Hallo
wir leben in einer Gemeinde, in der gemäss Zonenplan Flachdächer bis 40m2 zulässig sind. Von mir aus gesehen ist da schonmal nicht klar, ob das 40m2 pro Gebäude oder Grundstück sind, aber lassen wir das.
Wir haben darauf ein Haus gebaut (mit Satteldach), daneben einen Carport (eigentlich nur ein Dach auf Stützen) als Pultdach und möchten nun dahinter "in den Hang" noch eine Doppelgarage bauen.
Diese verschwindet grösstenteils im gewachsenen Gelände und wird komplett begrünt, so dass mit dem umliegenden Gelände eine Fläche entsteht.
Nun die Frage: haben wir da ein Problem oder geht das an der Flachdach-Regelung vorbei? Zählt eine Garage zur Ausnützungsziffer?
Skizze folgt asap.
Lieber Gruss, Raphi
wir leben in einer Gemeinde, in der gemäss Zonenplan Flachdächer bis 40m2 zulässig sind. Von mir aus gesehen ist da schonmal nicht klar, ob das 40m2 pro Gebäude oder Grundstück sind, aber lassen wir das.
Wir haben darauf ein Haus gebaut (mit Satteldach), daneben einen Carport (eigentlich nur ein Dach auf Stützen) als Pultdach und möchten nun dahinter "in den Hang" noch eine Doppelgarage bauen.
Diese verschwindet grösstenteils im gewachsenen Gelände und wird komplett begrünt, so dass mit dem umliegenden Gelände eine Fläche entsteht.
Nun die Frage: haben wir da ein Problem oder geht das an der Flachdach-Regelung vorbei? Zählt eine Garage zur Ausnützungsziffer?
Skizze folgt asap.
Lieber Gruss, Raphi