Photovoltaikanlage für Neubau nachträglich oder beim Bau?

Hallo @Moudi

Wir beziehen die beiden Anlagen in Hinwil von einer seit 1980 auf dem Gebiet tätigen schweizerischen Firma aus dem Zürcher Oberland. Es handelt sich um 25 Solarmodule von IBC, einem seit 1982 tätigen deutschen Entwickler, der seine Panels in Asien fertigen lässt. Die gewählten IBC MonoSol 335 Module sind hochwertige monokristalline Half-Cut Zellen mit deutscher Herstellergarantie 10+5 Jahre. Der Wechselrichter ist von Fronius und wird über das Fronius Smart Meter gemanagt.

Ja, die Preise haben sich in den letzten paar Jahren schon kundenfreundlich entwickelt. Sicher werden sie sich auch in Zukunft noch in diese Richtung entwickeln. Jedoch wird es irgendwann mit den Förderbeiträgen fertig sein, sodass es für den Endkunden nicht mehr viel günstiger werden wird. (Ohh, das war jetzt eine Blick in die Kristallkugel.... ?)

Darf ich Dich etwas fragen? Wann hast Du im Emmental Deine Anlage mit 10kWp installiert und was liefert Dir diese für eine Ertrag im Jahr? Und wieviel davon kannst Du selber verbrauchen?

Herzlicher Gruss vom Zürichsee, Urs

 
Ein Ost-West-Aufständerung auf einem Flachdach bringt mehr Ertrag und der PV-Ertrag ist gleichmässiger über den Tag verteilt.

PV Ost-West-Ausrichtung auf Flachdach

Ich würde wenn möglich auf Glas/Glas-Module gehen.
In der Schweiz, Deutschland und natürlich in China gibt es immer mehr Firmen, die PV-Standard-Module als Glas/Glas-Module herstellen.
Glas/Glas-PV-Module haben eine längere Lebensdauer als Glas/Folien-PV-Module.
Zudem findet man im Internet und PV-Fachzeitschriften immer mehr Hinweise, dass Rückseitenfolien verbaut wurden, die vorzeitig versagen:

Immer mehr defekte Rückseitenfolien in der PV

 
Ich würde gern eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung installieren, macht es einen Unterschied ob es direkt bei der Hausplanung oder im Nachhinein installiert wird?
Ich möchte noch einen etwas unerfreulichen Aspekt der sofortigen Realisierung erwähnen. Wird die PV-Anlage mit dem Neubau erstellt, gibt es keinen steuerlichen Abzug der Investitionskosten. Wartest Du 5 Jahre, kannst Du die gesamten Investitionskosten als Liegenschaftsunterhaltskosten von der Steuer abziehen, das kann je nach Steurersatz eine Ersparnis bis zu 30% der Kosten ausmachen. Dazu kommt, dass beim Neubau die PV-Anlage dem Wert des Hauses zugeschlagen wird, so dass die Einstufung für die Berechnung des Eigenmietwerts höher ausfallen wird. Steigt der beispielsweise um 2000 Fr. (pro Jahr), sind das jährlich wiederkehrend bis zu 700 Fr. zusätzliche Steuern, die Du wegen der Anlage berappen musst. Von der Steuerseite her ist es deshalb leider so, das die Errichtung einer PV-Anlage bei einem Neubau eher bestraft als gefördert wird. Schade eigentlich.

 
Danke für die Info, das mit dem Steueraspekt war auch noch eine Sache wo ich mir unsicher war ob man direkt beim Kauf die Anlage bauen kann/sollte

 
Hallo Experte

hast du auch monokristaline, schwarze Qualitätsmodule und WR von Fronius oder SMC miteinander verglichen 

oder blaue, no-Name, poly-Module verglichen ?

Wenn mono-Module, dann wäre es ein sehr guter Preis, wobei es bei mir auch schon wieder 4 Jahre her ist :)

Gruss moudi
Hallo Moudi. 

Ich habe eine top aktuelle Offerte für eine Indach Anlage mit Arres 3.0 Premium Modulen und Fronius Symo Wechselrichter auf dem Tisch liegen. 

Die Daten der Anlage:

- 42 Module (mono) mit je 325WP = insgesamt 13.65 kWp.

- Fronius Symo 12.5-3-m

Montagematerial, aber ohne Montagelattung und ohne Anschlussbleche (bauseits) 

- Smatfox PRO Energieverbrauchsregler

- Planung, Administration und Installation (Module, Wechselrichter und DC seitige Elektroinstalation) 

Inkl. MwSt. soll das ganze 22'500 CHF kosten, und das bei einem regional ansässigen erfahrenen Solarteure und Elektrofachmann. 

Die gleiche Anlage mit E3DC Batteriespeicher (S10 Hauskraftwerk mit 15,75kWh (max 3000W)) würde glatte 36'000 CHF kosten. 

