Hallo zusammen!
Wir wohnen seit Herbst 2011 in unserem durch einen GU gebauten EFH. Der Grundwasserspiegel war diesen Winter einmal so hoch (nach Schneeschmelze), dass das Wasser durch den Luftansaugschacht der Wärmepumpe in die Waschküche eintrat.
In unserem Baubeschrieb steht, dass wir einen Bodenabfluss in der Waschküche haben...da dieser aber nur auf dem Papier existiert, musste die Feuerwehr das Wasser absaugen kommen.
Die Gemeinde bestimmte dazumal, dass keine Sickerleitung gebaut werden darf, da das Wasser gut versickert. Leider auch nur auf dem Papier.
Zusammen mit dem beauftragten Ingenieur der Gemeinde, einem Sanitär und einem Bauunternehmer habe ich eine Offerte über 2600.-Fr. für eine Punktuelle Entwässerung im Bereich der Wärmepumpe bekommen. --> Bohrung durch die Kellerwand, Anschluss an die normale Abwasserleitung).
Ich habe den GU mit der Offerte konfrontiert. Seine Antwort: die Gemeinde sagte, es brauche keine Sickerleitung. --> Ihn gehe dies somit nichts an....
Meine Frage nun:
- Bin ich als Hauseigentümer jetzt wirklich der zahlende für diese Lösung?
- Soll ich auf den Bodenablauf in der Waschküche bestehen, oder kommen so nur noch mehr Probleme auf mich zu? Evtl. Rückstau?
Vielen Dank schon für eure Antworten!
Wir wohnen seit Herbst 2011 in unserem durch einen GU gebauten EFH. Der Grundwasserspiegel war diesen Winter einmal so hoch (nach Schneeschmelze), dass das Wasser durch den Luftansaugschacht der Wärmepumpe in die Waschküche eintrat.
In unserem Baubeschrieb steht, dass wir einen Bodenabfluss in der Waschküche haben...da dieser aber nur auf dem Papier existiert, musste die Feuerwehr das Wasser absaugen kommen.
Die Gemeinde bestimmte dazumal, dass keine Sickerleitung gebaut werden darf, da das Wasser gut versickert. Leider auch nur auf dem Papier.
Zusammen mit dem beauftragten Ingenieur der Gemeinde, einem Sanitär und einem Bauunternehmer habe ich eine Offerte über 2600.-Fr. für eine Punktuelle Entwässerung im Bereich der Wärmepumpe bekommen. --> Bohrung durch die Kellerwand, Anschluss an die normale Abwasserleitung).
Ich habe den GU mit der Offerte konfrontiert. Seine Antwort: die Gemeinde sagte, es brauche keine Sickerleitung. --> Ihn gehe dies somit nichts an....
Meine Frage nun:
- Bin ich als Hauseigentümer jetzt wirklich der zahlende für diese Lösung?
- Soll ich auf den Bodenablauf in der Waschküche bestehen, oder kommen so nur noch mehr Probleme auf mich zu? Evtl. Rückstau?
Vielen Dank schon für eure Antworten!