Vielleicht kann mit ja hier diese Frage jemand beantworten. Es ist eher eine rechtliche Frage, welche sich in meiner aktuellen Situation stellt:
Ich besitze eine Liegenschaft, welche ich verkaufen möchte. Auf dieser Liegenschaft befindet sich noch eine laufende Hypothek (zwar SARON, aber mit einem Rahmenvertrag mit einer entsprechendes Rest- Vertragslaufzeit).
Mit der Bank habe ich bereits abgeklärt, was mich ein vorzeitiger Ausstieg auf dem Hypothekarvertrag kosten würde (=Vorfälligeitsentschädigung). Es besteht gemäss Bank die Möglichkeit, dass die Käuferschaft diese Hypothek zu den gleichen Konditionen übernimmt, dann würde natürlich diese Vorfälligkeitsentschädigung nicht fällig.
Diesen Betrag möchte ich dem Käufer vom Kaufpreis abziehen, wenn sich dieser bereit erklärt, die laufende Hypothek zu übernehmen.
Nun sehen ich 2 mögliche Vorgehensweise, wobei ich mir bei der einen nicht ganz sicher bin, ob dies rechtlich legal umsetzbar wäre:
Variante 1: Publikation des Verkaufspreises und Vermerk, dass bei Hypothekenübernahme sich der Kaufpreis um den Betrag x reduziert (=Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung)
Dies ist sicher die eleganteste Variante und der Verkäufer hat einen gewissen Anreiz, weil er durch die Übernahme der noch laufenden Hypothek etwas sparen kann
Variante 2: Publikation des Verkaufspreises mit Vermerk, dass sich der Verkaufspreis bei Übernahme der laufenden Hypothek versteht. Zuschlag bei Nicht- Übernahme
Variante 2a)
Hier könnte ich es auch so machen, dass die Liegenschaft auch bei einer Nicht- Übernahme der laufenden Hypothek zum publizierten Verkaufspreis verschrieben würde, mir aber die Käuferschaft dann noch den Betrag X (=Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung) auf mein Konto überweisen muss. Würde ich hier Steuerhinterziehung begehen? Da ja der Verkaufspreis, zu welchem die Liegenschaft überschrieben wird, als zur Festsetzung allfälliger Grundstücksgewinnsteuern dient. Oder wäre dies legal, weil ich diese Kosten dann so oder so als sogenannte "Anlagekosten" in Abzug bringen darf?
Ich würde natürlich mit der Käuferschaft einen zusätzlichen Vertrag aufsetzen, dass der Verkaufsprozess erst nach Bezahlung des Betrags X in Gang gebracht wird, nicht dann ich nach der Handänderung dann noch dem Geld hinterherspringen muss.
Vorteil: 100% Deckung der Kosten der vorzeitigen Hypothekenauflösung, Steuerfrei.
Nachteil: Ev. zusätzlicher Vertrag durch Notar aufsetzen lassen =Kosten, weiterer Nachteil: Ein Zuschlag schreckt potenzielle Käufer, welche die Hypothek aus irgendwelchen Gründen nicht übernehmen wollen, ev. eher ab, wo dagegen ein zusätzlicher Rabatt wie in Variante 1 ein zusätzliches Zückerchen bieten würde.
Variante 2b)
Bei Nichtübernahme der laufenden Hypothek wird der Verkaufspreis im Kaufvertrag um den Betrag X erhöht. Dies bedeutet aber auch, dass die Liegenschaft teurer überschrieben würde und dementsprechend die Festsetzung der Steueransätze auf dem höheren Kaufpreis basieren. Dafür wäre das Vorgehen garantiert legal (so wie Variante 1 auch)
Ich denke, ich würde aus marketingtechnischen Gründen eher zu Variante 1 tendieren. Bei Variante 1 würde ich dies direkt durch den Notar im Kaufvertrag eintragen lassen, dass sich bei Übernahme der laufenden SARON- Hypothek der Kaufpreis um den Betrag X reduzieret, bzw. den Kaufpreis nach Abzug Betrag X bei erfolgreicher Übernahme der Hypothek in den Vertrag rein nehmen.
