Verdeckte Mängel - ist rechtliche Unterstützung eine gute Idee, bzw. notwendig?

bonnyfused

Member
03. Okt. 2017
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Hallo allerseits.

Ich habe 2 verdeckte Mängel in meiner Wohnung (Neubau 2018) und bei einem dieser Mängel, den ich schon vor 1 Jahr gemeldet habe, tut sich nichts. Ist es in solchen Fällen empfehlenswert, Unterstützung beizuziehen? In welcher Form? Genügt eine Rechtsschutzversicherung?

Vielen Dank für eure Tipps!

 
Hallo Bonny

hast Du denn diese Mängel eingeschrieben gerügt? Ansonsten windet sich der Unternehmer bis er sich in die Verjährung gerettet hat. Dies wäre dann im kommenden Jahr bereits der Fall. Wo ist Dein Architekt/Bauleiter? Oder ist es eventuell ein GU Bau?

Hat der entsprechende Unternehmer oder Generalunternehmer noch gar nicht reagiert?

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich den Fall auf unbedingt bei dieser einmal anmelden.

Gruss

Urs Tischhauser

 
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Hallo Urs - danke für deine Antwort.

Mängel sind nicht eingeschrieben gemeldet worden - nur per Email.

Der Bauherr hat mit einem Architekten zusammen gearbeitet, welcher übrigens auch die Bauleitung hatte (was sehr schlecht, bis gar nicht umgesetzt wurde). Der Architekt sagt, dass eins dieser Mängel er sich gar nicht vorstellen könne - und er wüsste nicht, wie er hier weiterhelfen kann.

Reagiert wurde seitens Immobilienverwaltung eher spärlich im letzten Jahr - jetzt aber scheint sich was zu bewegen.

Bzgl. Rechtsschutzversicherung: ich habe vor, eine abzuschliessen. Darf ich diese denn danach einschalten, für Mängel welche ich vor dem Abschluss der Versicherung gemeldet hatte?

Gruss und danke.

 
Hallo Bonny

Sofort eingeschrieben an den Verkäufer der Wohnung nachholen, ansonsten sieht es sowieso schlecht aus, wenn sie nicht reagieren.

Keine Rechtsschutzversicherung? Keine Versicherung der Welt hat Interesse daran Deine Altlasten zu sanieren. Also kannst Du vergessen, dass sie sich diesem Fall annehmen wird.

Du musst jetzt wirklich etwas mehr auf die Hinterbeine stehen. Sonst lassen sie Dich im Regen stehen.

Gruss, Urs

 
Hi Urs. Danke fürs Feedback.

Wieso meinst du "an den Verkäufer" das Einschreiben? Ich habe lediglich mit der Immobilien-Verwaltung zu tun seit ich den Kauf abgeschlossen habe. Sorry für meine doofen Fragen, habe zu wenig Ahnung in diesem Gebiet...

Die Verkäufer-Firma hatte einen Architekten beauftragt für diese Liegenschaft. Derselbe Architekt war auch Bauleiter. Nun ist die Immo- und Treuhand-Firma (unsere Verwaltung) mit dem Architekt in Kontakt... ich verstehe nicht, wie diese 3 Parteien zusammenspielen und welche mein "point of contact" sein müsste (bin immer davon ausgegangen, dass es die Verwaltung sei).

Danke für deine Unterstützung!

 
Hallo Bonny

Von wem hast Du denn die Wohnung gekauft? Sicherlich nicht von der Verwaltung. Vermutlich von einem Generalunternehmer. Ich gehe davon aus, dass Du dieses ja neu erworben hast. Daher musst Du auf diesen "losgehen". Ausser er hat Dir seine Garantieansprüche abgetreten. Das ist ja auch so eine Mode bei den Generalunternehmern..... So nach dem Motto, aus den Augen aus dem Sinn. Dann musst Du direkt den Unternehmer belangen, der den "Mangel produziert" hat.

Gruss, Urs