Whirlpool Stockwerkeigentum

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MikeMC

New member
23. März 2015
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Hallo

Kann mir bitte jemand Auskunft geben, ob ich für das Ausstellen eines Whirpools (1.6x2.0m) auf einem Gartensitzplatzt das Einverständnis aller Stockwerkeigentümer brauche oder nicht?

vielen Dank im Voraus

 
Hallo

Ja, bei Stockwerkeigentum benötigt benötigt es das Einverständnis der Eigentümer. Ich würde mal zum Thema Stockwerkeigentum und Sondernutzungsrecht nachschlagen. Man benötigt streng genommen sogar das Einverständnis wenn man ein Bäumchen (auf dem eigenen Gartensitzplatz) einpflanzen möchte.
Ich meine, es benötigt ein qualifiziertes Mehr der Eigentümer nach Anteilsschein. Dazu ist ein schriftlicher Beschluss der Eigentümerversammlung oder eine Anpassung des Reglements notwendig. 

Wenn diese Erlaubnis vorliegt, benötigt es zudem eine Baubewilligung der Gemeinde.

Ich würde aber vorab eine unverbindliche Baugenehmigungsanfrage auf der Gemeinde machen. Denn wenn die es nicht erlauben oder spezielle Auflagen (z.B. nur mit erneuerbarer Energie beheizt, spei. Abwasserkonzept usw.) kann man sich die Anfrage an der MEG gleich sparen.

Wünsche viel Erfolg beim Projekt.

 
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Lieber Mike

Grundsätzlich sollte dies im Stockwerkeigentümerreglement stehen. Wenn dies dort nicht explizit geregelt ist, solltest Du zu Handen der nächsten Eigentümerversammlung einen Antrag formulieren, ansonsten dürftest Du mit Deinen Miteigentümern "Lämpe" bekommen.

Eine Baubewilligung von der Gemeinde hingegen ist meines Erachtens nicht notwendig. Es muss ja auch nicht zwingend jeder schlafende Hund geweckt werden, wie Heinz vorschlägt.

 
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Fürs Info: Das offizielle Antwort meines Rechtsbeistandes:

[SIZE=13.3333339691162px]fürs Aufstellen des Jacuzzi keine Genehmigung bedürfen, da [/SIZE]kein Eingriff in die Bausubstanz vorliegt und der Gartensitzplatz nicht zweckentfremdet genutzt wird
 
[SIZE=13.3333339691162px]fürs Aufstellen des Jacuzzi keine Genehmigung bedürfen, da [/SIZE]kein Eingriff in die Bausubstanz vorliegt und der Gartensitzplatz nicht zweckentfremdet genutzt wird
Wenn sich diese Aussage auf Deine Wohngemeinde bezieht, kann das durchaus stimmen. Alleine die Interpretation der Aussage reicht jedoch bei weitem nicht. Zumindest kann man das nicht pauschal auf die CH anwenden. Leider unterliegt die Interpretation, was eine Baubewilligung benötigt und was nicht, der Baukommission der jeweiligen Gemeinde.

Ich war auch der Meinung, weil unser Pool ja nur lose auf den Boden gestellt wird und weit unter 2 Meter Bauhöhe erreicht, sei das Ding nicht bewilligungspflichtig.

Die Anzeige von der Gemeinde wegen des aufstellen eines Aussen-Whirlpools zeigte jedoch, dass es zumindest in unserer Wohngemeinde anders läuft. Wir erhielten jedoch die Genehmigung unter Auflagen. Und natürlich der obligaten Gebühren.

Wer keinen Stress will erkundigt sich auf jeden Fall auf der Gemeindeverwaltung. Insbesondere wenn Du Nachbarn hast, die sich vielleicht irgend wann mal am Lärm des Pools stören, ist sonst der Ärger vorprogrammiert. Wenn die Gemeinde (Schriftlich!) bestätigt dass es keine Genehmigung braucht, um so besser.

Das ist aber nur mein persönlicher gratis Tipp :-)

 
Hoi Hanz

Danke fürs Info. Aber in meiner Frage / zitierter Antwort vom Juristin ging es um das Bedürfnis / oder nicht von der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Die Frage betr. Bewilligung von der Gemeinde war einfach abzuklären.

MFG

 
Ja, da bin ich wohl von der Ursprungsfrage abgedriftet.
Die Antwort der Juristin überrascht nicht trotzdem. Aber dazu gibt es ja so Fachleute. Die wissen die entsprechenden Paragrafen richtig zu interpretieren.

Gruss
Heinz

 
Lieber Mike

Franz Stettler würde dies alles übernehmen, wenn Do die "Pfütze" bei ihm kaufst. Auch wenn weder das eine noch das andere notwendig ist!

 
Franz Stettler macht alles solange er hier Werbung platzieren darf.

Er holt die auch die Baubewilligung in der Gemeinde ein... /emoticons/default_smile.png

 

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