Geschenke an der Eigentümerversammlung

pst

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15. Feb. 2013
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An unserer letzten Eigentümerversammlung wurde durch einen Miteigentümer einem anderen Miteigentümer im Namen der Eigentümerschaft für seinen Einsatz gedankt und ein Geschenk überreicht. Dieses Geschenk wurde auch der gesamten Eigentümerschaft verrechnet. Einen Beschluss darüber hat es aber nie gegeben. Ob die Verwaltung darin involviert war, weiss ich nicht. Ist so ein Vorgehen überhaupt legal? Es gibt so schon eine bedenkliche Cliquenbildung in der Eigentümerschaft, wenn nun noch Teile der Eigentümerschaft anderen Mitgliedern Geschenke zuschanzen finde ich das recht bedenklich.

 
Was steht im Reglement? Ist ein Freibetrag vorgesehen, über den die Verwaltung bzw. die Vertretung frei verfügen kann? 

Einfach nur verrechnen geht eigentlich gar nie ohne entsprechende Abmachung. Bezahlen musst du das nicht, wenn es ein informelles Geschenk und nirgendwo Geld dafür vorgesehen ist. Die Frage ist, ob dein Anteil so hoch ist, dass sich ein Streit darüber lohnt?

Wahrscheinlich stört dich vor allem die Cliquenbildung. Da kannst du nur der Verwaltung auf die Finger schauen und Verstösse gegen das Reglement oder auch deine Zweifel direkt an der Versammlung vorbringen. Allerdings ist man da recht schnell der "Spielverderber". Besser wäre es, mit anderen ausserhalb der Clique zu sprechen, um deine Wahrnehmung zu bestätigen und allenfalls gemeinsam zu agieren.

 
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Die Verwaltung hat in der Tat einen Kostenrahmen, in dem sie selbst entscheiden kann. Nur empfinde ich Geschenke an genehme Miteigentuemer als Missbrauch und Zweckentfremdung dieser Mittel.

In der Tat stoert mich auch die Cliquenbildung. Zunehmend sieht es so aus, dass die Gemeinschaft quasi von einer kleinen Gruppe regiert wird. Das aeussert sich dann so, dass zur jaehrlichen Versammlung fertige Antraege zu allerlei Themen praesentiert werden, von denen nur ein kleiner Kreis Bescheid weis. Und die werden dann konsequent durch geboxt. Die anderen Eigentuemer sind verunsichert und wehren sich leider nicht.

Da geht es dann um kleine Faelle wie Partymaterial fuer ein paar hundert Franken bis zu Sanierungsprojekte fuer viele tausend Franken mit entsprechender Tragweite. Von ordentlichen Unterlagen, Informationen unter dem Jahr, verschiedenen Angeboten oder einer Beteiligung von durchaus Kompetenten Miteigentuemern keine Spur. :-(

 
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Partymaterial ist allenfalls störend, aber "Sanierungsprojekte für viele tausend Franken" gehen natürlich nicht einfach durch, weil eine kleine Clique das will. Beschlussfähig ist eine Versammlung erst, wenn mindestens die Hälfte der Eigentümer anwesend ist. Das genaue Prozedere und die Mehrheitsverhältnisse müssen im Reglement beschrieben sein.
Letztendlich wirst du nicht umhin kommen, dich mit den verunsicherten Eigentümern zusammen zu schliessen, um eine Veränderung zu bewirken. Besteht die Verwaltung aus Eigentümern, müsste klar geregelt sein, wie ihre Befugnisse aussehen; so oder so kann sie aber nicht mit einer Clique agieren. Ist die Verwaltung extern, kann man das Mandat auch wieder entziehen. Kommt es häufiger zu unstimmigen Entscheidungen oder nicht legitimierten Beschlüssen, kann man auch einen Gerichtsentscheid erzwingen.
Ob sich für dich der Aufwand lohnt, kannst nur du beurteilen.

