Guten Morgen
Wir haben vor 17 Jahren in Hanglage bauen dürfen, wie unser Nachbar auch.
Der Nachbar hatte zeitlich vor uns und in der Höhendifferenz sein Erdgeschoss etwa in der Mitte gebaut. Will heissen, dass sein Erdgeschoss bei etwa 7 Meter vom tiefsten bis zum höchsten Punkt des Geländes auf etwa 4 m ist. Darunter ist das Untergeschoss mit Garage und etwa einen Meter abfallender Vorplatz. Im hintersten Teil musste er also etwa 3 m Erde abtragen und Stützmauern errichten, auch gegenüber unserem Grundstück.
Nun soll diese Stützmauer, die auf seinem Grundstück steht und gegenüber unserem Grundsück die Stüzfunktion inne hat, wegen unserem Garten instabil geworden sein. Zu sagen ist auch, dass wir auf unserem Grundstück eine Mauer, die zwar 2 m hoch sein sollte, aber auch 0.5. bzw. 1 m von besagter Grenze entfernt ist, bauen wollen. Diese Mauer soll seine Mauer zum Einstürzen bringen.
Ich selber bin der Ansicht, dass seine Stützmauer so gebaut sein sollte, dass sie ihre Funktion erfüllt, nämlich die Mauer zu stützen. Ist dies nicht der Fall, hat er für die nötige Stabilität zu sorgen. Der Nachbar hat nun einen Anwalt eingeschalten, der uns mit Paragraphen nur so eindeckt.... Wir haben uns dazu noch nicht äussert können, da wir uns vorgängig rechtlich erkundigen und dann das Resultat mit in das erste Gespräch auf der Gemeinde mitnehmen wollen.
Hat da jemand Erfahrung damit? Wo finde ich einen Artikel, wo das für den Kanton St- Gallen geregelt wird?
Vielen Dank im Voraus für die Beiträge
LG
cuba
Wir haben vor 17 Jahren in Hanglage bauen dürfen, wie unser Nachbar auch.
Der Nachbar hatte zeitlich vor uns und in der Höhendifferenz sein Erdgeschoss etwa in der Mitte gebaut. Will heissen, dass sein Erdgeschoss bei etwa 7 Meter vom tiefsten bis zum höchsten Punkt des Geländes auf etwa 4 m ist. Darunter ist das Untergeschoss mit Garage und etwa einen Meter abfallender Vorplatz. Im hintersten Teil musste er also etwa 3 m Erde abtragen und Stützmauern errichten, auch gegenüber unserem Grundstück.
Nun soll diese Stützmauer, die auf seinem Grundstück steht und gegenüber unserem Grundsück die Stüzfunktion inne hat, wegen unserem Garten instabil geworden sein. Zu sagen ist auch, dass wir auf unserem Grundstück eine Mauer, die zwar 2 m hoch sein sollte, aber auch 0.5. bzw. 1 m von besagter Grenze entfernt ist, bauen wollen. Diese Mauer soll seine Mauer zum Einstürzen bringen.
Ich selber bin der Ansicht, dass seine Stützmauer so gebaut sein sollte, dass sie ihre Funktion erfüllt, nämlich die Mauer zu stützen. Ist dies nicht der Fall, hat er für die nötige Stabilität zu sorgen. Der Nachbar hat nun einen Anwalt eingeschalten, der uns mit Paragraphen nur so eindeckt.... Wir haben uns dazu noch nicht äussert können, da wir uns vorgängig rechtlich erkundigen und dann das Resultat mit in das erste Gespräch auf der Gemeinde mitnehmen wollen.
Hat da jemand Erfahrung damit? Wo finde ich einen Artikel, wo das für den Kanton St- Gallen geregelt wird?
Vielen Dank im Voraus für die Beiträge
LG
cuba