erwartet. visavis hats noch bauland, aber das haben wir von anfang an abgeklärt. da wird irgendwann was kommen. so ist das halt. wenn man das nicht will dann kann man ganz abgeschieden ein stück land kaufen. dann kommt aber auch keine post mehr.. batze und weggli geht halt einfach nicht..

 
welcome in switzerland...

Man kanns sich fast bildlich vorstellen.
Viel Spass dabei.

Aus dem Zusammenhang gelöst so zu zitieren, dass dabei die Aussage verändert wird, oder eine andere Aussage nahegelegt wird als die, welche der Zitierte gemacht hat, ist übrigens schlechter Stil.

 
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Reaktionen: _miau_
In meiner Gemeinde besteht die Baukomission aus Laien und da passierte es leider auch schon dass eine Baubewilligung nicht zu 100% dem Baureglement entsprach.

Aus diesem Grund würde ich sicher die Baugesuchspläne auf der Gemeinde einsehen und kopieren, dann siehst Du nämlich am Schluss auch ob's wirklich so gebaut wurde wie bewilligt.

Ich finde es auf jedenfall besser vorher gut hinzuschauen als zu spät nichts mehr bewegen zu können und frustriert zu sein!

 
In meiner Gemeinde besteht die Baukomission aus Laien .....
Die Baukommissionen bestehen wohl fast in jeder Gemeinde teilweise aus Leihen.

Es ist aber nicht Aufgabe einer Baukommission das Bauprojekt zu Prüfen ob alles korrekt ist. Das ist die Aufgabe der Bauverwaltung. Die brauchen zumindest eine Ausbildung.

Die Baukommission sollte nur sogenannte Gummiparameter besprechen welche von der Bauverwaltung nicht klar mit ja und nein beantwortet werden können.

Logisch ist es besser wenn man die Pläne während der Auflage genau prüft. 

Man kann dann aber auch das Gespräch mit der Bauverwaltung suchen und die auf Fehler die sie ja so oder so korrigieren müssten hinweisen um die Einsprache einzusparen und damit das Nachbarverhältnis nicht zu belasten.

 
Schön für Dich...bei uns gibts keine Bauverwaltung! Und somit IST die Baukomission verantwortlich, die unterschreibt ja auch die Bewilligung.

 
Deshalb ist die Prüfung der Bauvorhaben in der Nachbarschaft für mich eine Selbstverständlichkeit.
Hallo Emil

habt ihr soviel Zeit, dass ihr immer zu den Öffnungszeiten zum Amt gehen könnt um die Dokumente einzusehen, oder gibt es da einen Trick wie man das anstellen kann ohne selber auf der Arbeit zu fehlen.

 

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