So, leider kommt gleich das nächste Thema/Streitpunkt denn wir zur Zeit haben... Dieses mal zum Thema Sonnenstore.
Im Baubeschrieb ist dies folgendermassen Niedergeschrieben:
1 Knickarmmarkise im Erdgeschoss unter Balkonplatte montiert. Elektrische Bedienung über Funk.
Ausladung 200 cm, Breite 300 cm.
Hierzu gibt es noch eine kleine Vorgeschichte, nämlich dass bei sämtlichen Häusern mit unserem Grundriss eine Sonnenstore mit einer Breite von ca. 4m montiert wurde anstatt der 3m Version, nur einem von 9 Käufern wurde dies aktiv "angeboten" und hat auch einen Mehrpreis bezahlt, die anderen hatten gar keine Auswahl, es wurde jedoch auch kein Mehrpreis verlangt...
Bei uns wurde gar nichts angeboten/abgesprochen etc... Erst hing sogar ebenfalls eine breite Sonnenstore, erst im Nachhinein wurde diese gegen eine "kleine" getauscht, und gemäss einem Monteur des Herstellers sogar noch absolut Laienhaft montiert, die die Druckplatten gemäss ihm dort sind, wo die ursprünglichere, breitere Storre ihre Befestigungspunkte hatte...
Soviel zur Vorgeschichte, ein Nachmessen hat nun jedoch ergeben:
Die aktuelle montierte Sonnenstore hat eine breite von lediglich 280cm und eine Ausladung von 200cm (gemessen am Tuch).
Nun beruft sich der GU, dass das einzige was zähle, die BKB (Brutto Konstruktions Breite) sei, sprich die Breite mit den Halterungen auf der Seite (bei uns ist eine BGM 6 von Schenker Storren montiert).
Gut und recht, nur
a. interessiert mich als Kunden/Käufer eine Konstruktionsbreite ehrlich gesagt nicht, sondern es interessiert mit den Teil der Storre, der Schatten spendet, und der ist nur 280 breit, jedoch korrekte 200 in der Ausladung
b. jedes Storrenmodel einen "anderen Überhang" hat an der Seite der Rolle, bei der einen mehr, bei der anderen weniger, das einzig vergleichbare bleibt somit die Tuchgrösse
c. selbst ein Nachmessen der BKB ergab, dass diese <295 ist, eher im Bereich 290 - dies hat auch der Monteur von Schenker Storren mündlich so bestätigt
Nun stellt sich der GU aber wieder auf die Aussage, dass die Nachmessung von Schenker ergeben habe, dass die BKB 300 sei und ihm dies so bestätigt worden sei - Diskussion beendet. Auf die mehr als Stümperhafte Montage wurde gar nicht mehr erst eingegangen...
Wie seht ihr das? Da im Baubeschrieb nichts von einer BKB steht, sondern lediglich von einer Grösse (und die montierte Storre in der Ausladung ja auch diese 200 erreicht!), was zählt? Die definitive und vergleichbare grösse des Tuchs, oder die absolute willkürliche und von jedem Hersteller anders gemessene oder gebaute BKB? (mal ganz abgesehen davon, dass die montierte Storre so oder so zu klein ist, selbst nach BKB...).
Im Baubeschrieb ist dies folgendermassen Niedergeschrieben:
1 Knickarmmarkise im Erdgeschoss unter Balkonplatte montiert. Elektrische Bedienung über Funk.
Ausladung 200 cm, Breite 300 cm.
Hierzu gibt es noch eine kleine Vorgeschichte, nämlich dass bei sämtlichen Häusern mit unserem Grundriss eine Sonnenstore mit einer Breite von ca. 4m montiert wurde anstatt der 3m Version, nur einem von 9 Käufern wurde dies aktiv "angeboten" und hat auch einen Mehrpreis bezahlt, die anderen hatten gar keine Auswahl, es wurde jedoch auch kein Mehrpreis verlangt...
Bei uns wurde gar nichts angeboten/abgesprochen etc... Erst hing sogar ebenfalls eine breite Sonnenstore, erst im Nachhinein wurde diese gegen eine "kleine" getauscht, und gemäss einem Monteur des Herstellers sogar noch absolut Laienhaft montiert, die die Druckplatten gemäss ihm dort sind, wo die ursprünglichere, breitere Storre ihre Befestigungspunkte hatte...
Soviel zur Vorgeschichte, ein Nachmessen hat nun jedoch ergeben:
Die aktuelle montierte Sonnenstore hat eine breite von lediglich 280cm und eine Ausladung von 200cm (gemessen am Tuch).
Nun beruft sich der GU, dass das einzige was zähle, die BKB (Brutto Konstruktions Breite) sei, sprich die Breite mit den Halterungen auf der Seite (bei uns ist eine BGM 6 von Schenker Storren montiert).
Gut und recht, nur
a. interessiert mich als Kunden/Käufer eine Konstruktionsbreite ehrlich gesagt nicht, sondern es interessiert mit den Teil der Storre, der Schatten spendet, und der ist nur 280 breit, jedoch korrekte 200 in der Ausladung
b. jedes Storrenmodel einen "anderen Überhang" hat an der Seite der Rolle, bei der einen mehr, bei der anderen weniger, das einzig vergleichbare bleibt somit die Tuchgrösse
c. selbst ein Nachmessen der BKB ergab, dass diese <295 ist, eher im Bereich 290 - dies hat auch der Monteur von Schenker Storren mündlich so bestätigt
Nun stellt sich der GU aber wieder auf die Aussage, dass die Nachmessung von Schenker ergeben habe, dass die BKB 300 sei und ihm dies so bestätigt worden sei - Diskussion beendet. Auf die mehr als Stümperhafte Montage wurde gar nicht mehr erst eingegangen...
Wie seht ihr das? Da im Baubeschrieb nichts von einer BKB steht, sondern lediglich von einer Grösse (und die montierte Storre in der Ausladung ja auch diese 200 erreicht!), was zählt? Die definitive und vergleichbare grösse des Tuchs, oder die absolute willkürliche und von jedem Hersteller anders gemessene oder gebaute BKB? (mal ganz abgesehen davon, dass die montierte Storre so oder so zu klein ist, selbst nach BKB...).