Hallo zusammen
Unser Bau startete im Frühling 2011. Da wir über Weihnachten/Neujahr gezügelt sind, haben wir uns bei der alten Gemeinde per 31.12.2011 abgemeldet und bei der neuen Gemeinde per 1.1.2012 angemeldet. Das hatte auch den Vorteil, dass wir 2011 noch in der alten Gemeinde mit dem günstigeren Steuerfuss veranlagt wurden (die definitive Steuerrechnung 2011 ist auch längst bezahlt).
Diese Tage war nun der kantonale Steuerschätzer (AG) im Haus, um dieses zu veranlagen. Es gab eine kurze Diskussion um den exakten Zügeltag. Er meinte, wenn er den 1.1.2012 als Stichtag verwende, dann müsse er zwei Schätzungen machen. Wenn man aber ein Datum im Dezember 2011 einsetzen würde, dann könne er eine einzige Schätzung machen und der Faktor würde sich von 0.9 auf 0.8 senken!? Ich bat natürlich noch um weiterführende Erklärung und was das genau bedeuten würde, doch leider erhielt ich keine wirklich schlüssige Erklärung. Ich habe ihm dann gesagt, dass er es nicht kompliziert machen müsse und er ein Datum im Dezember einsetzen könne, damit er nur eine Schätzung machen muss.
Das Ganze lässt mir nun aber doch keine Ruhe und ich hoffe, dass mir ein bewanderter Leser Auskunft geben kann:
Beste Grüsse
style
Unser Bau startete im Frühling 2011. Da wir über Weihnachten/Neujahr gezügelt sind, haben wir uns bei der alten Gemeinde per 31.12.2011 abgemeldet und bei der neuen Gemeinde per 1.1.2012 angemeldet. Das hatte auch den Vorteil, dass wir 2011 noch in der alten Gemeinde mit dem günstigeren Steuerfuss veranlagt wurden (die definitive Steuerrechnung 2011 ist auch längst bezahlt).
Diese Tage war nun der kantonale Steuerschätzer (AG) im Haus, um dieses zu veranlagen. Es gab eine kurze Diskussion um den exakten Zügeltag. Er meinte, wenn er den 1.1.2012 als Stichtag verwende, dann müsse er zwei Schätzungen machen. Wenn man aber ein Datum im Dezember 2011 einsetzen würde, dann könne er eine einzige Schätzung machen und der Faktor würde sich von 0.9 auf 0.8 senken!? Ich bat natürlich noch um weiterführende Erklärung und was das genau bedeuten würde, doch leider erhielt ich keine wirklich schlüssige Erklärung. Ich habe ihm dann gesagt, dass er es nicht kompliziert machen müsse und er ein Datum im Dezember einsetzen könne, damit er nur eine Schätzung machen muss.
Das Ganze lässt mir nun aber doch keine Ruhe und ich hoffe, dass mir ein bewanderter Leser Auskunft geben kann:
- Wieso müssen mit Stichtag 1.1.2012 zwei Schätzungen erstellt werden? Wird das unbewohnte Haus im 2011 anders bewertet als das bewohnte Haus im 2012?
- Was ist das genau für ein Faktor, der bei einer einzigen Schätzung 0.8 beträgt, bei zwei Schätzungen aber 0.9 ist?
- Wird nun mit dem Stichtag im Dezember auch meine bereits def. Steuerrechnung 2011 noch einmal angefasst? Muss ich allenfalls fürchten, dass ich auch das Jahr 2011 in der neuen, teureren Gemeinde bezahlen muss, obwohl ich dort offiziell erst per 1.1.2012 angemeldet wurde? Oder wird die Besteuerung der Liegenschaft komplett unabhängig von der normalen Steuerrechnung "nachgeholt"?
- Und was wird für mich letztlich wohl günstiger ausfallen: Variante "2 Schätzungen" oder Variante "eine einzige Schätzung"?
Beste Grüsse
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