Wohnungübergabe - Schadenkosten

thluthy

Mitglied
05. Okt. 2010
7
0
0
Bonjour,

Ich bin in einem konkreten Fall beteiligt und zwar:

In 2007 habe ich zusammen mit einer Kollegin einen

Wohnungsvertrag unterschrieben.

Ich habe in dieser Wohnung niemals gewohnt. Ich wohne in der Stadt ZH.

Warum habe ich

unterschrieben? Ich wollte Ihr helfen, die Wohnung zu bekommen!

Ende Juni 2010 haben wir eine Kündigung geschrieben d.

h. Ende September 2010 (gestern) ist der Mietvertrag am Ende.

Die "Kollegin" hat zwei Miete nicht bezahlt (Mai und

Juni). Ich habe diese Miete für Sie bezahlt, um keine Betreibung zu bekommen.

Die Miete August und September wurden

auch nicht bezahlt, aber die Verwaltung hat mir gesagt, dass Sie auf die Kaution (3x Miete) diese Geld

nehmen würde. D.

h. Kaution (3x) minus 2x Miete >> es bleibt noch eine Miete übrig (CHF 1'500.-). OK viel Mathi bis jetzt...........

Aber jetzt ist es spannend!

Die Verwaltung hat mir gestern ein Email geschrieben und geschrieben:

" Aufstellung

betreffend Schadenbehebung:

Folgende Positionen wurden von uns an die Handwerker vergütet.......... Wir bitten Sie die

CHF 5972.00 innert 10 Tagen zu begleichen. Dies müssen Sie

danach von Ihrer oder Frau XXXX (die "Kollegin")

Haftpflichtversicherung zurückverlangen."

Ich versuche die Verwaltung zu kontaktieren (tel) aber ohne Erfolg!

Ich habe

der Verwaltung noch ein Email geschrieben:

"Ich erinnere Sie, dass ich niemals an der Limmattalstr. 53, Geroldswil,

gewohnt habe. Wie Sie mir einmal gesagt haben, können wir einen Brief schreiben, um zu bestätigen, dass ich niemals in

dieser Wohnung gewohnt habe (Bürger irgendwas....).

Bis heute habe ich schon zwei Miete bezahlt und ich garantie Ihnen

die Bezahlung der zwei letzten Mieten durch die Kaution.

Die Schadenbehebung müssen Sie direkt mit Frau XXXX

besprechen bzw. wie gesprochen mit Herrn XXXXX (der Mann, der hat die Wohnung Abgabe gemacht), er muss direkt mit der

Bewohnerin über die Schadenkosten reden. Es ist für mich klar, dass ich gesetzlich für die Schaden in der Wohnung auch

verantwortlich bin, aber Bitte, verstehen Sie meine Position! Es ist nicht einfach für mich.....und ich möchte endlich

mit dieser Geschichte fertig sein.

Danke für Ihr Verständnis."

Frage:

Die Verwaltung macht mir immer mehr Druck. Sie

versucht mit der Frau XXXXX, aber Sie will nicht zahlen. Dann fragt die Verwaltung zu dem Unschuldigen (ich); er hat

schon 2x Mieten für Sie bezahlt. Sie will einfach das Geld.

Bin ich wirklich für die Schadenkosten verantwortlich?

Wie soll ich jetzt reagieren?

Danke im Voraus für Ihre Tipps!

Thierry Luthy

079 752 85 71

 
Da wird wohl die Situation klar sein.

Du bist mit Mieter, als Mitunterzeichner des Mietvertrages. Du wusstest ja schon bei der Unterzeichnung, dass Deine Freundin die Wohnung ohne Deine Mitunterzeichnung wohl nicht bekommen würde. Hmmm - da ging der Schuss wohl nach hinten los......

Frage Deine Haftpflichtversicherung an, ob Sie den Mieterschaden übernimmt.

Wenn ja, wäre es toll zu wissen, welche Versicherung das so kulant ist!

Grüsse

Helena

PS - ich bin Vermieterin und froh, dass ich meinen Mietern trauen kann. Leben die ja in meinem Eigentum und tragen dem auch extrem Sorge.

 
Bonjour,

Ja, ich bin mit Mieter, als Mitunterzeichner des Mietvertrages.

