Vorsorgliche Einsprache von Landwirt möglich?

Boxsti

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30. Juni 2013
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Hallo zusammen

Wir planen den komplett Umbau unseres alten Riegelhauses das wir seit 1998 bewohnen.

Im Moment läuft das Baubewilligungsverfahren, die Einsprachefrist läuft noch bis Ende Juli.

Wie ich jetzt erfahren habe plant einer unserer direkten Nachbarn (Landwirt) nun eine "vorsorgliche" Einsprache   gegen den Umbau bei der Gemeinde zu deponieren.

Da wir an die Landwirtschaftszone angrenzen hat er Bedenken wir könnten früher oder später gegen Ihn vorgehen, sei es weil z. B. die Gülle  oder der Mist den er aufs Land führt stinkt, die Strasse den ganzen Sommer über stark verdreckt ist weil die Kühe sie täglich auf einer länge von 300m queren oder weil das Silogebläse vereinzelt auch um 22:00 noch läuft usw.

Mittleweilen muss er täglich unseren Hausplatz absperren, (Auflage seiner Versicherung) da eine seiner vorbeilaufenden Kühe eines unserer parkierten Fahrzeuge beschädigt hat... (Schaden über CHF 2000)

Trotz all dieser Vorkommnisse hatte ich in den 15 Jahren die ich dort wohne nie ein Problem mit meinem Nachbarn, bin daher natürlich jetzt über dessen Vorhaben sehr erstaunt.

Für mich stellt sich natürlich jetzt die Frage ob er mit so einer Begründung überhaupt eine Chance zu einer Einsprache hat???

Eine Einsprache richtet sich ja eigentlich gegen ein Bauprojekt.

Hat jemand Erfahrung damit oder kennt gar einen ähnlichen Fall?

Gruss Boxsti

 
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Sowas gibt es gar nicht. Entweder eine Einsprache oder keine. Und es geht ja nicht um ihn, sondern um euer Bauprojekt. Komische Leute gibt es.....

 
Klar gibt es vorsorgliche Einsprachen und es sind auch nicht komische Leute. Ich kann den Landwirt sogar verstehen!

Es kann ein Passus in die Baubewilligung aufgenommen werden, dass nicht gegen den Landwirt bzw. seine Arbeit (Güllen etc.) und das Glockengeläute vorgegangen wird. Damit wird Zivilklagen vorgebeugt. Nicht ungewöhnlich in einer Zeit, in der immer mehr Landwirtschaftsland eingezont und nur noch einzelne Bauernhöfe in einem Dorf/Siedlung vorhanden sind. Und die neuen Bewohner plötzlich auf die Idee kommen, dass es war zwar schön ist, auf dem Land zu wohnen und die Felder bearbeitet werden sollen, aber bitte ohne irgendwelchen Lärm, Gestank oder sonstige komische Sachen!

 
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Klar gibt es vorsorgliche Einsprachen und es sind auch nicht komische Leute. Ich kann den Landwirt sogar verstehen!

Es kann ein Passus in die Baubewilligung aufgenommen werden, dass nicht gegen den Landwirt bzw. seine Arbeit (Güllen etc.) und das Glockengeläute vorgegangen wird. Damit wird Zivilklagen vorgebeugt. Nicht ungewöhnlich in einer Zeit, in der immer mehr Landwirtschaftsland eingezont und nur noch einzelne Bauernhöfe in einem Dorf/Siedlung vorhanden sind. Und die neuen Bewohner plötzlich auf die Idee kommen, dass es war zwar schön ist, auf dem Land zu wohnen und die Felder bearbeitet werden sollen, aber bitte ohne irgendwelchen Lärm, Gestank oder sonstige komische Sachen!

Vorsorgliche Einsprachen sind entweder echte Einsprachen oder keine. Es hat in der Schweiz Einzug gehalten, dass jeder Hinz und Kunz meint, zu allem persönlich noch Stellung nehmen zu dürfen: Fakt ist, dass es eine Bauordnung mit entsprechenden Auflagen gibt. Sind die eingehalten, gibt es nichts zu diskutieren. Und was der Landwirt mit seinen Kühen macht, gehört hier nicht hin: Es geht um das Baugesuch und nicht um Kühe oder die Befindlichkeiten von künftigen Nachbarn. Mir ist schon klar, was die Beweggründe des Landwirten sind - und nein, ich kann ihn nicht verstehen. Ich kenne solche Leute (nicht nur Landwirte, damit das klar ist) zur Genüge - und ja, ich weiss wovon ich spreche. War jahrelang in einer Gemeinde für die Bauten zuständig (klar gibt es Unterschieden von Gemeinde zu Gemeinde, Kanton zu Kanton). Die meisten Ensprachen lösten sich während meiner Amtszeit schlicht in Luft auf, weil sie rechtlich nicht haltbar waren.

