Hallo zusammen
Meine Frau und ich stehen kurz davor eine Wohnung in der Nähe von Zürich zu kaufen. Bei der Recherche über das Thema sind wir auf dieses Forum gestossen und sind begeistert. Vielen lieben Dank schon mal für alle die hilfreichen Tipps und Diskussionen in den anderen Themen.
Es sind jetzt aber noch Fragen offen die ich hier gerne stellen würde.
Hintergrund ist wie folgt: wir möchten eine etwa 20J Wohnung kaufen. Die jetzigen Eigentümer sind dabei ein neues Haus zu bauen und das vorraussichtlich nächsten Sommer fertig wird.....Wir haben bisher die Reservationvereinbarung unterschrieben, eine Anzahlung geleistet und im Dezember haben wir den Notartermin für den notariellen Kaufvertrag. Eigentumsübertrag ist dann für nächstes Jahr im Sommer geplant, wenn das neue Haus der Verkäufer fertig gestellt ist. Die Finanzierung bei der Bank ist kein Problem, ein unwiderufliches Zahlungsversprechen liegt vor.
Wir verstehen noch noch wie der genaue (wirklich rechtlich genaue) Ablauf zwischen dem notariellem Kaufvertrag jetzt im Dezember 2019 und geplanter Eigentumsübertrag zum 01.06.2020 ist.
Mit der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages sind wir ja noch nicht Eigentümer der Immobilie. Die Anmeldung der Grundbuchänderung muss später vom Verkäufer beauftragt werden. Was ist, wenn der Verkäufer später die Anmeldung der Grundbuchänderung verweigert oder den Verkauf rückabwickeln möchte? Oder kann der Verkäufer zwischenzeitlich noch Grundbucheinträge vornehmen lassen, Dienstbarkeiten eintragen? Haben wir eine Möglichkeit so etwas zu verhindern? Was passiert, wenn die jetzigen Verkäufer verunfallen, sich trennen, oder der Neubau schief geht? Können wir später die Eigentumsübertragung im Grundbuch auf Basis des notariellen Kaufvertrags erzwingen? Welche Möglichkeiten gibt es hier?
Weiter möchte der Makler direkt vor dem Notartermin ein Übergabeprotokoll erstellen und den Zustand der Wohnung dokumentieren..... Bei der geplanten späteren Eigentumsübertragung in sechs Monaten soll dann anhand dieses Protokolls überprüft werden, ob der Zusand der Wohnung gleich geblieben ist, ob zwischenzeitlich keine Schänden entschanden sind. Müsste so ein Protokoll eigentlich explizit im notariellen Vertrag aufgenommen werden damit es gültig hat?
Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe
Gruss
Peter
Meine Frau und ich stehen kurz davor eine Wohnung in der Nähe von Zürich zu kaufen. Bei der Recherche über das Thema sind wir auf dieses Forum gestossen und sind begeistert. Vielen lieben Dank schon mal für alle die hilfreichen Tipps und Diskussionen in den anderen Themen.
Es sind jetzt aber noch Fragen offen die ich hier gerne stellen würde.
Hintergrund ist wie folgt: wir möchten eine etwa 20J Wohnung kaufen. Die jetzigen Eigentümer sind dabei ein neues Haus zu bauen und das vorraussichtlich nächsten Sommer fertig wird.....Wir haben bisher die Reservationvereinbarung unterschrieben, eine Anzahlung geleistet und im Dezember haben wir den Notartermin für den notariellen Kaufvertrag. Eigentumsübertrag ist dann für nächstes Jahr im Sommer geplant, wenn das neue Haus der Verkäufer fertig gestellt ist. Die Finanzierung bei der Bank ist kein Problem, ein unwiderufliches Zahlungsversprechen liegt vor.
Wir verstehen noch noch wie der genaue (wirklich rechtlich genaue) Ablauf zwischen dem notariellem Kaufvertrag jetzt im Dezember 2019 und geplanter Eigentumsübertrag zum 01.06.2020 ist.
Mit der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages sind wir ja noch nicht Eigentümer der Immobilie. Die Anmeldung der Grundbuchänderung muss später vom Verkäufer beauftragt werden. Was ist, wenn der Verkäufer später die Anmeldung der Grundbuchänderung verweigert oder den Verkauf rückabwickeln möchte? Oder kann der Verkäufer zwischenzeitlich noch Grundbucheinträge vornehmen lassen, Dienstbarkeiten eintragen? Haben wir eine Möglichkeit so etwas zu verhindern? Was passiert, wenn die jetzigen Verkäufer verunfallen, sich trennen, oder der Neubau schief geht? Können wir später die Eigentumsübertragung im Grundbuch auf Basis des notariellen Kaufvertrags erzwingen? Welche Möglichkeiten gibt es hier?
Weiter möchte der Makler direkt vor dem Notartermin ein Übergabeprotokoll erstellen und den Zustand der Wohnung dokumentieren..... Bei der geplanten späteren Eigentumsübertragung in sechs Monaten soll dann anhand dieses Protokolls überprüft werden, ob der Zusand der Wohnung gleich geblieben ist, ob zwischenzeitlich keine Schänden entschanden sind. Müsste so ein Protokoll eigentlich explizit im notariellen Vertrag aufgenommen werden damit es gültig hat?
Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe
Gruss
Peter