Hallo
Ja, bei Stockwerkeigentum benötigt benötigt es das Einverständnis der Eigentümer. Ich würde mal zum Thema Stockwerkeigentum und Sondernutzungsrecht nachschlagen. Man benötigt streng genommen sogar das Einverständnis wenn man ein Bäumchen (auf dem eigenen Gartensitzplatz) einpflanzen möchte.
Ich meine, es benötigt ein qualifiziertes Mehr der Eigentümer nach Anteilsschein. Dazu ist ein schriftlicher Beschluss der Eigentümerversammlung oder eine Anpassung des Reglements notwendig.
Wenn diese Erlaubnis vorliegt, benötigt es zudem eine Baubewilligung der Gemeinde.
Ich würde aber vorab eine unverbindliche Baugenehmigungsanfrage auf der Gemeinde machen. Denn wenn die es nicht erlauben oder spezielle Auflagen (z.B. nur mit erneuerbarer Energie beheizt, spei. Abwasserkonzept usw.) kann man sich die Anfrage an der MEG gleich sparen.
Wünsche viel Erfolg beim Projekt.