Hallo
Bei meiner Betongarage (ist seitlich/ebenerdig an dem EFH) angebaut, sowie in der Waschküche (1. OG, inkl. Technik wie Heizung, etc.) fehlt je eine Entlüftung. Der GU antwortete auf Anfrage, das Problem mittels Stosslüftung zu Lösen. Mit erscheint diese Antwort etwas fadenscheinig. Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung. Ein Nachrüsten von Belüftungsgitter ist natürlich möglich, aber muss ich die Nachrüstkosten selber tragen ? Weiss jemand bescheid ?
Mit besten Dank um einen Tipp und freundliche Grüsse
Bei meiner Betongarage (ist seitlich/ebenerdig an dem EFH) angebaut, sowie in der Waschküche (1. OG, inkl. Technik wie Heizung, etc.) fehlt je eine Entlüftung. Der GU antwortete auf Anfrage, das Problem mittels Stosslüftung zu Lösen. Mit erscheint diese Antwort etwas fadenscheinig. Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung. Ein Nachrüsten von Belüftungsgitter ist natürlich möglich, aber muss ich die Nachrüstkosten selber tragen ? Weiss jemand bescheid ?
Mit besten Dank um einen Tipp und freundliche Grüsse