Ich habe auch gedacht (und die Verwaltung hat mir auch gesagt), meine Versicherung zu fragen.

Keine andere Vorschläge!?

Merci

Thierry

 
salü Thierry

meines Wissen über "Haftbarkeit" stimme ich Helena zu.

(Mitgegangen, mitgehangen)

Hast du evtl. eine Rechtsschutzversicherung, die dir beistehen kann?

Vielleicht kannst du irgendwie beweisen, dass du die Schäden nicht verursacht hast, das wäre evtl. nicht das Selbe wie "Miete".

Zudem habe ich vor x-Jahren die Erfahrung gemacht, dass wenn du mit einem Anwalt o.ä. aufkreuzt, die Forderungen plötzlich fallen gelassen werden.

Bzw. in deinem Fall, die "nette Kollegin" wieder Ziel der Vermieter wird.

Evtl kannst du auch Kontakt mit der Haftpflichtversicherung deiner Kollegin aufnehmen und den Fall schildern...?

Aber ich würde mich von der Vermietung nicht zu sehr in die Enge treiben lassen.

Weil du schon mal bezahlt hast, gilts du bei dem Vermieter nun als "zahlungswillig" und sie hacken lieber auf dir rum, als auf der sturen Kollegin!

Viel Glück wünscht dir Doris

 
.. Du wirst wohl Zahlen müssen; da Du mit im Vertrag stehst UND Unterschrieben hast, haftest Du vollsolidarisch. Dir bleibt nur, Dich an Deiner "Hauptmieterin" schadlos zu halten - wenn Du nicht zahlst - kann das für Dich Folgen haben, wenn Du wieder eine Whg suchst.

Ob Du da je gewohnt hast, ist und kann der Vermietung egal sein. Das ist wie eine Bürschaft übernehmen: die gleichen rechtlichen & montären Folgen.

 
Hallo

blöde Situation für Dich. Klar versucht es die Vermittung bei Dir, es ist am einfachsten.

Mieterschäden könne entstehen, aber sind die schon repariert worden. Sind die Schäden auch zurecht Euch belastet worden? Hat Deine Kollegin keine Versicherung?

Die Verwaltungen versuchen meistens eine kleine Sarnierung auf Kosten des Mieters zumachen.

Hat die Verwaltung geschlampt und nicht geschaut ob eine Versicherung der Mieterin vorhanden ist.

Wenn Du zahlen solltest, melde es Deiner Versicherung, schau mal was die sagen.

Gruss norri750

 
Hallo Thierry

Da Du unterschrieben hast bist Du nun in der Falle, das haben alle anderen ja schon richtig geschrieben. Wenn die Verwaltung nun aber Geld haben will und das auch noch in der höhe, dann muss schon mal ein entsprechendes Abnahmeprotokoll vorhanden sein, welches von der Mieterschaft unterschrieben ist. Wenn dies alles korrekt ist, dann hast Du kaum Chancen. Aber ich empfehle Dir dringend den Mieterverband zu kontaktieren und die Unterlagen und den Sachverhalt dort mit der Rechtsberatung durchzusprechen. Dies ist sicher gut angelegtes Geld.

Gruss Bauprofi

 
Hallo Thierry

ich habe folgende Fragen an Dich:

Warst Du bei der Wohnungsabgabe anwesend? Wenn ja, hast Du ein Abgabeprotokoll unterschrieben? (Unterschrift kann unter Umständen als Schuldanerkennung der gerügten Mängel ausgelegt werden).

Wurde bei Mietantritt ein Übergabeprotokoll erstellt? wenn ja, wie genau ist dieses? Ist da alles mit "in Ordnung" beziffert worden?

Wurde bei Mietantritt irgendwas renoviert in der Wohnung (Anstriche, Bodenbeläge, Einrichtungsgegegenstände)?

Wurde bei der Abrechnung dieser Verwaltung eine Amortisationszeit der Einrichtung angerechnet?

Um welche Verwaltung handelt es sich hier eigentlich?

Ich kann Dir nur empfehlen, diese Rechnung genau einzusehen und Dich vom Mieterverband oder der Schlichtungsstelle für Mietwesen beraten zu lassen.