Der Fronius WR würde bei dieser Version natürlich entfallen, da dieser durch das E3DC "Hauskraftwerk" ersetzt wird. 

Die Preise verstehen sich natürlich ohne die Einmalvergütung von Pronovo. 

Die Indach Anlage werde ich direkt beim Neubau realisieren (Dachziegel entfallen), Der Batteriespeicher muss vorerst noch warte. 

 
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Das E3DC ist aber auch etwas mehr als nur ein Batteriespeicher. Damit bist du komplett autark im Falle eines Stromausfalls. Das heisst, solange der Akku noch Saft hat, hast du Strom im Haus. Sobald die Sonne scheint wird der Akku geladen und du hast weiterhin Strom. Das alles funktioniert mit einem normalen Wechselrichter und Akku nicht. Bei Stromausfall bleibt dein Haus dunkel, auch wenn die Sonne scheint. Ist halt wirklich ein Kraftwerk.

Aber ja, ist eine etwas teuere Notstromlösung ;-)  

 
Darf ich Dich etwas fragen? Wann hast Du im Emmental Deine Anlage mit 10kWp installiert und was liefert Dir diese für eine Ertrag im Jahr? Und wieviel davon kannst Du selber verbrauchen?
Hallo Urs

die Anlage habe ich im 2016 installiert und sie liefert ca 9500 und 10'000 kWh / Jahr.

Ich habe zwar keinen Speicher, dafür ein Energiemanagement via KNX,

dadurch komme ich auf eine Eigenverbrauchsquote von 40-50%.

Gruss moudi

 
Reaktionen: Urs Tischhauser
Die Daten der Anlage:

- 42 Module (mono) mit je 325WP = insgesamt 13.65 kWp.

- Fronius Symo 12.5-3-m

Montagematerial, aber ohne Montagelattung und ohne Anschlussbleche (bauseits) 

- Smatfox PRO Energieverbrauchsregler

- Planung, Administration und Installation (Module, Wechselrichter und DC seitige Elektroinstalation) 

Inkl. MwSt. soll das ganze 22'500 CHF kosten, und das bei einem regional ansässigen erfahrenen Solarteure und Elektrofachmann. 
Wow, da sind die Preise ja um einiges gefallen. Ich denke eine Anfrage in DE könnte sich dennoch lohnen.

Wegen 10% weniger würde ich das auch nicht machen. Aber häufig sind es ja 50% und mehr :)

Und die fetten Gewinne streichen die Generalimporteure ein....Die CH Sanitärbranche lässt grüssen.

 
Das E3DC ist aber auch etwas mehr als nur ein Batteriespeicher. Damit bist du komplett autark im Falle eines Stromausfalls. Das heisst, solange der Akku noch Saft hat, hast du Strom im Haus. Sobald die Sonne scheint wird der Akku geladen und du hast weiterhin Strom. Das alles funktioniert mit einem normalen Wechselrichter und Akku nicht. Bei Stromausfall bleibt dein Haus dunkel, auch wenn die Sonne scheint. Ist halt wirklich ein Kraftwerk.

Aber ja, ist eine etwas teuere Notstromlösung ;-)  


Ja das ist mir schon bewusst. Der Grund warum ich momentan auf das System verzichte, liegt am ausgeschöpften Budget. Wenn ich eine Indach Anlage möchte, dann liegt es nahe, dass ich die jetzt direkt beim Neubau realisiere, der Speicher lässt sich auch noch gut nachträglich realisieren. Ich werde lediglich den Platz und die eventuell benötigte Leerrohre dafür vorsehen. Die Preise für die Speicherlösungen werden in Zukunft mit Sicherheit nicht steigen, und Förderungen welche geringer ausfallen könnten, gibt es auch nicht. 

 
Wow, da sind die Preise ja um einiges gefallen. Ich denke eine Anfrage in DE könnte sich dennoch lohnen.

Wegen 10% weniger würde ich das auch nicht machen. Aber häufig sind es ja 50% und mehr :)

Und die fetten Gewinne streichen die Generalimporteure ein....Die CH Sanitärbranche lässt grüssen.
Das stimmt schon so. Du hattest damals aber auch eine etwas höhere Einmalvergütung kassiert. ?

Bei meiner Anlage würde ich momentan noch ca. 6200 CHF Förderung bekommen, aber bis die dann auf dem Dach ist, sind es sicher wieder weniger... 

 
Wartest Du 5 Jahre, kannst Du die gesamten Investitionskosten als Liegenschaftsunterhaltskosten von der Steuer abziehen,
Diese 5 Jahre bei Energetischen Sanierungen stehen (gemäss Auskunft Steueramt Aargau) so nirgends im Gesetz, sondern es ist ein Richtwert.  Wird der Einbau rein aus Steuerlichen Aspekten verzögert gemacht, gibts auch nach 5 Jahren kein Abzug, resp muss dies dann ein Gericht klären.

