Grundsätzliche Frage:
wie wird üblicherweise die Architekturverpflichtung bei einem entsprechenden Baulandverkauf
"schriftlich festgehalten" ??
muss hierzu bereits ein komplettes Projekt unterschrieben werden??!
(in unserem Fall geht es um einen Generalunternehmer)
oder wird dies einfach festgehalten, im Sinne von "es besteht eine Architekturverpflichtung mit der Firma X - Ausstiegskonditionen ...so und so; bzw. Betrag: X "
wie wird üblicherweise die Architekturverpflichtung bei einem entsprechenden Baulandverkauf
"schriftlich festgehalten" ??
muss hierzu bereits ein komplettes Projekt unterschrieben werden??!
(in unserem Fall geht es um einen Generalunternehmer)
oder wird dies einfach festgehalten, im Sinne von "es besteht eine Architekturverpflichtung mit der Firma X - Ausstiegskonditionen ...so und so; bzw. Betrag: X "