Hallo
Bei meiner neuen Wohnung hat es diverse Mängel in der E-Installation. Zusätzlich habe ich heute entdeckt, dass bei einem Lampenanschluss der N und PE jeweils geschlauft ist, also es hat da jeweils zwei Adern. Nun kann ich keine zwei Adern an der Leuchte befestigen und müsste so eine zusätzliche Klemme zwischenschalten (Platz!).
Ist das so zulässig? Bei allen anderen Lampenanschlüssen hat es normal drei Adern L/N/PE.
Mich ärgert es auch, weil ich diese Mängel (zumindest die definitiven Mängel, die Schlaufung N/PE lasse ich mal aussen vor) bereits vor der Abnahme hätte benennen können, hätte ich vorab das E-Schema erhalten. Doch dieses steht immer noch aus.
Gruss
PPV
Bei meiner neuen Wohnung hat es diverse Mängel in der E-Installation. Zusätzlich habe ich heute entdeckt, dass bei einem Lampenanschluss der N und PE jeweils geschlauft ist, also es hat da jeweils zwei Adern. Nun kann ich keine zwei Adern an der Leuchte befestigen und müsste so eine zusätzliche Klemme zwischenschalten (Platz!).
Ist das so zulässig? Bei allen anderen Lampenanschlüssen hat es normal drei Adern L/N/PE.
Mich ärgert es auch, weil ich diese Mängel (zumindest die definitiven Mängel, die Schlaufung N/PE lasse ich mal aussen vor) bereits vor der Abnahme hätte benennen können, hätte ich vorab das E-Schema erhalten. Doch dieses steht immer noch aus.
Gruss
PPV