Hallo zusammen
Kann mir jemand Auskunft geben zur folgenden Situation:
Eine Liegenschaft der Grosseltern wird als Erbvorzug an ein Kind weitergegeben. Das Haus steht auf einem grosszügigen Grundstück und ist an keine laufende Hypothek gebunden, muss jedoch Kernsaniert oder abgerissen und neu gebaut werden.
Frage:
- Kann die Liegenschaft selbst als Eigenkapital eines Bauvorhabens eingesetzt werden? (Ausgehend davon, dass das Jährliche Einkommen die Tragbarkeit der Hypothek hat)
- Ist der Wert der Liegenschaft höher als die benötigten Eigenmittel für eine Finanzierung des Bauvorhabens, müssen trotzdem noch flüssige Mittel aufgebracht werden?
Danke für eure Auskünfte
Kann mir jemand Auskunft geben zur folgenden Situation:
Eine Liegenschaft der Grosseltern wird als Erbvorzug an ein Kind weitergegeben. Das Haus steht auf einem grosszügigen Grundstück und ist an keine laufende Hypothek gebunden, muss jedoch Kernsaniert oder abgerissen und neu gebaut werden.
Frage:
- Kann die Liegenschaft selbst als Eigenkapital eines Bauvorhabens eingesetzt werden? (Ausgehend davon, dass das Jährliche Einkommen die Tragbarkeit der Hypothek hat)
- Ist der Wert der Liegenschaft höher als die benötigten Eigenmittel für eine Finanzierung des Bauvorhabens, müssen trotzdem noch flüssige Mittel aufgebracht werden?
Danke für eure Auskünfte