Ich sehe das Ganze noch nicht als hoffnungslos verloren. Ich arbeite im Bereich der Wohnungsabgaben :)))

Lg

galasis

 
Hallo Thierry

ja genau diesen..

und beantworte doch meine Fragen, evtl. kann ich dir dann weiterhelfen.

Es gibt immer einen Ausweg aus solchen Situationen, man muss nur wissen, wie man vorgehen muss

Lg

galasis

 
Salut Galasis,

Hier unten die Antworten. Danke für Deine Hilfe im Voraus!

Warst Du bei der Wohnungsabgabe anwesend? NEIN. Es ist so gelaufen. Die Freundin (ja, diese von Vertrag) war dabei und hat die Schlüssel nicht gegeben, weil Sie Angst auf die Schadenkosten hatte. Sie hat die Schlüssel erst eine Woche später per Post geschickt. Die Verwaltung hat mir erst nach Empfang der Schlüssel in der Wohnung eingeladen. Es war nicht alles OK, aber nicht so schlimm!

Wenn ja, hast Du ein Abgabeprotokoll unterschrieben? (Unterschrift kann unter Umständen als Schuldanerkennung der gerügten Mängel ausgelegt werden). Ich habe keine Protokoll unterschrieben. Nichts gesehen!

Wurde bei Mietantritt ein Übergabeprotokoll erstellt? JA

wenn ja, wie genau ist dieses? Weiss ich nicht mehr!

Ist da alles mit "in Ordnung" beziffert worden? Ich denke nicht!

Wurde bei Mietantritt irgendwas renoviert in der Wohnung (Anstriche, Bodenbeläge, Einrichtungsgegegenstände)? Ich denke Anstriche und Bodenbeläge!

Wurde bei der Abrechnung dieser Verwaltung eine Amortisationszeit der Einrichtung angerechnet? Jemand von der Verwaltung hat mir gesagt: JA, aber ich denke nicht!

Um welche Verwaltung handelt es sich hier eigentlich? Gidaboll AG in Zürich!

Die Verwaltung hat mir einfach ein kleines Email mit diesen Rechnung geschickt (sieh unten).

Und jetzt sagen Sie einfach >> schicken Sie einen Brief mit der Rechnung zu Ihrer Haftplichtversicherung, vielleicht werden Sie zahlen.

Die Rechnungen sehen so aus:

Atesli Oguen, Malerarbeiten 3.5 Zimmer Wohnung ex. Luthy, infolge Mieterverschulden SFr. 3'000.00

A. Kälin Schreinerei, Div. Reparaturen 3.5 Zimmer WG infolge Schaden von Mieter Luthy SFr. 772.00

Tac, Boden schleifen und versiegelt 3.5 ZW 2. OG infolge Verschulden von Mieter Luthy SFr. 2'200.00

Total pro Mandant Total aller Belegposten SFr. 5'972.00

Und ACHTUNG, auf die Kopie der Rechnungen sehe ich:

A. Kälin Schreinerei >> es steht Details, was er gemacht hat (ich denke OK)!

Atesli Oguen, Malerarbeiten >> es steht einfach pauschal CHF 3'000.-

Tac, Boden schleifen und versiegelt >> es steht Menge 1m^2 Preis/m^2 CHF 2'200.-

Nicht schlecht oder??

Ich kann Dir nur empfehlen, diese Rechnung genau einzusehen und Dich vom Mieterverband oder der Schlichtungsstelle für Mietwesen beraten zu lassen.

Also du denkst, erstens mit Mieterverband beraten zu lassen und dann erst die Rechungen zur Haftplichtversicherung zu schicken oder kann ich einfach jetzt die Rechnungen schon schicken und parallel mit Mieterverband Kontakt aufnehmen!?

Noch Vielen Dank.

Schönen Abend.

Très cordialement,

Thierry

P.S. Danke, du gibst mir Kraft für diese Geschichte!

 
.. erst Mieterverband, dann Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung prüft - die Deckung vorausgesetzt für die einzelnen Schäden - das ganze betreffend der gestellten Forderung und würde ggf. auch ungerechtfertigte Ansprüche, z.B. mangels Haftung oder Amortisationen, in deinem Namen ablehnen.

Im Weiteren bist du aufgrund der Vertragsbedingungen der Versicherung verpflichtet den Schaden umgehend anzumelden, ansonsten es zu Kürzungen wenn nicht sogar zu Leistungsverweigerungen kommen kann.

