Was tun gegen Wucherpreis

Buggy

Mitglied
03. Feb. 2011
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Hallo zusammen

Ich habe eine neue Küche einbauen lassen. Das hat alles tip top funktioniert. Das Problem ist der Plattenleger, der den Küchenboden geplättelt hat.

Nach Besichtignung der Ausgangslage, 4m2 alte Platten rausspitzen, 8m2 neue Platten verlegen, hat er mir eine mündliche Offerte gemacht von 800.- (ohne Platten) da er betont hat wie schwierig es sei, die alten Platten rauszunehmen, den Bodern zu glätten und grundieren.

Ich habe ihm den Auftrag gegeben

Die Arbeit war folgendes

- alte Platten rausspitzen, mit Schleifpapier den Boden ebnen und dann mit Roller

grundieren, Dauer knapp 1 Std

- neue Platten, die verlegebereit von mir gekauft und geliefert wurden ca 8m2 verlegen

und verfugen ohne Rundungen, ein paar Zuschnitte mussten schon gemacht werden

aber alles gerade

- ca 1 m Sockelleise und 1.5m Silikonfuge machen

nun bekomme ich eine Rechnung von 1800.- plus MwSt = 1944.-

Nach einem etwas aufgebrachten tel, meinte er er haben schon immer 1800.- gesagt und ich hätte das falsch verstanden... er mache nur pauschalen für Küchenboden und das seien 'normale' Preise. Zudem sei er 2x zu mir gefahren (total 27 km) Ich habe ihm gesagt ich zahle das nicht und habe ihm nochmals die 800.- angeboten, die er nicht wollte.

Nun meine Frage:

- was kostet so eine einfache Arbeit tatsächlich

- wie soll ich nun vorgehen, habe im Forum nicht dergleichen gefunden

eventuell weiss jemand was man in so einem Fall macht, es liegt keine schriftliche Offerte vor

vielen dank für euer Feedback

 
- alte Platten rausspitzen, mit Schleifpapier den Boden ebnen und dann mit Roller

grundieren, Dauer knapp 1 Std
Dauer für das alles knapp eine Stunde, der war echt Turbo, der Mann ...

- neue Platten, die verlegebereit von mir gekauft und geliefert wurden ca 8m2 verlegen

und verfugen ohne Rundungen, ein paar Zuschnitte mussten schon gemacht werden

aber alles gerade

- ca 1 m Sockelleise und 1.5m Silikonfuge machen
Du wohnst in einer der hochpreisigsten Regionen der Schweiz.

800 brutto inkl Anfahrt und so weiter scheint mir dann doch sehr günstig.

eventuell weiss jemand was man in so einem Fall macht, es liegt keine schriftliche Offerte vor
man einigt sich und bucht die Differenz als Lehrgeld ab - oder bringt das Geld dem Anwalt, inverstiert einen Haufen Zeit und Nerven und hat am Schluss dann doch wesentlich mehr bezahlt.

Für einen Tausender lohnt sich ein Rechtsstreit bei der Ausgangslage nicht.

Sowohl Du wie der Handwerker hätten die Sache vor Beginn der Arbeiten schriftlich bestätigen sollen, zumal wenn man sich nicht kennt.

Du kannst auch eine Offerte bei einem anderen für das Gleiche machen lassen (grobe Voranfrage, es ist eigentlich unfair, Offerten machen zu lassen für Arbeiten, die man nicht ausführen lassen will) und dann weisst Du mehr.

 
Wie viele Stunden hat er denn für die ganzen Arbeiten gebraucht? Rechne dies mal 100.--, dann hast du einen Anhaltspunkt.

Oder wie emil17 sagt, du verlangst eine Offerte und erreichst so Gewissheit.

Oder mach ihm einen Vorschlag, so in der Mitte von 800.-- und 1800.--

Ohne Offerte, nur mit mündlicher Abmachung ist schwierig. Da steht Aussage gegen Aussage. Wir haben etwas ähnliches erlebt statt 600.-- waren wir schlussendlich bei 2400.-- Wir haben uns dann auf 1500.-- geeinigt.

 
Das mit den Stunden ist so eine Sache alles in allem war er ca 8 std bei mir in 2 Tagen, wobei er in dieser Zeil nicht immer gearbeitet hat, er hat viel tel, sein Malerkollege ist noch gekommen und sie haben zusammen geschaut was alles gemalt werden sollte, dann viel mit mir geredet und immer wieder gesagt er müsse warten bis irgendwas trocknet...

