Hallo allerseits
Der Unterhalt meiner Velux-Dachluken steht an: muss dies ich als Eigentümer berappen, oder die STWEG?
Die gleiche Frage stellt sich für:
Der Unterhalt meiner Velux-Dachluken steht an: muss dies ich als Eigentümer berappen, oder die STWEG?
Die gleiche Frage stellt sich für:
- Fenster, welche an der Fassade sind (Fenstertüren zum Balkon, z.B.).
- Storen an besagten Fenstern.




