Suche

Verwaltung schickt Vertrag an Nachmieter, bin ich befreit?

4Antworten1’367Aufrufevon Delemore · 17. September 2024letzter Beitrag vor 2 Monaten
  1. Delemore2 Beiträge17. September 2024
    Hallo zusammen

    Ich habe ausserterminlich meine Mietwohnung auf den 31.10.2024 gekündigt und der Verwaltung einige interessierte Nachmieter gebracht, die die Wohnung per 1.11.2024 gerne mieten würden. Ich weiss, schriftlich bestätigt, dass die Verwaltung einem Interessenten einen Mietvertrag zugestellt hat. Die Verwaltung behauptet mir gegenüber, dass ich noch immer in der Pflicht bin weiter (ab 1. November) den Mietzins zu bezahlen.

    Gemäss Art. 264 Abs. 1 OR ist der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter befreit, wenn der vorgeschlagene Ersatzmieter
    • bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen
    • zahlungsfähig
    • zumutbar
      ist.
    Aus meiner Laien-Sicht sind diese Punkte erfüllt, sonst würde der Vermieter dem Mietinteressenten keinen Vertrag zustellen!?

    Meine 2 Fragen an euch:
    - Bin ich befreit davon über den 31.10.2024 hinaus Miete zu bezahlen?
    - Muss ich von der Verwaltung eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass ich per 1.11.2024 von sämtlichen Pflichten als Mieters befreit bin? Dies im Hinblick falls es zu einem Rechtsstreit käme, was ich aber verhindern will.

    Liebe Grüsse
    Dele
  2. turbo886 Beiträge18. September 2024
    Hallo DelennSobald der Vertrag gegenseitig unterzeichnet ist, bist du meiner Auffassung nach befreit. Vorher nicht.
    1× hilfreich
  3. Delemore2 Beiträge18. September 2024
    Somit ist man als Mieter der Willkür der Verwaltung vollständig ausgeliefert. Das ist nicht gut.
  4. turbo886 Beiträge18. September 2024
    nGemäss Art. 264 Abs. 1 OR ist der Mieter von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter befreit, wenn der vorgeschlagene Ersatzmietern
    • n
    • bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmenn
    • zahlungsfähign
    • zumutbarnist.n
    n
    Solange der Vertrag vom Mieter nicht unterschrieben, ist er nicht bereit.
    Wenn vor Unterzeichnung des Vertrags eine Leiche im Keller des Mieters auftaucht, ist er nicht zumutbar.
    Ohne Leiche im Keller hingegen schon. Auch wenn der Vermieter ihn ausschlägt.
    Dann muss er dich aus der Haftung entlassen.

    Nichts mit Willkür. Am besten stellt man mehrere zumutbare und geeignete Ersatzmieter. Einer passt dann schon,
    1× hilfreich
  5. Vermieter.Schweiz4 Beiträge13. Juli 2026
    Hallo zusammen, spannender Fall! Nur als Ergänzung zur Rechtslage: Bei einer ausserterminlichen Kündigung mit Ersatzmieter kommt es tatsächlich stark auf die Zumutbarkeit und Zahlungsfähigkeit des Vorschlags an – da gibt's leider oft Streit über die Auslegung. Wir bei Valtis sehen genau solche Fälle häufig im Mietrecht-Alltag und bieten dazu einen kostenlosen Online-Check an, falls jemand die eigene Kündigungssituation rechtlich absichern möchte: https://valtis.ch/lp/kuendigung

    Grüsse, Thesh - Gründer Valtis
Verwaltung schickt Vertrag an Nachmieter, bin ich befreit? — Haus-Forum.ch