Verwenden von Schuldbriefen

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Diashowman

Mitglied
19. Feb. 2011
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Hallo zusammen,

Habe eine Frage zu einem Haus-VERKAUF:

Wenn ich als Hausbesitzer Schuldbriefe besitze, die abbezahlt sind, lohnt es sich hier, diese zu löschen wenn das Haus verkauft wird? Oder kann ich es dem Käufer übertragen? Wird dadurch der Wert des Hauses erhöht, durch die Sicherheit dieses Werpapiers?

Herzlichen Dank für Eure geschätzten Antworten

 
Vorausgesetzt es sind Inhaberschuldbriefe kann die der Käufer übernehmen und bei seiner Bank wiederum als Sicherheit für die Hypothek verwenden. So ist es wohl üblich. Eine Löschung kostet Geld und der Käufer muss Geld zahlen für die Neuerstellung - nicht sinnvoll. Den Wert des Hauses erhöht es natürlich nicht - wäre ja noch schöner.

 
die schuldbriefe gehen bei einem verkauf automatisch an den neuen eigentümer über. inhaber- oder namenschuldbrief bezieht sich auf den gläubiger und nicht auf den eigentümer. mit dem wert der liegenschaft hat ein schuldbrief nichts zu tun.

 
Hallo

Von wem erhalte ich eigentlich den Schuldbrief?

Nach unserem Eigentumskauf 2010 ist es jetzt das erste mal das wir die Immobilie in der Steuererklärung angeben müssen.

Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert haben wir von der Gemeinde.

Muss man den Schuldbrief auch beilegen für das Steueramt oder hat dieser keinen einfluss auf die Steuererklärung?

Greez

 
die schuldbriefe gehen meist direkt von der bisher finanzierenden bank an die neu finanzierende bank. eventuell noch via grundbuchamt/notar zwecks erhöhung. auch die steuerbehörden interessieren sich nicht für die höhe der schuldbriefe. dort interessiert die höhe der schuld und die angefallenen zinsen.

 
Danke für deine Antwort, die angefallenen Zinsen muss ich mit Bankauszügen bestätigen oder kann ich die einfach angeben?

Und Höhe der Schuld? Muss ich die schriftlich nachweisen, oder selber einfach in der Steuererklärung angeben?

 
die schuldbriefe gehen bei einem verkauf automatisch an den neuen eigentümer über. inhaber- oder namenschuldbrief bezieht sich auf den gläubiger und nicht auf den eigentümer. mit dem wert der liegenschaft hat ein schuldbrief nichts zu tun.
Automatisch gehen die nirgends hin. Das macht normalerweise der Notar als neutrale Person zwischen den Parteien oder die Banken direkt. Aber als Eigentümer sollte man sich das alles bestätigen lassen und hinterfragen.
 
Danke für deine Antwort, die angefallenen Zinsen muss ich mit Bankauszügen bestätigen oder kann ich die einfach angeben?

Und Höhe der Schuld? Muss ich die schriftlich nachweisen, oder selber einfach in der Steuererklärung angeben?
Einfach Angeben?? Ende Jahr bzw. Anfang Januer sendet die Bank die notwendigen Belege die man den Steuern beilegen kann.
 
Automatisch gehen die nirgends hin. Das macht normalerweise der Notar als neutrale Person zwischen den Parteien oder die Banken direkt. Aber als Eigentümer sollte man sich das alles bestätigen lassen und hinterfragen.
ja, mit "automatisch" meinte ich, dass der verkäufer diesbezüglich nicht aktiv werden muss.

 

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