Es spricht nichts dagegen, deine Haftpflichtversicherung sofort zu informieren und parallel die Sache dem Mietverband vorzulegen.

Aufgrund deiner Schilderungen sehe ich aber eher ein juristisches Problem. Weiter oben hat das jemand bereits geschrieben: Du haftest Solidarisch (das war wohl auch einer der Gründe, wieso du den Mietvertrag unterschrieben hast) nach (Miet-)Vertrag gegenüber der Verwaltung/dem Besitzer. D.h. diese können bei dir ihre Forderungen durchsetzen. Ihnen kann es egal sein, wie die Schäden entstanden sind und wer sie verursacht hat.

In einem zweiten Schritt musst du dann bei den/der Verursacher/in nach Verschulden die Rückforderung verlangen.

Im Uebrigen würde das die Haftpflichtversicherung, sofern sie Zahlen "darf" auch machen.

 
Was klar ist: DU haftest solidarisch für die Mieten und für den Mieterschaden.

Was nicht klar ist, ob nämlich überhaupt ein Mieterschaden entstanden ist. Viele Vermieter versuchen nämlich, auf Kosten der Mieter bei jedem Wechsel die Wohnung zu renovieren. Dabi sind Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch keine Schäden und folglich vom Vermieter zu übernehmen.

Lass Dich durch deine Versicherung vertreten, die kennen das Spiel und Schadenexperten sind, um ungerechtfertige Ansprüche abzuwehren, aus dem richtigen Holz geschnitzt.

Wenn Sie von Dir Geld wollen, hättest Du zumindest ein Abnahmeprotokoll unterzeichnen müssen, wo Du die Schäden bestätigst bzw. bestreitest.

 
Wenn Sie von Dir Geld wollen, hättest Du zumindest ein Abnahmeprotokoll unterzeichnen müssen, wo Du die Schäden bestätigst bzw. bestreitest.
Das ist so nicht richtig. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass ein Abnahmeprotokoll unterschrieben werden muss.....

Ebenfalls kann die Vermieterin Schäden geltend machen, welche sie nachweisen kann. Ich nehme hier an, dass die Schäden sehr wohl auf dem Abnahmeprotoll vermerkt sind. Es scheint in dem Falle jedoch nicht eine Berichtigung der Forderung im Umfang der ordentlichen Abnutzung gemacht worden zu sein. Zumindest diese Berichtigung kann man auf alle Fälle verlangen. Für fast alle Teile einer Wohnung gibt es die entsprechenden Nutzungsdauer-Tabellen (daher der Hinweis auch, den Mieterverband zu konsultieren).

 
Hallo Thierry

also eine 3,5 Zimmer Wohnung zu streichen für dieses geld finde ich happig. hat deine Mitunterzeichnerin denn drin geraucht????

Also: unbedingt die Versicherung einschalten und die Amortisationen abklären lassen.

Danach unverzüglich beim Mieterverband Rat holen. Meines Erachtens ist noch nichts verloren!

Ich wünsche viel Glück! Und halt mich auf dem Laufenden. Es interessiert mich wirklich :)

lg

galasis

 
Salut Galasis,

Mein Plan ist so:

1. Kontakt mit Mieterverband (habe ich schon per Email gemacht).

2. Abhängig von Ihren Tipps, werde ich dann meine Versicherung "einschalten".

Die beide Prozessen parallel ist nicht gut, denke ich.

Ich melde mich, wenn ich etwas Neues habe.

MERCI und schönes Wochenende.

Salutations,

Thierry

 
Ahh noch,

Die Mitunterzeichnerin hat in der Wohnung nicht geraucht.

Die Verwaltung wollte einfach die Wohnung neu malen.

Ich merke, dass die Verwaltung sehr nervös kommt. Wenn ich sage: "....für mich sind die Schadenkosten viel zu hoch......."

Dann sagt sie: " .....Sie denken, dass wir Sie betrügen......." und sie ist sehr aggressiv.

Gutes Zeichnen für mich.....

Danke und schönes Wochenende.

Salutations,

Thierry

 

Statistik des Forums

Themen
27.514
Beiträge
257.822
Mitglieder
31.797
Neuestes Mitglied
Dr Peter Winz