Hallo liebes Forum-Team,
Suche dringend Rat zu einem Wasserschaden in unserem Neubau (2-jährig). Durch heftige Regenfälle in den vergangenen Tagen hat sich wohl im umliegenden Erdreich (ca. 30cm Humus, danach nur noch Lehm) Wasser angestaut und hat sich den Weg in unseren Keller gesucht. Dabei wurde der Eintritt des Wassers bei zwei grossen Lichtschächten gesehen, i.e. die Lichtschächte sind zwei senkrechte Mauern bis zur Bodenplatte des EFH und mit Schroppen und Flies am Hang des Lichtschachts befestigt. seitens des GU wurde eruriert, dass dies nun bei den heftigen Regenfällen zu einer Art "Badewanne" geworden ist und das Wasser aufgrund des Lehmbodens nichts mehr versickern konnte. Zur Zeit wird unser Keller trocken gelegt, i.e. Unterboden ausgeblasen.
Für mich stellt sich die Frage, ob hier seitens des GU ein Planungsfehler oder sogar fahrlässig gehandelt wurde, da einerseits bekannt war, dass die BOdenbeschaffenheit (Lehm) ein versickern von Wasser kaum ermöglicht, bei den anderen Häusern vom selben GU in der Strasse zum Teil Sickerleitungen eingebracht wurden, und andererseits bei unserem EFH bewusst auf eine Sickerleitung verzichtet wurde.
Unser EFH wurde an einer Hanglage gebaut und Wasser kann durchaus vom Hang her an das Haus gerandrücken.
Wie wird das von Euch gesehen; könnte man hier darauf pledieren, dass nachträglich eine Sickerleitung eingebaut wird,d a diese nach aktuellem Stand der Technik bei der bekannten BOdenbeschaffenheit hätte eingebaut werden sollen?
Danke und Grüsse,
cirilfab
Suche dringend Rat zu einem Wasserschaden in unserem Neubau (2-jährig). Durch heftige Regenfälle in den vergangenen Tagen hat sich wohl im umliegenden Erdreich (ca. 30cm Humus, danach nur noch Lehm) Wasser angestaut und hat sich den Weg in unseren Keller gesucht. Dabei wurde der Eintritt des Wassers bei zwei grossen Lichtschächten gesehen, i.e. die Lichtschächte sind zwei senkrechte Mauern bis zur Bodenplatte des EFH und mit Schroppen und Flies am Hang des Lichtschachts befestigt. seitens des GU wurde eruriert, dass dies nun bei den heftigen Regenfällen zu einer Art "Badewanne" geworden ist und das Wasser aufgrund des Lehmbodens nichts mehr versickern konnte. Zur Zeit wird unser Keller trocken gelegt, i.e. Unterboden ausgeblasen.
Für mich stellt sich die Frage, ob hier seitens des GU ein Planungsfehler oder sogar fahrlässig gehandelt wurde, da einerseits bekannt war, dass die BOdenbeschaffenheit (Lehm) ein versickern von Wasser kaum ermöglicht, bei den anderen Häusern vom selben GU in der Strasse zum Teil Sickerleitungen eingebracht wurden, und andererseits bei unserem EFH bewusst auf eine Sickerleitung verzichtet wurde.
Unser EFH wurde an einer Hanglage gebaut und Wasser kann durchaus vom Hang her an das Haus gerandrücken.
Wie wird das von Euch gesehen; könnte man hier darauf pledieren, dass nachträglich eine Sickerleitung eingebaut wird,d a diese nach aktuellem Stand der Technik bei der bekannten BOdenbeschaffenheit hätte eingebaut werden sollen?
Danke und Grüsse,
cirilfab