Die 30x30 Platten die er rausgenommen hat waren ca 5m2, die auf 3 Seiten frei waren das heisst mit dem Bohrmeisel ansetzen und weg war die Platte, die meisten sind nicht einmal zerbrochen. Auf der 4. Seite war ca 1m breite wo er ein wenig aufpassen musste wegen den anstossenden Platten und das Ausglätten war echt keine grosse Sache ich habe ihm ja zugeschaut.

wie gesagt der Vorschlag meinerseits ihm die abgemachten 800.- zu bezahlen lehnte er ab.

Sein Vorschlag war, dass wenn ich auch ihm die Malerarbeiten vergebe, dann würde er mit dem PLattenverlegepreis auf 1000.- runtergehen.

Hier ist anzumerken, dass die Malerofferte auch ziemlich hoch ist, als Beispiel 2 kleine Küchenfenster (1-flügelig) malen 550.-

hier warte ich auf eine Konkurenzofferte wo mir der 2. Maler schon gesagt hat, das die Fenster nicht gemalt werden müssen

Irgendwie sehe ich nicht ein wenn Aussage gegen Aussage steht, dass er einfach recht bekommt, die Arbeit kann man ja anschauen und die Facts sind da.

Ich finde es auch nicht so toll einen anderen Palttenleger zu fragen was es kosten würde

aber es gibt ja sicher ortsübliche Tarife die man unverbindlich anfragen kann und dann halt hochrechnet meinetwegen mit KM und Sockel und Silikonfugen zusätzlich.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Irgendwie sehe ich nicht ein wenn Aussage gegen Auassage steht, dass er einfach recht bekommt, die Arbeit kann man ja anschauen und die Facts sind da.
Das tut er auch nicht automatisch (Recht bekommen)!

Die Frage ist, wieviel ist dir die Arbeit wert und ist es dir wert deswegen vor Gericht zu gehen. Soweit kommt es nämlich, wenn ihr euch nicht einigt.

Wenn deine Schilderung aber stimmt, dünkt mich 1800 auch zu hoch.

 
Offensichtlich ist es so, man keine Pauschale zahlen muss wenn nichts schriftliches vorliegt. In dem Fall wird die geleistete Arbeit bezahlt nach ortsüblichen Tarifen.

Nun muss ich herausfinden was ortsübliche Tarife sind, dann suche ich nochmals das Gespräch mit ihm und sonst habe ich ja noch eine Rechtsschutzversicherung

Ich zahle dem Mann gerne seine Arbeit aber in einem angemessenen Rahmen

Die Küche wird superschön :-)

 
Meines Wissens ist auch eine mündliche Abmachung rechtsgültig. Wenn man sich auf 800 Franken einigt, dann gilt das auch. Aber im Streitfall wirds dann sofort schwierig, da Aussage gegen Aussage.

 
Ist doch relativ einfach, wenn der besagte Handwerker eine Rechnung von 1800.- ausstellt muss er auch einen Regierapport über die erbrachten Stunden erstellt haben.

Wenn ich lese: 8h anwesend dann sind trotz Anfahrtsweg 1800.- definitiv Wucher und damit kommt er nicht durch.

Ob er auf Trocknung warten oder mehr acht geben musste ist doch egal, was zählt sind die Arbeitsstunden, wäre mir neu dass es einen Aufpass- oder Warte-Zuschlag gibt.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn man ein Festpreisangebot als Auftragnehmer macht sind alle Auslagen wie Fahrtkosten, Arbeitsstunden und verarbeitetes Material inbegriffen.

Bei kleineren Aufträgen oder Pauschalarbeiten auf geleisteter Stundenbasis ist ein Rapport zu erstellen, der ggf. vom Auftraggebers. gegenzuzeichnen ist.

Gemäß dem allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN.-s werden diese vom AG. mit dessen Unterschrift Akzeptiert.

Daher:

Wenn ihr Handwerkliche Arbeiten beauftragen wollt, lest euch bitte gründlich die bedingungen des AN,-s durch, damit es keine Stolperfallen in punkto der Kosten kommt.

Strippe

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
............

Sein Vorschlag war, dass wenn ich auch ihm die Malerarbeiten vergebe, dann würde er mit dem PLattenverlegepreis auf 1000.- runtergehen.

.................
Dein Plattenleger macht auch Deine Malerarbeiten?

Mhhhhh... was ist denn der von Beruf??

Gruss, Fred

 
Hallo

Ganz einfach: würde ihm nachweislich die 800,- überweisen.

Die waren ja auch vereinbart.

Sollte er damit nicht zufrieden sein hat er das Problem zu überlegen ob er Klagen soll oder nicht.

 

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