Müssen Zufahrt und Eingang beibehalten werden?

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SunflowerCH

Guest
hallo zusammen

ich bin neu hier und komme bereits mit einer frage auf euch zu!

wir planen, ein bestehendes älteres EFH zu kaufen und an- resp. umzubauen. dabei würden wir den hauseingang und die garage lieber auf die gegenüberliegende seite des grundstücks verlagern. das bedeutet allerdings, dass die zufahrt sowie der briefkasten nachher an einer anderen strasse zu liegen kämen, als die (bisherige) adresse ist.

kann mir jemand sagen, ob man das überhaupt darf? wenn ja, bliebe die adresse dann die bisherige oder würde diese dann auf die andere strasse abgeändert werden (neue hausnummer müsste gemacht werden, denn dort stehen ja auch schon häuser).

oder darf man das zwar so bauen, müsste aber den briefkasten an der bisherigen stelle lassen?

freue mich auf eure kompetenten antworten!

liebe grüsse,

sunflower

 
Hey Sunflower

Herzlich willkommen im Forum. Es ist fast alles machbar, wenn die Behörden es bewilligen. Daher frag ganz einfach mal beim Bauverwalter der Gemeinde nach. Der kann dir sehr schnell sagen ob und unter welchen Umständen es in eurem Fall möglich ist.

Gruss Stef