Zählt eine Unterflurgarage als Flachdach?

Raphael

Mitglied
05. Apr. 2008
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Hallo :)

wir leben in einer Gemeinde, in der gemäss Zonenplan Flachdächer bis 40m2 zulässig sind. Von mir aus gesehen ist da schonmal nicht klar, ob das 40m2 pro Gebäude oder Grundstück sind, aber lassen wir das.

Wir haben darauf ein Haus gebaut (mit Satteldach), daneben einen Carport (eigentlich nur ein Dach auf Stützen) als Pultdach und möchten nun dahinter "in den Hang" noch eine Doppelgarage bauen. 

Diese verschwindet grösstenteils im gewachsenen Gelände und wird komplett begrünt, so dass mit dem umliegenden Gelände eine Fläche entsteht.

Nun die Frage: haben wir da ein Problem oder geht das an der Flachdach-Regelung vorbei? Zählt eine Garage zur Ausnützungsziffer?

Skizze folgt asap.

Lieber Gruss, Raphi 

 
und hier noch die Skizze - links der Carport mit der "X"-Stütze, rechts die neu geplante Garage.

IMG_2719.jpg

 
hier noch etwas "Literatur" zum Thema, wenn auch vom falschen Kanton (wir sind im SO)

 
Niemand irgend einen Input?

Sorry für meine Ungeduld, aber an der Garage hängen diverse Folgeprojekte, die mir am Herzen liegen :)

 
Das ist natürlich korrekt. Und bei Fragen zur Architektur frage ich den Architekten, zur Lüftung den Lüftungsinstallateur und so weiter. 
 

Das Forum kann dann geschlossen werden 😋

 
Was erwartetst du? Jede Gemeinde hat ihre eigene Bauordnung und du gibst nicht einmal an, wo dein Grundstück steht. Da verwundert es nicht, dass niemand eine Einschätzung abgibt, ohne die geltenden Vorschriften wirklich zu kennen.

Baugesetze aus anderen Kantonen helfen da genauso wenig weiter. Entscheidend ist was in deiner Gemeinde und in deinem Kanton geregelt ist.

 
Und bei einer Baueingabe / Bewilligung entscheidet eben auch die zuständige Bauverwaltung. Da nützt es nicht viel wenn man mit anderen Beispielen kommt wo es anders wäre. Zudem kann es ja gut sein, dass die Bauverwaltung grünes Licht gibt und alles so klappt wie ihr euch das vorstellt und ohne dass du dir viele Zusatzgedanken machen oder Varainten im Vorfeld überlegen musst. Spart dir auch Nerven und Kosten. Die Bauverwaltungen schätzen auch eher den Dialog als wenn jemand „schummelt“ oder anders deklariert als nacher gebaut wird.