Verwaltung schickt Vertrag an Nachmieter, bin ich befreit?

Delemore

New member
Hallo zusammen

Ich habe ausserterminlich meine Mietwohnung auf den 31.10.2024 gekündigt und der Verwaltung einige interessierte Nachmieter gebracht, die die Wohnung per 1.11.2024 gerne mieten würden. Ich weiss, schriftlich bestätigt, dass die Verwaltung einem Interessenten einen Mietvertrag zugestellt hat. Die Verwaltung behauptet mir gegenüber, dass ich noch immer in der Pflicht bin weiter (ab 1. November) den Mietzins zu bezahlen.

Gemäss Art. 264 Abs. 1 OR ist der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter befreit, wenn der vorgeschlagene Ersatzmieter
  • bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen
  • zahlungsfähig
  • zumutbar
    ist.
Aus meiner Laien-Sicht sind diese Punkte erfüllt, sonst würde der Vermieter dem Mietinteressenten keinen Vertrag zustellen!?

Meine 2 Fragen an euch:
- Bin ich befreit davon über den 31.10.2024 hinaus Miete zu bezahlen?
- Muss ich von der Verwaltung eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass ich per 1.11.2024 von sämtlichen Pflichten als Mieters befreit bin? Dies im Hinblick falls es zu einem Rechtsstreit käme, was ich aber verhindern will.

Liebe Grüsse
Dele
 
Hallo DelennSobald der Vertrag gegenseitig unterzeichnet ist, bist du meiner Auffassung nach befreit. Vorher nicht.

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Somit ist man als Mieter der Willkür der Verwaltung vollständig ausgeliefert. Das ist nicht gut.

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nGemäss Art. 264 Abs. 1 OR ist der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter befreit, wenn der vorgeschlagene Ersatzmietern
  • n
  • bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmenn
  • zahlungsfähign
  • zumutbarnist.n
n
nSolange der Vertrag vom Mieter nicht unterschrieben, ist er nicht bereit.nWenn vor Unterzeichnung des Vertrags eine Leiche im Keller des Mieters auftaucht, ist er nicht zumutbar.nOhne Leiche im Keller hingegen schon. Auch wenn der Vermieter ihn ausschlägt. nDann muss er dich aus der Haftung entlassen.nnNichts mit Willkür. Am besten stellt man mehrere zumutbare und geeignete Ersatzmieter. Einer passt dann schon,

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