anna-maria
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Mein Haus steht auf Land im Baurecht, das ich eingebracht habe. Der Preistreiber des Verkehrswertes ist das Baurecht. Im Falle der Scheidung soll ich nun einen extremen Mehrwertanteil aufgrund der Wertsteigerungskomponente Baurecht bezahlen. Dies obwohl ich das Baurecht eingebracht habe, das Haus auf mich lautet und das Baurecht ja endlich und dann wieder wertlos ist. Kann man die Wertsteigerung von Land und Baurecht vom Wert des Hauses im Falle der Scheidung wircklich trennen? Bei mir ist es sogar so, dass ich einen Ehevertrag habe, der Eigengut und Erträge daraus mir allein zuspricht. Deshalb bin ich der Meinung, dass der Wertsteigerungsanteil anders zu berechnen wäre.