Die Schweiz ist in Sachen Bauten ein Land der Einsprecher. Dass keine Einsprachen kommen ist immer seltener - leider kosten diese meist nichts, auch wenn über mehrere Instanzen gegangen wird. Einsprachemöglichkeiten werden zur Erpressung genutzt, um irgendwelche Vorteile oder Zusagen zu bekommen, welche nichts, aber auch gar nichts mit der Baute zu tun haben. Ich bin ein Verfechter für die Kostenpflichtigkeit bei Ablehnung von Einsprachen: Somit würde die Masse der nicht gerechtfertigten Einsprachen schlicht und ergreifend verschwinden.

Ich rate dazu, sich nicht erpressen zu lassen.....

 
Ich weiss auch, wovon ich spreche. Ich halte eine sozusagen druckfrische Baugenehmigung in Händen, die vorsorgliche Einsprachen enthält. Die eine ist von der Unterhaltsgenossenschaft, welche eine vorsorgliche Einsprache betreffs Schäden an der Strasse durch das Bauvorhaben eingereicht hat, die zweite eine eines Landwirtes! Wir konnten beide Einsprecher absolut verstehen und für uns waren es weder Erpressungen oder unnötiges Getue, wir konnten dies auch in kurzer Zeit lösen.

Und ja, es stimmt, dass es heute viele nicht gerechtfertigte Einsprachen gibt, hier aber gleich von Erpressung zu sprechen, finde ich absolut daneben.

Man sollte gesunden Menschenverstand (von beiden Seiten) walten lassen und nicht hinter allem und jedem eine Verschwörung sehen.

 
Ich weiss auch, wovon ich spreche. Ich halte eine sozusagen druckfrische Baugenehmigung in Händen, die vorsorgliche Einsprachen enthält. Die eine ist von der Unterhaltsgenossenschaft, welche eine vorsorgliche Einsprache betreffs Schäden an der Strasse durch das Bauvorhaben eingereicht hat, die zweite eine eines Landwirtes! Wir konnten beide Einsprecher absolut verstehen und für uns waren es weder Erpressungen oder unnötiges Getue, wir konnten dies auch in kurzer Zeit lösen.

Und ja, es stimmt, dass es heute viele nicht gerechtfertigte Einsprachen gibt, hier aber gleich von Erpressung zu sprechen, finde ich absolut daneben.

Man sollte gesunden Menschenverstand (von beiden Seiten) walten lassen und nicht hinter allem und jedem eine Verschwörung sehen.
Das mit dem "gesund" ist eben so eine Sache.... Grundsätzlich bin ich ganz bei dir und sehe es auch so. Leider habe ich ziviel "anderes" (durchaus auch "Erpressung") erlebt. Muss natürlich nicht immer so sein - das wollte ich auch nie so verstanden wissen.

Die Frage ist doch, wie mit "vorsorglichen Einsprachen" umgegangen wird: Wenn dies schriftlich geäusserten Bedenken oder Fragen im Rahmen der Ausschreibung betreffen, sind es keine eigentlichen Einsprachen. Eine Einsprache muss als solche formuliert sein und hat sich an sachliche Feststellungen zu halten - meistens geht es da um Abstände (wobei sich sowohl Überbauungsreglemente wie auch Vorschriften des Kantons und der Gemeinde über die Zeitachse ändern).

Richtig, man muss nicht hinter allem eine Verschwörung sehen - man muss aber auch aufpassen, dass man nicht die ganze Hand ergibt, wenn der kleine Finger offeriert wurde. Gerne wird - trotz Einhaltung aller Grenzabstände - ein Näherbaurecht für irgendwas "ausgehandelt" - nur so als Beispiel. Da sollte man wirklich zurückhaltend sein und im Minimum gleiches Recht fordern. Sonst stellt man den Schaden viel zu spät fest.

Am meisten Ärger gibts immer am und um den Gartenzaun...

 
Sorry, sollte heissen:

Richtig, man muss nicht hinter allem eine Verschwörung sehen - man muss aber auch aufpassen, dass man nicht die ganze Hand hergibt, wenn der kleine Finger offeriert wurde. Gerne wird - trotz Einhaltung aller Grenzabstände - ein Näherbaurecht für irgendwas "ausgehandelt" - nur so als Beispiel. Da sollte man wirklich zurückhaltend sein und im Minimum gleiches Recht fordern. Sonst stellt man den Schaden viel zu spät fest.

 
Das stimmt. Gleiches Recht für alle und auch das mit dem Güllen und Glockengeläute muss man richtig formulieren. Es kann dann auch nicht sein, dass der Bauer jeden Tag güllt. Aber: ein guter Gemeindeschreiber oder ein Anwalt kann das so formulieren, dass alle Parteien befriedigt werden und nicht Schindluder getrieben wird.

 
Ich kann den Landwirt sogar verstehen!