Hat jemand entsprechen Erfahrung? Wie schaut es rechtlich aus?
Ich besitze eine Liegenschaft, welche ich verkaufen möchte. Auf dieser Liegenschaft befindet sich noch eine laufende Hypothek (zwar SARON, aber mit einem Rahmenvertrag mit einer entsprechendes Rest- Vertragslaufzeit).
Mit der Bank habe ich bereits abgeklärt, was mich ein vorzeitiger Ausstieg auf dem Hypothekarvertrag kosten würde (=Vorfälligeitsentschädigung). Es besteht gemäss Bank die Möglichkeit, dass die Käuferschaft diese Hypothek zu den gleichen Konditionen übernimmt, dann würde natürlich diese Vorfälligkeitsentschädigung nicht fällig.
Diesen Betrag möchte ich dem Käufer vom Kaufpreis abziehen, wenn sich dieser bereit erklärt, die laufende Hypothek zu übernehmen.
Nun sehen ich 2 mögliche Vorgehensweise, wobei ich mir bei der einen nicht ganz sicher bin, ob dies rechtlich legal umsetzbar wäre:
Variante 1: Publikation des Verkaufspreises und Vermerk, dass bei Hypothekenübernahme sich der Kaufpreis um den Betrag x reduziert (=Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung)
Dies ist sicher die eleganteste Variante und der Verkäufer hat einen gewissen Anreiz, weil er durch die Übernahme der noch laufenden Hypothek etwas sparen kann
Variante 2: Publikation des Verkaufspreises mit Vermerk, dass sich der Verkaufspreis bei Übernahme der laufenden Hypothek versteht. Zuschlag bei Nicht- Übernahme
Variante 2a)
Hier könnte ich es auch so machen, dass die Liegenschaft auch bei einer Nicht- Übernahme der laufenden Hypothek zum publizierten Verkaufspreis verschrieben würde, mir aber die Käuferschaft dann noch den Betrag X (=Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung) auf mein Konto überweisen muss. Würde ich hier Steuerhinterziehung begehen? Da ja der Verkaufspreis, zu welchem die Liegenschaft überschrieben wird, als zur Festsetzung allfälliger Grundstücksgewinnsteuern dient. Oder wäre dies legal, weil ich diese Kosten dann so oder so als sogenannte "Anlagekosten" in Abzug bringen darf?
Ich würde natürlich mit der Käuferschaft einen zusätzlichen Vertrag aufsetzen, dass der Verkaufsprozess erst nach Bezahlung des Betrags X in Gang gebracht wird, nicht dann ich nach der Handänderung dann noch dem Geld hinterherspringen muss.
Vorteil: 100% Deckung der Kosten der vorzeitigen Hypothekenauflösung, Steuerfrei.
Nachteil: Ev. zusätzlicher Vertrag durch Notar aufsetzen lassen =Kosten, weiterer Nachteil: Ein Zuschlag schreckt potenzielle Käufer, welche die Hypothek aus irgendwelchen Gründen nicht übernehmen wollen, ev. eher ab, wo dagegen ein zusätzlicher Rabatt wie in Variante 1 ein zusätzliches Zückerchen bieten würde.
Variante 2b)
Bei Nichtübernahme der laufenden Hypothek wird der Verkaufspreis im Kaufvertrag um den Betrag X erhöht. Dies bedeutet aber auch, dass die Liegenschaft teurer überschrieben würde und dementsprechend die Festsetzung der Steueransätze auf dem höheren Kaufpreis basieren. Dafür wäre das Vorgehen garantiert legal (so wie Variante 1 auch)
Ich denke, ich würde aus marketingtechnischen Gründen eher zu Variante 1 tendieren. Bei Variante 1 würde ich dies direkt durch den Notar im Kaufvertrag eintragen lassen, dass sich bei Übernahme der laufenden SARON- Hypothek der Kaufpreis um den Betrag X reduzieret, bzw. den Kaufpreis nach Abzug Betrag X bei erfolgreicher Übernahme der Hypothek in den Vertrag rein nehmen.
Hat jemand entsprechen Erfahrung? Wie schaut es rechtlich aus?