Guten Tag,
Wir wurden leider von unserem Architekten ziemlich alleingelassan und suchen auf diesem Weg eine Antwort für unser Anliegen.
Bei unserem Umbau im Berner Oberland haben wir einen Architeken engagiert, welche unsere Ineresssen hätte vertretten sollen!!!!! /emoticons/default_additional/68.gif
Durch unseren Architekten haben wir mit den einzelnen Handwerkern standard Werkverträge gemäss SIA-Norm 118 abgeschlossen. Zu jedem Vertrag gehöhrt auch ein Zusatzdokumet mit dem Titel „Bestandteil des Leistungsverzeichnisses, Ergänzungen und Abänderungen zu den allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten SIA - Norm 118“.
In diesem Zusatzdokument wird unter Punkt 2. Folgendes vereinbart:
„2. VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN DES UNTERNEHMERS
zu Art. 44, neu Abs. 5
Kaderstunden (wie z.B. Bauführer, Polier und Chefmonteur) dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.“
Trotzt dieser Vereinbarung haben wir von unserem Baumeister eine Schlussrechnung bekommen, die nicht nur mehrere Regiestunden für Polier aufgeführt sind, sondern auch ca. 30 % höher ist als die Summe im Werkvertrag.
Frage:
Müssen wir die aufgeführten Regiestunden für Polier zahlen (wir hatten durch Architekten einen Bauführer auf der Baustelle)?
Herzlichen Dank für Eure Antworten und beste Grüsse
Wir wurden leider von unserem Architekten ziemlich alleingelassan und suchen auf diesem Weg eine Antwort für unser Anliegen.
Bei unserem Umbau im Berner Oberland haben wir einen Architeken engagiert, welche unsere Ineresssen hätte vertretten sollen!!!!! /emoticons/default_additional/68.gif
Durch unseren Architekten haben wir mit den einzelnen Handwerkern standard Werkverträge gemäss SIA-Norm 118 abgeschlossen. Zu jedem Vertrag gehöhrt auch ein Zusatzdokumet mit dem Titel „Bestandteil des Leistungsverzeichnisses, Ergänzungen und Abänderungen zu den allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten SIA - Norm 118“.
In diesem Zusatzdokument wird unter Punkt 2. Folgendes vereinbart:
„2. VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN DES UNTERNEHMERS
zu Art. 44, neu Abs. 5
Kaderstunden (wie z.B. Bauführer, Polier und Chefmonteur) dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.“
Trotzt dieser Vereinbarung haben wir von unserem Baumeister eine Schlussrechnung bekommen, die nicht nur mehrere Regiestunden für Polier aufgeführt sind, sondern auch ca. 30 % höher ist als die Summe im Werkvertrag.
Frage:
Müssen wir die aufgeführten Regiestunden für Polier zahlen (wir hatten durch Architekten einen Bauführer auf der Baustelle)?
Herzlichen Dank für Eure Antworten und beste Grüsse
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:




