STWEG - persönliche Abrechnung falsch - wie lange kann man reklamieren?

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STWEG

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29. Nov. 2022
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Vor einem Jahr ist meine persönliche Abrechnung wegen falsch angewendeter WQ zu hoch ausgefallen. Ich hatte dies bei unserer Verwaltung kurz vor der GV reklamiert und habe mich bei der Abstimmung für die Annahme der Jahresrechnung  an der GV enthalten. In der Zwischenzeit hatten wir einen Verwaltungswechsel. Auf der diesjährigen Abrechnung stimmt jetzt die persönliche Abrechnung, jedoch wurde mir der zuviel bezahlte Betrag aus dem Vorjahr von der neuen Verwaltung nicht gutgeschrieben.

Wie kann ich diesen zuviel bezahlten Betrag zurückfordern? Auf Nachfrage bei der Verwaltung heisst es, ich hätte dies mit einer Anfechtung des Beschlusses über die Annahme der Jahresrechnung beim Friedensrichter innert Monatsfrist nach GV machen müssen.

Kann das sein, dass man bei offensichtlichen Fehlern in der persönlichen Abrechnung diese nicht auch einfacher korrigiert haben kann??

 
Alles kann sein,

Die Frage ist vermutlich, ob dieser Fehler bei der Abstimmung schon klar erkennbar oder sichtbar war. Ist dem nicht so, kann ich mir vorstellen, dass man eine Einsprache ab erkennen des Fehlers machen kann. Wenn ich mich richtig erinnere, kann man Rechnungen im normalen Geschäftsbetrieb 5 Jahre lang eine Einsprache machen. In einigen Gemeinden wird eine kostenlose Rechtsberatung angeboten, ggf bei der Rechtsschutzversicherung anfragen, wie dies zu handhaben ist.

Gruss Pit

 

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