Der Landeigentümer möchte von mir in den nächsten Wochen ein Zahlungsversprechen der Bank. Diese möchte mir aber das Zahlungsversprechen erst geben, wenn das Eigenkapital vollständig bei der Bank fixiert ist, und zwar das Ganze inkl. haus etc. Effektif kaufen werde ich das Land erst in 4 Monaten, bis dahin möchte ich aber keine unnötigen Zinsen/Gebühren zahlen. Ich kann aber die 200'000 nicht in den nächsten Wochen locker machen, die sind angelegt. Macht es eventuell Sinn, das Land mit einem Kredit zu "kaufen" und später durch die Hypothek zu ersetzen?
Nein, das macht kein Sinn! Er möchte ja auch "nur" ein Zahlungsversprechen und du keine unnötigen Zinsen bezahlen... /emoticons/default_rolleyes.gif Der Kaufvertrag könnt ihr ja auch schon heute Unterschreiben und die Zahlungsmodalitäten sowie Kosten/Nutzen auf eben in 4 Monaten festlegen.
Ja schon, aber die Bank gibt mir ja erst ein Zahlungsversprechen, wenn die vollen 200'000 bei der Bank sind (was nicht so schnell möglich ist)... Was rätst du mir?
Motivier dein Landverkäufer für das Abschliessen des Landkaufes durch den Notar mit den Zahlungsmodalitäten die du einhalten kannst. Die gesetzliche Sicherheit die der Landverkäufer mit dem Vertrag bekommt (Grundbucheintrag erst wenn alles bezahlt und so...) müssten ihm reichen.
Um den Kaufvertrag unterschreiben zu können, brauchst du ja dann auch keine Bank! Die brauchst du erst wenn es ums Zahlen geht. Und dann in vier Monaten geht das alles, weil vom Notar begleitet und sauber dokumentiert über die Bühne.
@Serge, du wirst keine Bank finden die ein Versprechen das ja unwiederruflich sein wird, abgibt ohne die ultimative Sicherheit in den Händen (oder eben im Tresor) zu haben...
Sorry, ich bin wohl etwas zu wenig Fachkundig. Also du meinst, der Notar dem jetzigen Landbesitzer genügend Sicherheit geben? Dann bräuchte es gar kein Zahlungsversprechen der bank? Was kostet denn so ein Notar? Danke für die Hilfe!
...Ich kann aber die 200'000 nicht in den nächsten Wochen locker machen, die sind angelegt.
Hallo Bstaub,
die Bank, welche das Depot verwaltet (also dort wo Du die 200t angelegt hast) könnte doch problemlos ein Zahlungsversprechen ausstellen...?
Dann wird halt das Depot solange verpfändet bis es in 4 Monaten aufgelöst wird (so eine Verpfändung kann übrigens auch zu Gunsten einer anderen Bank, welche dann für die Bauerei zuständig wäre, ausgestellt werden.)
Wir haben unseren Landkauf auch via unwideruflichem Zahlungsversprechen abgewickelt. Allerdings haben wir das erst eine Woche vor der Landumschreibung gemacht.
Die Bank hat eingewilligt, weil sie das Geld von uns blockiert auf einem Konto hatte.
Ich verstehe nicht, warum der Verkäufer 4 Monate vor Kauf schon ein unwiderufliches Zahlungsversprechen will. Bei uns war es so, dass wir einen fünfstelligen Betrag Anzahlung geleistet haben, so konnte der Verkäufer relativ sicher sein, dass wir das Land auch wollen.
Frag doch den Verkäufer, warum er jetzt schon ein unwiderufliches Zahlungsversprechen will, eine kleine Anzahlung müsste doch genügen, um Deine feste Absicht, das Land wirklich zu kaufen, zu untermauern.
Danke für eure Tipps. Ich werde mal mit dem Landverkäufer sprechen... Dieser müsste sich ja mit einer guten Anzahlung schon zufieden geben, müsste man meinen. Herzlichen Dank!
Wir haben unseren Landkauf auch via unwideruflichem Zahlungsversprechen abgewickelt. Allerdings haben wir das erst eine Woche vor der Landumschreibung gemacht.
