Unterhalt Velux, Fenster und Storen - STWEG oder Eigentümer?

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bonnyfused

Member
03. Okt. 2017
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Hallo allerseits
Der Unterhalt meiner Velux-Dachluken steht an: muss dies ich als Eigentümer berappen, oder die STWEG?
Die gleiche Frage stellt sich für:
  • Fenster, welche an der Fassade sind (Fenstertüren zum Balkon, z.B.).
  • Storen an besagten Fenstern.
Danke im Voraus!
 

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