Abhängigkeit der Steuerschätzung vom Umzugstermin

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29. Dez. 2009
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Hallo zusammen

Unser Bau startete im Frühling 2011. Da wir über Weihnachten/Neujahr gezügelt sind, haben wir uns bei der alten Gemeinde per 31.12.2011 abgemeldet und bei der neuen Gemeinde per 1.1.2012 angemeldet. Das hatte auch den Vorteil, dass wir 2011 noch in der alten Gemeinde mit dem günstigeren Steuerfuss veranlagt wurden (die definitive Steuerrechnung 2011 ist auch längst bezahlt).
 

Diese Tage war nun der kantonale Steuerschätzer (AG) im Haus, um dieses zu veranlagen. Es gab eine kurze Diskussion um den exakten Zügeltag. Er meinte, wenn er den 1.1.2012 als Stichtag verwende, dann müsse er zwei Schätzungen machen. Wenn man aber ein Datum im Dezember 2011 einsetzen würde, dann könne er eine einzige Schätzung machen und der Faktor würde sich von 0.9 auf 0.8 senken!? Ich bat natürlich noch um weiterführende Erklärung und was das genau bedeuten würde, doch leider erhielt ich keine wirklich schlüssige Erklärung. Ich habe ihm dann gesagt, dass er es nicht kompliziert machen müsse und er ein Datum im Dezember einsetzen könne, damit er nur eine Schätzung machen muss.

Das Ganze lässt mir nun aber doch keine Ruhe und ich hoffe, dass mir ein bewanderter Leser Auskunft geben kann:

  • Wieso müssen mit Stichtag 1.1.2012 zwei Schätzungen erstellt werden? Wird das unbewohnte Haus im 2011 anders bewertet als das bewohnte Haus im 2012?
  • Was ist das genau für ein Faktor, der bei einer einzigen Schätzung 0.8 beträgt, bei zwei Schätzungen aber 0.9 ist?
  • Wird nun mit dem Stichtag im Dezember auch meine bereits def. Steuerrechnung 2011 noch einmal angefasst? Muss ich allenfalls fürchten, dass ich auch das Jahr 2011 in der neuen, teureren Gemeinde bezahlen muss, obwohl ich dort offiziell erst per 1.1.2012 angemeldet wurde? Oder wird die Besteuerung der Liegenschaft komplett unabhängig von der normalen Steuerrechnung "nachgeholt"?
  • Und was wird für mich letztlich wohl günstiger ausfallen: Variante "2 Schätzungen" oder Variante "eine einzige Schätzung"?
Vielen Dank für versierten Rat.

Beste Grüsse

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Hallo style

Erst einmal wäre spannend in welchem Kanton das Haus steht resp. du wohnst. Dein Profil gibt diesbezüglich nicht viel her... :)

Die Steuerschätzungen der Kantone sind extrem unterschiedlich. Ich versuche trotzdem mal mein Bestes:

  • Wieso müssen mit Stichtag 1.1.2012 zwei Schätzungen erstellt werden? Wird das unbewohnte Haus im 2011 anders bewertet als das bewohnte Haus im 2012?
Es gibt Kantone in welchen selbstbewohntes Eigentum günstigere Steuerwerte vorgesehen hat. Daher der Wechsel von 0.9 auf 0.8.

Welchen Wert hat denn die Steuerbehörde am alten Wohnort für die Vermögensbesteuerung des Jahres 2011 herangezogen?

Gruss

Tom

 
Hallo Tom

Besten Dank für deine Antwort. Es handelt sich um den Kanton Aargau. Und ja, es klingt plausibel, dass selbstbewohntes Eigentum mit einem kleineren Faktor bewertet wird. Hat dieser Faktor denn einen Namen? Ich würde das gerne mal nachschlagen. 
 

Bezügl. Vermögensbesteuerung 2011: Ich glaube, ich habe da nur das Grundstück angegeben, weil bei mir das ganze 2011 unter dem Eindruck "Baustelle" (also nichts Fertiges) stand. Aber eigentlich stand da ja Ende Jahr in der Tat schon ein fertiges Haus und ich hätte das wohl als Liegenschaft deklarieren müssen. Hmm, werde ich auf jeden Fall nochmals in der alten Steuererklärung nachschlagen. Danke für den Hinweis!

Das heisst dann wohl, dass 2011 auf jeden Fall nochmals angefasst wird, auch wenn die Rechnung schon definitiv ist, oder? Ich sollte dann aber wohl doch auf zwei Schätzungen bestehen, weil sonst 2011 auf die neue Gemeinde übertragen wird, nicht?