Die Bank hat eingewilligt, weil sie das Geld von uns blockiert auf einem Konto hatte.
Ich verstehe nicht, warum der Verkäufer 4 Monate vor Kauf schon ein unwiderufliches Zahlungsversprechen will. Bei uns war es so, dass wir einen fünfstelligen Betrag Anzahlung geleistet haben, so konnte der Verkäufer relativ sicher sein, dass wir das Land auch wollen.
Frag doch den Verkäufer, warum er jetzt schon ein unwiderufliches Zahlungsversprechen will, eine kleine Anzahlung müsste doch genügen, um Deine feste Absicht, das Land wirklich zu kaufen, zu untermauern.
Gruss, Barney
Nun ja - das mit dem Zahlungsversprechen ist halt 100% sicher. Falls irgendwas passiert ist der Verkäufer fein raus. Stell dir vor der Vertrag ist gemacht, die Anzahlung geleistet aber du zahlst nicht - warum auch immer. Dann müssen Nachfristen gesetzt, die Betreibung eingeleitet und schlussendlich eventuell im Gerichtsverfahren die Ungültigerklärung des Vertrags durchgesetzt werden. Und so lange ist ein Verkauf an einen anderen Interessenten blockiert.
Das ist aber eine sehr einseitige Sicherheit. Der Verkäufer hat 100% Sicherheit und der Käufer hat 0%. Was passiert denn, wenn der Verkäufer das Land nicht überschreibt?
Nun ja - das mit dem Zahlungsversprechen ist halt 100% sicher. Falls irgendwas passiert ist der Verkäufer fein raus. Stell dir vor der Vertrag ist gemacht, die Anzahlung geleistet aber du zahlst nicht - warum auch immer. Dann müssen Nachfristen gesetzt, die Betreibung eingeleitet und schlussendlich eventuell im Gerichtsverfahren die Ungültigerklärung des Vertrags durchgesetzt werden. Und so lange ist ein Verkauf an einen anderen Interessenten blockiert.
Da hast Du vollkommen Recht.
Ich sehe jedoch das Problem nicht. Das Geld liegt in Form von Wertschriften (?) noch gebunden in einem Depot - ist also nicht "flüssig"... Dieses Depot lässt sich als Sicherheit doch verpfänden - ob jetzt bei der gleichen Bank wo das Depot geführt wird oder z.G. einer anderen Bank.
Ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen kann auch "per Datum" und mit Bedingung der Landübertragung ausgestellt werden... also dass die Zahlung erst z.B. in 4 Monaten bei der Umschreibung belastet werden kann (was auch üblich ist)... Dies bedingt natürlich, dass dieser Termin schon mal fixiert werden müsste...
Also nochmals, ich würde das unwiderrufliche Zahlungsversprechen nur relativ zeitnah (z.B. eine Woche) zur Ueberschreibung machen.
Warum solltest Du Dein Vermögen 4 Monate blockieren nur damit der Verkäufer besser schläft?
Dann müssen Nachfristen gesetzt, die Betreibung eingeleitet und schlussendlich eventuell im Gerichtsverfahren die Ungültigerklärung des Vertrags durchgesetzt werden.
Wieso das denn? Wenn der Vertrag vom Käufer nicht erfüllt wird, ist er nichtig.
Meine Erfahrung zeigt, dass man sich von den Landverkäufern nicht allzu sehr unter Druck setzten lassen soll. Ich hatte auch eine Zeitlang das Gefühl, das Land bekommen wir nie. Schlussendlich sind sie auf sämtliche "Wünsche" eingegangen.
Wir haben aber jetzt eine Anzahlung im fünfstelligen Bereich für die Reservation gemacht. Das zeigt dem Verkäufer, dass wir das Land wirklich wollen und er die Parzellierung in Auftrag gibt.
Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen brauchst du erst für den Grundbucheintrag. Das ist die Sicherheit für den Verkäufer, dass das Land bezahlt wird, und deine Sicherheit, dass erst bezahlt wird, wenn der Grundbucheintrag gemacht ist.