eventuell Konflikt mit Anwalt, wie lösen?

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27. Apr. 2023
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Hallo

In der Bauphase und nach Einzug in meine neue Eigentumswohnung hatte ich mit einem Anwalt Kontakt, der gewisse Sachen hat erstreiten können, die ich sonst wohl nicht bekommen hätte (oder einfach besser verhandeln und argumentieren kann, da bin ich leider eine Null). Hauptsache bezüglich Mängel.
Haupttthema war auch der in meinen Augen ungenügende Schallschutz (siehe https://www.haus-forum.ch/threads/schallschutz-ist-die-sia-norm-fuer-die-tonne.51102/#post-478097) und mein Wunsch nach einer Schallmessung.
Mein Anwalt vertrat die Meinung, dass die Grenzwerte nach SIA nicht erreicht werden würden (ein Wert war sehr knapp, also so unwahrscheinlich finde ich das nicht). Letztenendes vereinbarten wir (der Anwalt, die am Bau beteiligten Firmen und ich), dass ich erstmal ein Lärmprotokoll anfertigte für ein halbes Jahr. Als das halbe Jahr abgelaufen war und das Lärmprotokoll auf über 10 Seiten mit kleingeschriebenem Text angewachsen war, meinte man von der Bauleitung, dass eine Schallmessung vonnöten wäre. Leider hat man mir eine Vereinbarung über die Kostenübernahme aufgeschwatzt, bei der nur im Fall eines Nichtbestehens die Kosten für die Messung von der Bauleitung getragen würden. Ich wusste es damals nicht besser.

Heute weiss ich, dass es während der zweijährigen Rügefrist laut SIA 118 eine Beweislastumkehr hat, sprich, der Bauunternehmer müsste beweisen, dass die Schallgrenzwerte (gilt auch für andere Mängel) eingehalten sind. Auf gut deutsch: die Messung in Auftrag geben und dann auch bezahlen.

Auf all dies hat mich mein Anwalt jedoch nicht hingewiesen. Hätte er dies erwähnt, hätte ich nicht nur die Kosten für die Schallmessung gespart. Sondern auch den Aufwand für das Lärmprotokoll sowie Beratungszeit mit dem Anwalt, die für anderes hätte benutzt werden können.
Denn nun ist das Budget bei meiner Beobachter Rechtsschutzversicherung erschöpft und für dieses Thema gibt keinen neuen Topf.
Ich habe die Kritik vor Ostern beim Anwalt angebracht, aber ich befürchte, dass er nicht darauf eingehen wird weil das Budget erschöpft ist. Noch könnte er aber theoretisch in den Ferien sein.

Wenn ein Anwalt einen Fehler macht, der Mehrkosten zur Folge hat, ist er ja im Prinzip auch zum Schadensersatz verpflichtet. Frage in die Runde: Hat er das? Und wie könnte ich diesen Schadensersatz geltend machen? Beim Beobachter sind Streitigkeiten mit Anwälten nicht gedeckt und dafür einen anderen Anwalt einzuschalten, der das kostet, was ich als möglichen Schadensersatz zu gute hätte, ist auch wenig zielführend.

Danke & Gruss
 
Ich habe kaum Erfahrung mit Anwälten. Aber:

Es gibt grundsätzlich Standesregeln, welche eingehalten werden müssen (sofern ein Anwalt Teil vom besagten Berufsstand ist).
Ich gehe davon aus, dass hier keine Verletzung con Standesregeln stattfand (falls doch, könnte man wahrscheinlich eine Standeskommission zu einer Untersuchung anregen).
Hier dennoch ein Link dazu