Grundsteuer - Gemeinde ist nicht in der Lage eine getrennte Rechnung pro Miteigentumsanteil zu erstellen

Marbar

New member
02. Nov. 2016
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Es wurde von der Gemeinde eine neue Software für die Berechnung der Grundsteuer eingeführt.

Leider ist es jetzt technisch nicht mehr möglich, dass die Grundsteuer auf die jeweiligen Miteigentümer anteilsmässig aufgeteilt wird.

Spricht ein Eigentümer bekommt den kompletten Betrag in Rechnung gestellt.

Nennt sich das Digitalisierung?
 
Hallo,

es ist natürlich sehr unglücklich, dass die Durchführung einer technischen Modernisierung zu derartigen Problemen führt. Gründer prinzipiell sollte die Digitalisierung nicht nur die Prozesse optimieren, sondern auch die Effizienz verbessern und die Genauigkeit erhöhen. In Ihrem Fall scheint dies aber nicht so zu sein.

Die Rolle der Software bei der Berechnung der Grundsteuer soll in der Regel die Erleichterung der Rechnungsstellung sein. Das System sollte in der Lage sein, die Grundsteuer basierend auf dem Eigentumsanteil aufzuteilen, um sicherzustellen, dass jeder Eigentümer seinen fairen Anteil bezahlt. Leider scheint dieses neu eingeführte System diese Funktion nicht zu erfüllen.

Sie könnten die Gemeinde bitten, das Problem mit dem Softwarehersteller zu klären. Der Hersteller sollte in der Lage sein, das System zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass es die geteilte Verantwortung für die Grundsteuer in der Zukunft berücksichtigen kann.

Es ist jedoch auch wichtig zu klären, wie die Grundsteuer im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) geregelt ist. Manche Regelungen sehen vor, dass die Grundsteuer, unabhängig von Miteigentumsanteilen, als gemeinschaftliche Last angesehen wird.

Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für Sie und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung dieser Situation.
 
Nennt sich das Digitalisierung?
Das ist Gewinnmaximierung. 😀
Einfach bei der Gemeinde melden und immer daran denken….
Wie man in den Wald ruft, so kommt es zurück.
Ich habe mehrheitlich positive Erfahrungen mit den Behörden gemacht.
Aber das kommt immer auch auf das eigene Auftreten an. Wie man gerne behandelt werden möchte….
 
Rechtlich ist es ein grundsteuerpflichtiges Objekt, egal wie viele Eigentümer, also gibts eine Rechnung.
Normalerweise geht diese Rechnung an den Verwalter. Der bezahlt sie aus dem Konto für das Objekt für laufende Kosten und teilt sie gemäss Wertquote auf die Miteigentümer auf, wo sich bei der Jahresabrechnung dieser Posten bei dem, was du insgesamt an die Hausverwaltung bezahlen musst, als Anteil Grundsteuer wiederfindet. Das ganze brauchst du ja auch für die Steuererklärung.
Das ist bei allen gemeinsamen Kosten so ... Wenn der Elektriker einen Schalter im Eingang ersetzt, schickt er auch nicht 12 Rechnungen wenn es 12 Miteigentümer sind.