Haftung Unfall Sickergrube

tipu

New member
20. Apr. 2016
53
13
0
Guten Morgen,

unsere Versickerungsgrube liegt so nah wie möglich zu Nachbars Grundstück. Nun laufen sie und etliche Kinder seit einigen Tagen, um von der Strasse zu ihrem Garten zu kommen, dort entlang als Abkürzung. Da sie uns wir uns Bepflanzung nach Absprache eng an der Grenze getätigt haben, haben wir nun Bedenken, dass irgendwann jemand in die Sickergrube fällt und sich verletzt, sie ist sehr tief und sehr lang. Wir haben dort Gräser gepflanz, die jetzt natürlich noch nicht hoch sind und somit gibt es dort keinen Schutz.

Davon abgesehen, dass wir das heute mit ihnen besprechen, möchten wir grundsätzlich wissen, wie es haftungstechnisch aussieht, sollte da jemand hineinfallen. Nun sind wir am überlegen, ob wir dort einen Zaun bzw. gleich Sichtschutzmatten oder ähnliches anbringen sollten.

Bisher sind nur wir zum jäten dort entlang und nie jemand gelaufen.

Merci für Eure Antwort. falls möglich. 

LG und einen schönen Tag.

 
Bin kein Rechtsanwalt, aber meine mal gehört zu haben, dass man grundsätzlich für Unfälle auf seinem Grundstück haftet, wenn diese durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen geschehen sind. Auch z.B. wenn man nachts den Pool nicht abdeckt und jemand darin ertrinkt, oder man das Dach nicht vom Schnee befreit und jemand von einer Dachlawine getroffen wird. Könnte mir vorstellen, dass man bei gefährlichen Sickergruben einen Zaun anbringen müsste. Aber behafte mich nicht darauf. 

 
Hallo Tipu

Ich bin auch nicht Jurist, sondern praktizierender Architekt. Aber grundsätzlich ist es so wie @Garet0290 richtig geschrieben hat, dass Du für alles was auf Deinem Grundstück passiert kausal haftest. Das heisst, bevor abgeklärt worden ist ob ein Fremdverschulden vorliegt, musst Du den Kopf hinhalten. Wenn Du also nicht rund um Dein Grundstück einen nicht bekletterbaren 1m hohen Zaun oder eine gleichhohe Mauer errichtet hast und etwas passiert, bist Du grundsätzlich einmal schuldig!

Kinder und Sickergrube ist eine brandgefährliche Kombination. Du musst diese so sichern, das kein Kind reinfallen und sich verletzen oder schlimmstenfalls ertrinken kann. Je schneller, je besser!

Paradebeispiel der Kausalhaftung ist der vorsichtig fahrende Automobilist, welcher eigentlich keine Chance hat dem Kind auszuweichen, das vor seinem Auto auf die Strasse rennt. Trotzdem haftet er für das verunfallte Kind!

Also, handle trotz Corona so rasch wie es geht!

Herzlicher Gruss

Urs Tischhauser

 
Wie das rechtlich aussieht, siehst du hier beim BfU.

Es gilt zwar grundsätzlich die Kausalhaftung des Werkeigentümers. Aber nicht in jedem Fall, wie hier und hier ersichtlich.

Wir haben unseren Schwimmteich nicht gesichert, weil er von der Strasse her nicht zugänglich ist und nur durch unbefugtes Betreten erreicht werden kann. Für Gäste können wir sorgen (und für kleine Gäste die Eltern), alle anderen haben in unserem Garten nichts zu suchen :)  

Man will aber in der Regel nicht warten, bis etwas geschieht, um das zu klären. Eine Absicherung macht also Sinn, wenn möglich mit einem Gitter über der Grube. (Die Gräser müsst ihr jedes Jahr im Frühjahr schneiden, damit entfällt der Schutz für mehrere Monate...)

Dennoch würde ich die Nachbarn darauf hinweisen, dass entlang der Grube kein Weg gedacht ist und ihr nicht damit einverstanden seid, dass dort Leute entlang spazieren. (Es ist mir schleierhaft, wie die Nachbarn auf diese Idee kommen, auch noch ohne zu fragen...)

 
Danke Euch. 

Es ist halt die Grenze und da dachten sie sicher, dass es eine praktische Abkürzung ist, da sie den Weg in ihren Garten zugemacht haben. 

Nun haben wir es besprochen und den Durchgang zugemacht, so kommt dann niemand mehr an der Sickergrube vorbei. Unsere grosse Sorge war eben, dass da jemand stolpert und hineinfällt. 

Das blöde Teil ist eben sehr lang und recht tief. Hoffe ja immer noch, dass sie das irgendwann ändern und man diese hässlichen Teile zuschütten kann oder ein Swimspa/Pool reinsetzen ?.

Liebe Grüsse und ein schönes Osterfest.

 
  • Like
Reaktionen: Susann