Diverse Schäden und Pfusch der Bauleitung

Claudia72

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12. Nov. 2017
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Liebes Forum

Bei unserem Umbau ist leider unheimlich viel schief gelaufen. Neben einer Verzögerung von bald 3 Monaten (Einzug Ende August in ein innen unfertiges Haus, Gerüst bis gestern, wöchentlich mehrere Handwerkertermine im Haus, Ende Mängelbehebung nicht in Sicht...) und einer Kostenüberschreitung von mittlerweile gut 20% (auch hier kommt vermutlich noch einiges dazu) mussten wir auch noch einen Bauexperten beiziehen, weil wir das Vertrauen in unser Architekturbüro verloren haben. Der Experte hat diverse Fehler festgestellt, welche nun korrigiert wurden. Die Kosten/Haftungsfragen diesbezüglich stehen noch aus. Wir sind langsam erschöpft von immer wieder neuen Schäden und Mängeln. Vermutlich werden wir nicht drum herum kommen, das Ganze schlussendlich rechtlich klären zu lassen.  

Das einfach zur Vorgeschichte, die aktuelle Frage ist folgende:

Nachdem nun die Fenster aussen endlich gereinigt werden konnten und gestern das Gerüst entfernt wurde, zeigt sich, das sämtliche Fenster im Erdgeschoss innen und aussen massiv zerkratzt sind. Der Experte von Swisswindows geht davon aus, dass die Schäden zwar grösstenteils poliert werden können, das jedoch mit sehr grossem Zeit- und damit auch Kostenaufwand verbunden ist. Die Spuren deuten zum Teil auf Reinigung hin, es gibt jedoch auch viele andere Kratzer. Unsere Bauleitung stellt sich nun auf den Standpunkt, dass wir die Kosten zu tragen hätten, da die Schäden nicht eindeutig einem Handwerker zugeordnet werden können. Wir waren mit der Bauleitung ohnehin sehr unzufrieden (selten auf der Baustelle, fehlende Kontrollen, fehlende Kommunikation etc.) und fragen uns nun: Kann die Bauleitung die Verantwortung so komplett abweisen? Ist das normal, dass so deutliche Kratzer während der Bauphase nie festgestellt wurden? Es geht hier nicht um feinste Kratzer, von denen die Fenster auch übersät sind, (und die uns natürlich auch stören) sondern nur um die Kratzer, die gemäss Norm (3m Abstand vom Fenster, diffuses Licht) deutlich sichtbar sind. 

Wir sind sehr dankbar um Rückmeldungen, falls sich jemand in diesem Gebiet auskennt. 

Herzliche Grüsse

Claudia

 
Die Frage ist grundsätzlich mal welche Aufgaben Euer Bauleiter hatte und wie das vertraglich geregelt ist.

Habt ihr die Fenster mal von Swisswindows abgenommen?

 
Wir haben einen Architekturvertrag nach SIA mit dem Architekturbüro. Darin ist keine genaue Beschreibung, welche Aufgaben die Bauleitung zu leisten hat, zumindest habe ich im 14-seitigen Vertrag nichts gefunden ;)  Es steht einfach Bauleitung und Kostenkontrolle. 

Ich nehme an, SIA regelt, was unter Bauleitung zu verstehen ist. Ich weiss aber nicht, wo das zu finden wäre....

 
Hallo Claudia

Sie mal hier nach. Da sind die Pflichten der Bauleitung im wesentlichen aufgelistet. https://www.architektenrecht.ch/architekturvertrag/architekten-pflichten/auftragsausfuehrung/bauleitung 

Die Rechte und Pflichten sind Ausfürlich in der SIA 102 geregelt: http://shop.sia.ch/normenwerk/architekt/sia%20102/d/2014/D/Product

Hat die Bauleitung (Architekt) nachweislich die Sorgfaltspflicht verletzt, steht auch sie in der Verantwortung. Natürlich wird das erst mal zurückgewiesen ...

Gruss

 
Vielleicht deckt die Bauversicherung solche Schäden ab, welche niemanden direkt zugeordnet werden können. Bei uns hat bei Sichtbaren Kratzer aus 2m Distanz der Fensterlieferant EgoKiefer ein Fenster anstandslos ersetzt, als die Baureinigungsfirma uns darüber aufmerksam gemacht hat.

 
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Hallo Noé

Herzlichen Dank für deine Antwort und den informativen Link.

Wir haben das  Ganze jetzt mit einem Bauexperten angeschaut. Offensichtlich gibt es einen Bundesgerichtsentscheid darüber, dass für Mehrkosten über 10% das Architekturbüro haftet. Natürlich nicht für nachträgliche Wünsche, die im Projekt nicht berücksichtigt waren. Das sind insgesamt schon mal sehr gute Nachrichten für uns!

Kratzer in den Scheiben sind offensichtlich ein "Standardproblem" für das tatsächlich allermeistens der Bauherr aufkommen muss. Zu beweisen, dass die Bauleitung ihre Sorgfaltspflicht nicht eingehalten hat, ist sehr schwierig. 

Und ja, leider scheint es insgesamt üblich zu sein, Verantwortung erstmal zurückzuweisen. Ganz offensichtlich müssen wir lernen, uns nicht nur nicht freundlich und anständig um eine faire Lösung zu bemühen, sondern klar und deutlich Dinge einzufordern. 

 
Hallo Marcyboy

Herzlichen Dank auch für deine Antwort. Swisswindows hatte schon angedeutet, dass allenfalls Spielraum für Kulanzleistungen wäre. Das werden wir sicher noch abklären. Leider ist es nicht einfach ein Kratzer, sondern stark verkratze Scheiben im ganzen Erdgeschoss. Die Scheiben sind zum Grössten Teil riesig (2,5x3,6m).... 

 
Und wieso genau soll das euer Problem sein?

Wir haben mit einem GU gebaut, evt. ist es da anders? Wir hatten bei der Hausübergabe eine Abnahme. Dabei wurden auch noch diverse Mängel festgestellt. Unter anderem auch Kratzer/Schlieren in zwei Fenstern. Diese wurden dann ausgetauscht. Durch wen die Schäden verursacht wurden war mir ziemlich egal. Bezahlt haben wir keinen Franken.

Ihr habt ein Produkt eingekauft, wenn dieses nicht der geforderten Qualität entspricht, dann muss es doch einfach ersetzt / korrigiert werden?

 
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