 
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Hallo Pst

Ein Anwalt hat mir anlässlich einer Grillparty im letzten Sommer gesagt: "Stockwerkeigentum ist die beste Erfindung der Neuzeit...." Auf meinen erstaunten und fragenden Gesichtsausdruck führte er weiter aus, "weisst Du, ich lebe ausschliesslich davon. Und, Du glaubst nicht über was alles gestritten wird!"

Eine gute und neutrale Verwaltung ist sehr wichtig. Davon, dass ein Miteigentümer die Verwaltung übernimmt (sei es mit seiner Firma oder gar als Privatperson) rate ich ausdrücklich ab. Habe die Folgen davon schon mehrfach gesehen. Und, die sind nicht lustig.

Was ich allerdings auch nicht verstehe ist, wie aus vorher sozial intergrierten Mietern selbstsüchtige und egoistische Idioten werden, sobald sie Stockwerkeigentümer werden. Leider ist dies eigentlich die Wurzel des Übels, also ein gesellschaftliches Problem. Daher ist ein Stockwerkeigentümerreglement, welches sauber alles regelt von eminenter Bedeutung. Leider merken dies die meisten Leute erst, wenn Sie schon in unschöne Streitigkeiten verwickelt worden sind.

Ich hoffe, dass Du es in Deinem Fall auch ohne Anwälte auf die Reihe kriegst. Denn mit dem eingesparten Geld gehst Du besser mal mit Deiner Partnerin fein Essen.

Herzlicher Gruss

Urs Tischhauser

 
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Auch dieses Jahr wird wieder Equipment fuer "Hausfeiern" angeschafft. Ist das wirklich statthaft? Wo ist denn die Grenze bei sowas? Kann die Mehrheit der Minderheit allerlei Beschaffungen aufzwingen, die sie als nuetzlich erachtet? Gartengeraete, Spielsachen, Werkzeug, ... der Phantasie sind da ja keine Grenzen gesetzt. Es geht hier ausschliesslich um Equipment, das weder fuer Unterhalt, noch fuer Betrieb notwendig ist.
 
Ihr wisst dieses Mal also vorher Bescheid? Wenn es dir den Aufwand wert ist, kannst du vorher Lobbyarbeit leisten und mit den anderen, nicht verküngelten Eigentümern sprechen, sie sollen da hinkommen und es ablehnen. Wie bei einer Gemeindeversammlung. Die Faust im Sack machen hilft dir wenig weiter.
Oder du stellst dich an der Versammlung hin, fragst nach und verlangst eine Abstimmung. Du musst einfach mit viel Gegenwind der Gang rechnen.
 
Die Frage ist ja, ob man das ueberhaupt akzeptieren muss. Leider findet man eigentlich fast nur Informationen ueber bauliche Massnahmen. Anschaffungen von Werkzeug / Geraeten / Ausstattung wird praktisch nirgends erwaehnt. Es muss doch auch da rechtliche Grenzen geben.
 
Ich würde sagen, ganz klar nein. Leidglich gemeinsame Kosten die dem Unterhalt dienen (können auch Geräte für Hauswart sein / Werterhalt / Amortisation / Verwaltung / Reparatur usw.) sind zulässig.
Bei Investitionen zur Wertsteigerungen (z.B.: Solaranlage, Velohaus) bin ich mir nicht so sicher. Da brauchts doch die Zustimmung aller Eigentümer?

Für Feste (weder Werterhalt, noch Wertsteigerung) und deren Kosten gäbe es meiner Meinung nur eine Ausnahme: Nähmlich wenn dies im Reglement auch so definiert und von allen abgesegnet wurde. Zusätzlich kann man auch das anfechten, sofern das Reglement nicht im Grundbuch eingetragen ist.

Ich kann dir diese Broschüre empfehlen: https://www.svit.ch/sites/default/files/2019-09/SVIT-Broschuere_STWE_Final_UC_2019-08-28_0.pdf
Was NiklasAG schreibt stimmt ebenfalls. Ein besseren Vorschlag hätte ich auch nicht.