Schiefe Wände und Ecken im Neubau - Wie reklamieren? Welche Norm ist anwendbar?

Freya

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30. Okt. 2020
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In unserer Neubauwohnung gibt es mehrere Ecken, die nicht rechtwinklig sind, sowie Wände die schief sind oder einen Bogen haben. Einige sind optisch sehr störend. Andere werden später von einem Schrank verdeckt, dahinter ist trotzdem schief.

Während der Bauphase wurden einige Stellen korrigiert. Bei den verbleibenden hat der GU hat sich bei der Abnahme unspezifisch auf die Einhaltung von SIA Normen bezogen, es aber verweigert diese konkret zu benennen oder zu messen. Die reklamierten Stellen fehlen auch auf dem Entwurf des Abnahmeprotokolls. Der Vorschlag, ein Gutachten in Auftrag zu geben wurde abgelehnt.

Hat jemand Erfahrung, was eine sinnvolle / richtige Vorgehensweise ist, um diese Abweichungen bestätigt und korrigiert zu bekommen oder Minderleistungen geltend zu machen? Den Vertrag habe ich so verstanden, das er nachweisen müsste, dass es keine Mängel sind, nicht wir.


Sollte ein Anwalt oder ein Gutachter auf eigene Kosten bereits jetzt herangezogen werden?

Freue mich auf jeden Input.

Zu den Normen selber habe ich bei schiefen Innenwänden von Toleranzen zwischen 4-12mm und 2-8mm gelesen, weiss aber nicht, welche Norm denn überhaupt relevant ist.

Beziehen sich diese Angaben auf die gemessene Fläche oder die Länge der Wand? Also wenn ich in einem 4m breiten Raum die 30cm in der Ecke messe, welche Toleranz zwischen 2 und 12mm ist relevant?

 
Ja, das habe ich bei mir auch. Merkt man in der Duschkabine ganz leicht und am Schampoohalter, der natürlich 90° hat. Eine nicht rechtwiklige Wand bei mir ist die Aussenwand beim Eingang. Das war im Plan ersichtlich (und ist dennoch scheisse). Alles andere sollte aber 90° sein.

 
Guten Morgen Freya

Hast du eine Lösung gefunden mit dem GU? Ich frage weil ich einen ähnliche Fall habe. Bei uns ist eine Wand mit der Länge 90 cm um 3cm schief gegenüber der parallelverlaufenden Wand. Wurdest du fündig, wie die Normen anzuwenden sind?

Beste Grüsse
Totec
 
Die SIA 414 ff regeln die zulässigen Abweichungen im Bauwesen

Gruss Pit