Wohnungsverkauf mit einem "professionellen" Makler im Kt. St. Gallen. Was kann da schon schief gehen :-)

Verkäufer

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01. Nov. 2025
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Wir haben einem Makler mit dem Verkauf unserer Wohnung beauftragt.

Was bisher nicht so "ganz reibungslos" abgelaufen ist:

1. Berechnung Grundstückgewinnsteuer
- Vorausberechnung wurde eingereicht, aber ohne vorher mit uns Rücksprache zu halten. Wie ungünstig aber auch, dass für den Ausbau der Wohnung noch Mehrkosten angefallen sind. Hätte einem ggfs. in den Sinn kommen können vorher nach angefallenen Mehrkosten zu fragen. Wenn dann dazu noch ein zusätzliches Grundpfandrecht im Grundbuchauszug ersichtlich ist und dieses auf die beiden damaligen Verkäufer lautet, wäre das eventuell naheliegend.

Auf die Frage warum die Mehrkosten nicht berücksichtigt hat kam dann sinngemäss: "Vom Darlehen wusste er, kann aber nicht schmecken, dass dieses für die Mehrkosten war."


2. Vorhandener Mangel
- Es gibt einen Mängelbeschrieb von damaligen Verkäufer. Der Makler wurde von Miteigentümer 1 angewiesen die Mängelbeschreibung dem Interessenten auszuhändigen und diesen darauf unterschreiben zu lassen, dass er über den Mangel informiert wurde.
Was macht der Makler: Er fügt selbständig folgendes hinzu: "Gemäss Miteigentümer 2 ist dieser "Bezeichnung des Mangel" seit Jahren nicht mehr vorhanden." und lässt den Interessenten unterschreiben.

-> Der Auftrag war den Interessenten über den Mangel zu informieren und nicht den Mangel "schön zu reden" damit der Interessent ggfs. nicht aufgrund des Mangels abspringt.


3. Gemietete Parkplätze
Ich habe noch zwei zusätzliche Parkplätze gemietet. Die Mietverträge würden dann vom Käufer übernommen werden.
- Der Makler veranlasst ohne meine Anweisung bzw. Bevollmächtigung die Kündigung des Mietvertrages. Zum Zeitpunkt als der Makler unberechtigterweise die Mietverträge der Parkplätze gekündigt hat, war weder der Kaufvertrag unterschrieben noch lag das unwiderrufliche Zahlungsversprechen vor.


4. Waschmaschine + Tumbler
Die Waschmaschine und der Tumbler stehen "lose" im Kelleraum. Die rechtliche Lage besagt somit, dass diese nicht zum Objekt gehören. Dem Makler ist nach eigener Aussage die rechtliche Lage bewusst, aber trotzdem nimmt er die beiden Geräte in die Ausschreibung und bestätigt dem Käufer auch noch, dass diese im Kaufpreis enthalten sind.

-> Warum verspricht er dann den Interessenten, dass die Geräte mit verkauft werden ohne dies vorher mit uns abzuklären?

Vertritt er hier meine Interessen oder doch eher sein Interesse an einem schnellen Kaufabschluss, indem er den Interessenten wider besseres Wissens Zugeständnisse macht.




Schlussendlich beschwert er sich noch bei mir:

"Dass ich immer was von ihm verlange und wenn er es dann macht, dann ist es doch wieder nicht gut..."


Hmm, ich weiss jetzt auch nicht woran es liegt, dass es dann doch wieder nicht gut ist :ROFLMAO: :ROFLMAO::ROFLMAO:




Da es jetzt schon spät ist, wird die Liste morgen weitergeführt, da es noch einiges zu erwähnen gibt.
 
Meine Erfahrung mit Immobilienverkäufern. (Aus Käufersicht betrachtet)
Es gibt sie, die richtig guten.
Es gibt sie, die durchschnittlichen.
Es gibt sie, die wirklich schlechten.

Ein gutes Haus verkauft sich selber.
Das schafft auch ein schlechter Verkäufer.
Ein schwieriges Haus verkauft sich schwer.
Da hat man Glück, wenn man einen guten Verkäufer erwischt hat.

Einen Geheimtipp habe ich nicht.
Dossiers von Verkaufsliegenschaften anfordern. Der erste Eindruck sagt schon sehr viel über die Qualität des Verkäufers.
Da gibt es gewaltige Unterschiede.
 
Leider scheint der Verkäufer mehr an einem schnellen Abschluss als an einer qualitativ guten Vermarktung interessiert zu sein. Ich hatte in der Vergangenheit bei einigen meiner Wohnungsverkäufe ähnliche Erfahrungen. Ein Wechsel des Verkäufers und ein neuer Vermarktungsstart haben damals deutlich geholfen.


Falls er keine ernsthaften Interessenten vorweisen kann, würde ich einen Wechsel in Betracht ziehen. Ein ungeeigneter Verkäufer kann dem Objekt letztlich mehr schaden als nützen.
 
Leider scheint der Verkäufer mehr an einem schnellen Abschluss als an einer qualitativ guten Vermarktung interessiert zu sein. Ich hatte in der Vergangenheit bei einigen meiner Wohnungsverkäufe ähnliche Erfahrungen. Ein Wechsel des Verkäufers und ein neuer Vermarktungsstart haben damals deutlich geholfen.


Falls er keine ernsthaften Interessenten vorweisen kann, würde ich einen Wechsel in Betracht ziehen. Ein ungeeigneter Verkäufer kann dem Objekt letztlich mehr schaden als nützen.
Ich nehme an die meinst den Makler wenn du vom Verkäufer sprichst.
 
Schade , dass Sozialversicherungsbeträge, MwSt. sowie Steuern bis zum 31.12.2024 nicht auf Konkurs betrieben werden konnten.

So trägt halt die Allgemeinheit die finanziellen Folgen.

Unglaublich was sich der feine Herr Makler erlaubt hat.
 

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