Es kann ein Passus in die Baubewilligung aufgenommen werden, dass nicht gegen den Landwirt bzw. seine Arbeit (Güllen etc.) und das Glockengeläute vorgegangen wird. Damit wird Zivilklagen vorgebeugt. Nicht ungewöhnlich in einer Zeit, in der immer mehr Landwirtschaftsland eingezont und nur noch einzelne Bauernhöfe in einem Dorf/Siedlung vorhanden sind. Und die neuen Bewohner plötzlich auf die Idee kommen, dass es war zwar schön ist, auf dem Land zu wohnen und die Felder bearbeitet werden sollen, aber bitte ohne irgendwelchen Lärm, Gestank oder sonstige komische Sachen!
Ist ja gut und recht, aber wie geschrieben wohne ich seit 15 Jahren  in dem Haus und habe mich bisher nie beschwert, obschon es genügend Gründe gegeben hätte...

Jetzt weil ich mein Haus isoliere und eine neue Aussenfassade installiert wird soll ich plötzlich für irgendwas unterschreiben wo ich nicht einsehe wieso...

Kann es nicht auch sein dass die Gemeinde die Einsprache als unbegründet ablehnt?

Gruss Boxsti

 
Kann sein oder sie verweist auf den zivilrechtlichen Weg.

Ich würd halt das Gespräch mit dem Landwirt suchen, auch, wenn er das nicht getan hat.

 
Du hattest bisher nicht das Bedürfnis Dich beim Landwirt zu beschweren, also wirst Du es auch in Zukunft nicht haben, somit ist es kein Nachteil für Dich. Er hatte bisher keine Möglichkeit sich rechtlich abzusichern, jetzt hat er diese. Es gibt leider genügend Beispiele, die zeigen dass dein Nachbar das absolut Richtige macht. 

 
Du hattest bisher nicht das Bedürfnis Dich beim Landwirt zu beschweren, also wirst Du es auch in Zukunft nicht haben, somit ist es kein Nachteil für Dich. Er hatte bisher keine Möglichkeit sich rechtlich abzusichern, jetzt hat er diese. Es gibt leider genügend Beispiele, die zeigen dass dein Nachbar das absolut Richtige macht. 
Und ich sehe es diametral anders...... Hier wird versucht, Sachen zu vermischen, die nichts miteinander zu tun haben - leider eine gängige Vorgehensweise. Aus irgend einem Grund wurden Bau- und sonstige Vorschriften (Gesetze, Ausführungsbestimmungen, Reglemente usw.) erlassen. Es gilt dann eben für ALLE. Unberechtigte Forderungen, welche nichts mit dem Bauvorhaben zu tun haben, muss man entgegen treten.

 
Und ich sehe es diametral anders...... Hier wird versucht, Sachen zu vermischen, die nichts miteinander zu tun haben - leider eine gängige Vorgehensweise. Aus irgend einem Grund wurden Bau- und sonstige Vorschriften (Gesetze, Ausführungsbestimmungen, Reglemente usw.) erlassen. Es gilt dann eben für ALLE. Unberechtigte Forderungen, welche nichts mit dem Bauvorhaben zu tun haben, muss man entgegen treten.
Sehe ich ebenfalls so...

 
Es besteht ein Zusammenhang. Es ist dies, die örtliche Nähe des Hauses und des Landwirtschaftsbetrieb. Die Lage seines Betriebs ist ein substanzieller Faktor seines wirtschaftlichen Bestehens. Aber lassen wir die Diskussion.

Gruss, Xcoder

 
Und ich sehe es diametral anders...... Hier wird versucht, Sachen zu vermischen, die nichts miteinander zu tun haben - leider eine gängige Vorgehensweise. Aus irgend einem Grund wurden Bau- und sonstige Vorschriften (Gesetze, Ausführungsbestimmungen, Reglemente usw.) erlassen. Es gilt dann eben für ALLE. Unberechtigte Forderungen, welche nichts mit dem Bauvorhaben zu tun haben, muss man entgegen treten.
Grundsätzlich würde ich Dir auch gerne zustimmen. Aber Leider ist Deine Aussage falsch!

Reglemente gelten eben leider nicht für alle. Nur habe ich noch nicht herausgefunden, warum manche gegen Regeln verstossen dürfen und andere dann eben keine Baubewilligung für identische Eingaben erhalten.

Jüngstes Beispiel aus meiner Gemeinde im Thurgau: Der Eine schüttet sein Grundstück massiv (sicher bis zu 3 Meter am Hang!) auf, damit der Keller nicht als Vollgeschoss gilt. Der Nächste, der nur 8 Wochen später ein Baugesuch einreicht darf keinerlei Geländeveränderungen vornehmen. Zwischen beiden Bauvorhaben liegt nur ein weiteres Grundstück!

Die Gemeindeverwaltungen denken wohl teilweise noch immer, dass sie die Könige sind und die Steuerzahler deren Willkühr bedingungslos zu folgen haben :-(

Gruss

Christoph

 
Ich habe das Glück auf dem Lande zu wohnen und bin glücklich.

Nur stellt man leider fest, Leute ziehen von der Stadt auf's Land und glauben, hier dürfe keine Kuhglocke, ja selbst die Kirchenglocke nicht mehr leuten.

Ich als Landei wehre mich deshalb vehement dagegen und schlafe mit Kuhglockengebimmel nach wie vor herrlich ein.

FG Range

 

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