Gruss

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[SIZE=10pt]Hallo Style[/SIZE]

[SIZE=10pt]Hast du von einer AG Gemeinde in eine andere AG Gemeinde gezügelt? Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons Aargau erfolgt die Besteuerung für das ganze Kalenderjahr durch diejenige Gemeinde, in welcher sich der Wohnsitz am 31. Dezember 2011 befand.[/SIZE]

[SIZE=10pt] [/SIZE]

[SIZE=10pt]Ich würde auch auf zwei Schätzungen bestehen, weil sonst passt das datumsmässig ja auch nicht mehr zu deiner An/Abmeldung in den beiden Gemeinden und es könnte im dümmsten Fall wirklich sein, dass die neue Gemeinde sich auf den Standpunkt stellt, dass du effektiv schon im 2011 in der neuen Gemeinde steuerpflichtig bist mit deinem gesamten Einkommen und Vermögen.[/SIZE]

[SIZE=10pt] [/SIZE]

[SIZE=10pt]Da du aber in der neuen Gemeinde im 2011 schon eine Liegenschaft hattest (oder ein Grundstück) bist du für die Einkünfte aus der Liegenschaft und den Vermögenssteuerwert der Liegenschaft im 2011 in der Gemeinde wo sich die Liegenschaft befindet auch steuerpflichtig. Liegenschaften werden immer dort besteuert wo sie sich befinden. Dein Wohnsitzwechsel hat dann nur zur Folge, dass du ab 1.1.2012 nur noch ein Steuerdomizil hast (vorher hattest du zwei: Wohnsitzort plus Liegenschaftsort; neu ist Wohnsitz- und Liegenschaftsort identisch). Von der Gemeinde wo die Liegenschaft sich befindet bekommst du für 2011 wohl auch noch eine Steuereinschätzung (Steuererklärung musst du aber keine mehr einreichen, das machen die Behörden untereinander aus). [/SIZE]

 
Hallo ALC

Das ist so nicht ganz richtig. Für andere Kantone ist es richtig, dass eine interkommunale Ausscheidung vorgenommen wird, für den Kanton Aargau trifft dies jedoch nicht zu.

Somit ergibt sich für 2011 keine weitere Steuerpflicht in der Liegenschaftsgemeinde.

Gruss

Tom

 
Hallo Tom & ALC

Ich habe in der Tat von einer AG-Gemeinde in eine andere AG-Gemeinde gezügelt. Letztere hat einen um 4% höheren Steuerfuss, weshalb ich nicht unglücklich bin, dass ich die definitive Steuerrechnung 2011 von der alten Gemeinde erhalten habe (und diese ist übrigens auch schon seit einem Jahr bezahlt).

Es wäre ja schon unfassbar, wenn an dieser alten und bereits def. Steuerrechnung nun nochmals gerüttelt würde, nur weil der kantonale Steuerschätzer eine einzige Schätzung beginnend ab 2011 vornimmt. Wenn ich für 2011 nun noch von der neuen Gemeinde eine Rechnung für die Liegenschaft erhalte, ist das für mich kein Problem. Allerdings würde ich dann doppelt besteuert, weil ich ja bei der alten Gemeinde schon das Grundstück angegeben habe (anstelle der Liegenschaft > das wurde mir erst dank euch bewusst!). Oder ist das ein Fehler in der Steuerrechnung, der dazu führt, dass die alte, def. Steuerrechnung doch nochmals komplett neu beurteilt werden muss?

Beste Grüsse

style

 
Die alte Steuerveranlagung resp. -Rechnung bleibt definitiv. Im Kt. AG wird durch das Grundbuchamt Meldungen an das Steueramt gemacht. Die Liegenschaftsgemeinde sollte eigentlich die Meldung an die Wohngemeinde weiterleiten. Somit wusste die (alte) Wohngemeinde von zwei Seiten, dass du ein Wohneigentum gekauft hast (1. direkt von dir in der Steuererklärung und 2. durch die Meldung der Liegenschaftsgemeinde).

Du hast dir nichts vorzuwerfen. Auch wird die alte Veranlagung nicht aufgehoben oder angepasst.

Im übrigen sind 4% Steuerfussunterschied nicht die Welt... Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 machen diese 4 % gerade mal CHF 230 aus.

 
Hallo Tom & ALC

Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde den kant. Steuerschätzer nun nicht nochmals anrufen und um zwei Schätzungen bitten und hoffe, dass das Ganze nicht zu meinem Nachteil ausgelegt wird. Falls es doch noch Probleme geben sollte, werde ich wohl immer noch um eine zweite Schätzung bitten können.

@Tom: In der Steuerrechnung 2011 bei der alten Gemeinde habe ich zwar "nur Boden" angegeben, aber gleichzeitig noch den bis Ende 2011 aufgelaufenen Baukredit gemeldet. Wenn die alte Gemeinde also per Ende 2011 das frisch gebaute, aber noch unbenutzte Haus als Vermögen hätte in die Steuerrechnung einfliessen lassen wollen, dann hätten sie ja bestimmt die Schätzung abgewartet und noch keine definitive Rechnung für 2011 erstellt. Vermutlich haben sie gesehen, dass auch inkl. einer Schätzung das Vermögen bei 0 geblieben wäre!?

Gruss

style

 
Hallo Style

Ja, das ist durchaus eine Erklärung. Der Steuerwert einer Liegenschaft liegt bei rund 70 % des Verkehrswertes. Bei einer Belehnung von 80 % reduziert sich somit das steuerbare Vermögen. Wenn vor dem Bau kein oder nur ein kleines steuerbares Vermögen vorhanden war, ist nachher mit Sicherheit nicht mehr Vermögen vorhanden...

Mit der Deklaration des Baulandes in Kombination mit dem Baukredit hätte die Steuerbehörde Nachforschungen machen sollen. Somit sollte es bei der bereits bestehenden definitiven Steuerrechnung bleiben.

Gruss

Tom

 
Ok, danke Tom für die guten Tipps. Sollte die Sache wider Erwarten doch noch anders herauskommen, poste ich dann mal noch ein Update. Aber das kann noch dauern ;-)

Gruss 

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