Neuparzellierung dann Neubau

E. A.

New member
13. Juni 2022
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Hallo zäme

Ich bin neu hier und Anfänger im Baurecht und Neubau. 
 

Ich habe einige Fragen und wäre froh um jeden Hinweis in dieser komlexen Sache. Baurechtlich und in Sachen Finanzierung / Eigenkapital. 
 

Wir haben die Möglichkeit von zwei Parteien ein „Grundstück“ eigentlich den Garten von diesem Mehrfamilienhaus zu erwerben. (Garten und Haus sind getrennt durch eine Strasse) ca. 600 Quadratmeter Grundstückfläche.

Haus und Gartenanlage gehören 2 Parteien, wie geht das mit der Neuparzellierung? Wir möchten nur die Gartenanlage kaufen ohne Haus. 
 

Wir würden gerne ein Haus bauen, Erdgeschoss möchten wir erstmals hobbymässig gewerblich nutzen und oben wohnen (W3Zone)

Danke für eure Hilfe. 
 

 
Das kann kantonal oder örtlich etwas unterschiedlich sein. Grundsätzlich misst ein Geometer die Grundstücke neu ein. Auf dieser Basis wird dann die neuen Grundstücke nach Bezahlung des Preise über einen Notar im Grundbuchamt eingetragen. Ihr solltet dies aber sicherheitshalber vorab mit Eurer Gemeinde oderbesprechen, denn es ist auch davon abhängig, ob die Gemeinde oder der Kanton schon andere Pläne mit "Eurem Garten" haben. Im Aargau kann man sich z.B. über die die Bauzonen ect. , auch online bei AGIS informieren. Ich weiss leider nicht, wie dies in anderen Kantonen so ist.

Ob man und vor allem welches Gewerbe (hobbymässig/gewerblich ?????) in der Wohnzone W3 ausführen darf, steht normalerweise in der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde.

Bei uns ist die so ausgeführt:

1 Die Wohnzonen W2 und W3 dienen vorwiegend dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe oder Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Nicht zulässig sind Betriebe, welche übermässige ideelle Immissionen verursachen (z.B. Sexshops, Bordelle usw.).

2 Die Wohnzone W2 ist für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhausbauten bis maximal 30 m Gesamtlänge sowie für kleine Mehrfamilienhäuser bis zu 4 Wohnungen bestimmt. Im Rahmen von Arealüberbauungen und Gestaltungsplänen können Mehrfamilienhäuser mit bis zu 6 Wohnungen erstellt werden, wenn eine städtebaulich und freiräumlich gut eingepasste Lösung erreicht wird und die Arealfläche mindestens 4‘000 m2 beträgt.

3 Die Wohnzone W3 ist für Mehrfamilienhäuser bestimmt. Der Bau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern ist nur zulässig, wenn Restflächen oder Baulücken nicht auf sinnvolle Weise zonenkonform bebaut werden können.

Also auch da entscheidet am Ende die Gemeinde.

Gruss Pit

 
Hallo @E. A.

Dann mal herzlich willkommen hier. Wie Pit schon richtig geschrieben hat ist das kantonale Baugesetz und die kommunale Bauordnung überall etwas anders, sodass eine fundierte Aussage eher schwierig ist. Die Einschränkung dürfte sehr wahrscheinlich nicht gross sein.

Wenn die Geometrie des Grundstücks einigermassen gut ist z.B. 30x20m, wirst Du je nach Grenz- und Strassenabständen pro Geschoss so um die 16m x 10m überbauen künnen. Dies ergibt netto ca. 120m2 Wohn- oder "Hobbyfläche". Du wirst ein rechtes Haus mit irgendwo über 300 Haupt-Nutzfläche (Wohnen/Hobby) realisieren können.

Wenn das Grundstück zwei Parteien gehört, müssen natürlich beide das Grundstück auch verkaufen wollen. Normalerweise folgen die Grundstücksgrenzen den Strassen.

Sicher lohnt sich eine genauere Prüfung, wenn der geforderte Verkaufspreis mit Deinem Budget korreliert.

Allen hier ein schönes, heisses Wochenende.

Herzlicher Gruss

Urs Tischhauser