Wir haben ein Stück Land (Kt. Zürich) mit einem schmalen Blick auf die Berge gekauft und unser Haus so geplant, dass es von unserem Esszimmer zwischen den beiden Häusern auf der gegenüberliegenden Seite einer schmalen Straße Aussicht hat.Die Vorschriften sehen vor, dass in dem Bereich zwischen den Häusern (5m auf jeder Seite der Grenze) nichts gebaut werden darf. Zu unserer Enttäuschung entschied einer der Nachbarn (vor einigen Monaten), einen großen, 3m hohen Wohnwagen neben seinem Haus zu parken, der uns die Sicht versperrte. Der Wohnwagen ist deutlich in der Nicht-Bauzone geparkt, sowohl von der Straße aus (kleiner Grundabstand, Grenzbabstand).
Die Frage ist, ob dies zulässig ist. Ich meine, wenn er dort zu 99% der Zeit geparkt ist, dann ist es fast so, als ob es sich um eine feste Konstruktion handelt.
Jeder Ratschlag ist willkommen
Was ich bisher gefunden habe, gilt für die Kantone AG und SG:
Zitat:
SG
Leider habe ich für Zürich nichts gefunden.
Die Frage ist, ob dies zulässig ist. Ich meine, wenn er dort zu 99% der Zeit geparkt ist, dann ist es fast so, als ob es sich um eine feste Konstruktion handelt.
Jeder Ratschlag ist willkommen
Was ich bisher gefunden habe, gilt für die Kantone AG und SG:
Zitat:
SG
AG:"Bewilligungspflichtig sind gemäss Art. 78 Baugesetz insbesondere...Langfristiges Aufstellen von Wohnwagen ausserhalb bewilligter Camping- und Zeltplätze"
Bauten und Anlagen im Sinne des Baugesetzes sind: ... Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grundstück abgestellt werden
Leider habe ich für Zürich nichts gefunden.
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