 
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Nochmal eine kurze Frage zum steuerlichen Punkt, soweit ich das jetzt lesen konnte, ist eine PV Anlage steuerlich sowieso nur absetzbar, wenn das Haus bereits seit mind. 5 Jahren besteht? Kann das jemand bestätigen oder hab ich hier nicht die aktuellste Information? 

Falls es so ist, ist nur die Frage, ob es den Eigenmietwert erhöht wenn sie direkt eingebaut wird?

Habe auch mal eine erste Richtofferte erhalten, siehe Foto. Kann das jemand einigermassen einordnen ob fair oder teuer? Die Offerte gilt bei Bau mit dem Neubauhaus, also sprich nicht nachträglich.

Offerte ist auch nur auf den Bedarf ausgerichtet, es sollte noch einiges mehr Platz auf dem Dach sein, schätz so 80 bis max 90 qm. 24 Module sind berechnet






Bildschirmfoto 2020-06-10 um 18.32.51.png

 
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Diese 5 Jahre bei Energetischen Sanierungen stehen (gemäss Auskunft Steueramt Aargau) so nirgends im Gesetz, sondern es ist ein Richtwert.  Wird der Einbau rein aus Steuerlichen Aspekten verzögert gemacht, gibts auch nach 5 Jahren kein Abzug, resp muss dies dann ein Gericht klären.
Was Du sagst ist natürlich richtig. Aber in der Praxis haben sich die 5 Jahre wohl halbwegs durchgesetzt.
Hier ein Auszug aus Schweizerischen Steuerkonferenz von 2011:

Abgrenzung von Neubauten zu bestehenden Bauten
Nach Art. 5 der Liegenschaftskostenverordnung ist ein Abzug von energiesparenden Investitionen nur möglich beim Ersatz von veralteten sowie bei der erstmaligen Anbringung von neuen Bauteilen in bestehenden Gebäuden. Bei einem Neubau oder bei einer Totalsanierung, welche einem Neubau gleichkommt, handelt es sich aus steuerrechtlicher Sicht grundsätzlich um nicht abzugsfähige «Anlagekosten».
Bezüglich der Abgrenzung zwischen einem Neubau und einer bestehenden Baute ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. So wurde zu einer Photovoltaikanlage, welche innerhalb von weniger als einem Jahr nach Fertigstellung einer Liegenschaft in Betrieb genommen wurde, festgehalten: «Die Installation der Anlage steht unweigerlich in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Erstellung der Liegenschaft. Wird sodann der Sinn und Zweck der Regelung vor Augen gehalten, welcher darin liegt, bestehende, energietechnisch schlechte Bausubstanz beziehungsweise energietechnisch veraltete Geräte möglichst auf den heutigen Stand der Technik zu bringen, so muss hier ein Abzug verweigert werden. Die Kosten für die Photovoltaikanlage sind vielmehr den «reinen» Anlagekosten zuzuordnen. Dies muss um so mehr gelten, als der Begriff der abzugsfähigen Energiespar- beziehungsweise Umwelt-schutzmassnahmen restriktiv auszulegen ist, handelt es sich doch dabei um Anlagekosten, deren Abzugsfähigkeit eine nicht unproblematische Abweichung von der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beinhaltet.»
Demgegenüber wurde die Abzugsfähigkeit einer Photovoltaikanlage, welche rund 21 Monate nach Bezug eines neuerstellten Einfamilienhauses erstellt worden war, bejaht. Das Gericht war der Meinung, dass diese Investition zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als Herstellungskosten in Bezug auf das fertig gestellte Gebäude qualifiziert werden könne, sofern keine Steuerumgehung vorliege. Einzelne kantonale Energiefachstellen setzen die Grenze zwischen einer neuen und einer bestehenden Baute bei fünf Jahren an.

Swisssolar schreibt in ihrem Merkblatt Nr. 9:

Aktuell können Energiesparmassnahmen bei bestehenden Gebäuden in fast allen Kantonen vollständig von den Steuern abgezogen werden. Nur Luzern kennt keinen Abzug dieser Art, dort können nur die Unterhaltskosten steuerlich abgezogen werden.
Aber Achtung: Das gilt nur bei bestehenden Bauten, bei Neubauten (jünger als 5 Jahre) kann kein Abzug geltend gemacht werden,
da dies dann keinen Unterhalt darstellt, sondern einen Anteil der Baukosten.

 
Ich denke entscheidend ist doch ob man bei der Baueingabe eine PV Anlage eingeplant hat, und diese dann im Zuge des Neubaus doch nicht realisiert, oder ob man das Projekt ohne PV Anlage eingibt.

Hat man den Bau ohne PV Anlage eingegeben, und rüste diese dann in fünf oder sechs Jahre nach, muss man mir erst einmal nachweisen dass ich den Bau der PV Anlage extra hinaus gezögert habe. Oder sehe ich das jetzt falsch?